Hochzeit in 6 Tagen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

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Krissy
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Hochzeit in 6 Tagen

Beitrag von Krissy »

Hallo ihr Lieben,
Ich heirate am 11.11. Meinen Verlobten. Er ist Deutscher und wir haben zusammen ein Kind, das auch die Deutsche Staatsbürgerschaft hat und schon seit Geburt seinen Nachnamen trägt. Ich werde seinen deutschen Nachnamen auch annehmen.

Ich habe die Russische Staatsbürgerschaft aber lebe seit Kleinauf in Deutschland. Ich kenne mich mit den Konsulat sehr schlecht aus und kann kaum Russisch, geschweigedenn Russisch lesen. Damals hat das alles meine Mutter übernommen, ich musste nur dabei sein.

Zuständig ist das Russische Generalkonsulat in München.
Nun kann ich da keinen erreichen und ich komme nicht weiter.

Was für einen Antrag muss ich denn nun dort stellen? Antrag auf Namensänderung oder einfach nur einen neuen Reisepass. Wie muss ich genau vorgehen? Wenn ich den Termin online buchen will kommt keine Auswahl für den neuen Pass, sondern da steht nur Beantragung von Papieren aus Russland. Ist das die richtige Kategorie? Wenn ja, ich hätte eine Wartezeit von 6 Wochen für einen Termin. Wie sieht es aus mit der Frist? Gibt es überhaupt eine? Weil wenn ich ja anders heiße, sind mein Pass und Aufenthaltstitel doch ungültig oder?

Und wenn ich dann endlich einen Termin habe, muss ich da zwingend dieses Formular auf Russisch ausgefüllt mitbringen? Ich kann nicht russisch schreiben und müsste sonst mit dem Google Übersetzer ausfüllen.

Und zuletzt: Reicht eine Übersetzung der Eheurkunde von einem in deutschland beglaubigten Übersetzer oder muss ich es zwingend im Russischen Konsulat übersetzen lassen? Wisst ihr welche Kosten da auf uns zukommen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Liebe Grüße,
Kristina
vv542
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Re: Hochzeit in 6 Tagen

Beitrag von vv542 »

Hallo Kristina,
meine Frau und ich haben vor ein paar Wochen den Prozess beim Generalkonsulat in Bonn durchlaufen. Ich vermute mal, dass es beim Konsulat in München ähnlich ablaufen wird. Es sollte ausreichend sein, im Konsulat einen neuen Reisepass zu beantragen. Den groben Ablauf habe ich in einem anderen Thread schon mal beschrieben, ich würde daher meinen Beitrag einfach kopieren:

In Bonn ist das Vorgehen dafür wie folgt:
1. Online muss auf https://zp.midpass.ru/ ein Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses gestellt werden. Die Webseite ist leider nur in Russisch verfügbar. Ich würde auch vermuten, dass der Antrag auch nur in russisch akzeptiert wird, da der Antrag ja nicht in Deutschland bearbeitet, sondern nur angenommen wird.
2. Mit dem Antrag ist es dann möglich, (online) einen Termin im Konsulat zu vereinbaren.
3. Für den Termin im Konsulat benötigt ihr folgende Dokumente:
- den Antrag;
- ein biometrisches Foto;
- ein Schreiben, welches die Ungültigkeit des alten Passes deklariert (dazu gibt es Online einen Vordruck);
- ein selbst verfasstes Schreiben mit Grund und Beleg zur Namensänderung. Die Namensänderung ist mit einer beim Konsulatsnotar bestätigten Übersetzung der Eheurkunde zu belegen. Grundsätzlich kann man die Urkunde auch selbst übersetzen, ein kommerzieller Übersetzer muss nicht in Anspruch genommen werden. Um sicher zu gehen, haben wir jedoch einen in Deutschland ansässigen Übersetzer beauftragt. Da es sich bei der Heiratsurkunde um ein Standarddokument handelt