Russischen Namen annehmen
Moderator: Dietrich
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Re: Russischen Namen annehmen
Es soll ja auch Konsulatsbeamte geben, die selbst von solchen Fragen betroffen sind - dadurch herrscht da auch im Auswärtigen Amt ein gewisses Verständnis für solche Fälle. So meine Erfahrung.
Re: Russischen Namen annehmen
Guten Tag,
Ich hole diesen Thread mal hoch, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Ende letzten Jahres habe ich einen Russen geheiratet und seinen Familiennamen angenommen, nach russischem Recht, da ich mit ihm in Russland leben möchte. Nachdem wir etliche Dokumente besorgten, übersetzen und mit Apostille versehen ließen, habe ich die Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Wegen Korona kann mein Mann ja nicht hier her, also haben wir jetzt das Problem mit der Ehenamenserklärung, dazu müssen beide Partner anwesend sein und unterschreiben. Das Konsulat in Moskau ist bereit zu helfen und die Unterschrift meines Mannes zu beglaubigen, aber mein Standesamt möchte die Ehenamenserklärung nur nach deutschem Recht eintragen...Nach deutschem Recht ist mein Name drüben aber falsch und mein Mann kann mir weder eine Einladung für das Privatvisum schicken, noch kann ich mich später um ein VID bemühen. Kann mein bayerisches Standesamt das einfach so ablehnen? Wahrscheinlich wird es nur möglich sein, wenn wir das auf dem Konsulat in Moskau erledigen?
Ich hole diesen Thread mal hoch, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Ende letzten Jahres habe ich einen Russen geheiratet und seinen Familiennamen angenommen, nach russischem Recht, da ich mit ihm in Russland leben möchte. Nachdem wir etliche Dokumente besorgten, übersetzen und mit Apostille versehen ließen, habe ich die Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Wegen Korona kann mein Mann ja nicht hier her, also haben wir jetzt das Problem mit der Ehenamenserklärung, dazu müssen beide Partner anwesend sein und unterschreiben. Das Konsulat in Moskau ist bereit zu helfen und die Unterschrift meines Mannes zu beglaubigen, aber mein Standesamt möchte die Ehenamenserklärung nur nach deutschem Recht eintragen...Nach deutschem Recht ist mein Name drüben aber falsch und mein Mann kann mir weder eine Einladung für das Privatvisum schicken, noch kann ich mich später um ein VID bemühen. Kann mein bayerisches Standesamt das einfach so ablehnen? Wahrscheinlich wird es nur möglich sein, wenn wir das auf dem Konsulat in Moskau erledigen?
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- Zar/iza
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Re: Russischen Namen annehmen
Bissl schräge Argumentation. Ehe nach russischem Recht geschlossen, russischer Name, z. B. Ivanova. Manch einer sieht in Deutschland Nachteile, wenn der Mann Ivanov und die Frau Ivanova heißen. Manch anderer nicht.
Nochmal mit dem Standesamt sprechen, notfalls eine Ebene höher - Fachaufsicht. Das ist meist das Regierungspräsidium oder Innenministerium.
Das Einwohnermeldeamt kann den Pass nicht aufgrund der russischen Heiratsurkunde nebst Übersetzung erstellen?Nik hat geschrieben: ↑02 Aug 2020, 18:06 und mein Mann kann mir weder eine Einladung für das Privatvisum schicken, noch kann ich mich später um ein VID bemühen. Kann mein bayerisches Standesamt das einfach so ablehnen? Wahrscheinlich wird es nur möglich sein, wenn wir das auf dem Konsulat in Moskau erledigen?
Werbung: Eine bestätigte "beglaubigte" Übersetzung, 1 Ausfertigung, einer russ. Heiratsurkunde nebst Apostille schlägt bei mir derzeit und freibleibend mit 35 bis 40 EUR netto, mithin 40,60 bis 46,40 EUR einschl. 16 % USt. zu Buche.
Abgesehen vom Pass dürften die Handlungen des bay. Standesamts für die russ. Behörden (Einladung, VID) unbeachtlich sein.
Ich würde Deinem Mann die Privateinladungen ersparen und lieber in die Tasche greifen und ein Geschäftsvisum zur mehrfachen Einreise besorgen. Privatvisa gibt es max. für zwei Einreisen und 90 Tage.
Re: Russischen Namen annehmen
Danke. Für uns schien die Ehenamensführung nach russischem Recht einfach die richtige Wahl, da wir in Russland leben wollen und nicht in Deutschland.
Ich werde noch einmal versuchen mit dem Standesamt zu sprechen. Habe auch noch von der deutschen Botschaft in Moskau ein entsprechendes Formular per Mail zugeschickt bekommen, um die Ehenamenserklärung hier nach russischem Recht eintragen zu lassen. Ansonsten wurde mir geraten, bis zur Grenzöffnung zu warten und die Ehenamenserklärung dann in Moskau zu unterschreiben. Ihnen sei auch nicht bekannt, dass ein Standesamt nicht der Namenserklärung von einer Auslandsvertretung folgen würde. Also abwarten...
Tatsächlich habe ich es bereits versucht, einen neuen Pass auf dem Einwohnermeldeamt zu beantragen, das wurde aber abgelehnt, die russische Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung interessierten sie absolut nicht. Die Dame meinte nur kopfschüttelnd, "Da könnte ja jeder kommen..."
Ich werde noch einmal versuchen mit dem Standesamt zu sprechen. Habe auch noch von der deutschen Botschaft in Moskau ein entsprechendes Formular per Mail zugeschickt bekommen, um die Ehenamenserklärung hier nach russischem Recht eintragen zu lassen. Ansonsten wurde mir geraten, bis zur Grenzöffnung zu warten und die Ehenamenserklärung dann in Moskau zu unterschreiben. Ihnen sei auch nicht bekannt, dass ein Standesamt nicht der Namenserklärung von einer Auslandsvertretung folgen würde. Also abwarten...
Tatsächlich habe ich es bereits versucht, einen neuen Pass auf dem Einwohnermeldeamt zu beantragen, das wurde aber abgelehnt, die russische Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung interessierten sie absolut nicht. Die Dame meinte nur kopfschüttelnd, "Da könnte ja jeder kommen..."
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- Zar/iza
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Re: Russischen Namen annehmen
Ziemlich heftig, was Deiner Schilderung zufolge bei den Behörden läuft. Können die dich nicht leiden? Ich nehme an, Standesamt u. Passbehörde sind kleinstadtmäßig physisch in der Gemeindeverwaltung und im selben Gebäude. Ich würde eine argumentativ gut untermauerte Beschwerde an den Bürgermeister persönlich richten und zugleich um einen Termin bitten. Die Heiratsurkunde ist apostilliert?
Maßgeblich für die Beschwerde sind Personenstandsgesetze, Passgesetze, bundesweite sowie freistaatliche Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. gesetze-im-internet.de, verwaltungsvorschriften-im-internet.de sowie VÖ der Bundes- u. Freistaatsministerien.
Maßgeblich für die Beschwerde sind Personenstandsgesetze, Passgesetze, bundesweite sowie freistaatliche Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. gesetze-im-internet.de, verwaltungsvorschriften-im-internet.de sowie VÖ der Bundes- u. Freistaatsministerien.
Re: Russischen Namen annehmen
Stimmt genau, auch noch auf der selben Etage...Magdeburg-Moskva hat geschrieben: ↑05 Aug 2020, 13:17 Ziemlich heftig, was Deiner Schilderung zufolge bei den Behörden läuft. Können die dich nicht leiden? Ich nehme an, Standesamt u. Passbehörde sind kleinstadtmäßig physisch in der Gemeindeverwaltung und im selben Gebäude. Ich würde eine argumentativ gut untermauerte Beschwerde an den Bürgermeister persönlich richten und zugleich um einen Termin bitten. Die Heiratsurkunde ist apostilliert?
Ja, die Heiratsurkunde ist apostilliert, das war auch zur Nachbeurkundung der Eheschließung nötig, Nachbeurkundung ist auch abgeschlossen, aber angeblich verhält es sich auf diesem Einwohnermeldeamt so, ein Antrag für einen neuen Reisepass kann erst gestellt werden, nachdem die Namensänderung eingetragen wurde.
Ob sie mich nicht leiden können? Ich denke, spätestens nach der Beschwerde
Nochmals danke für den Tipp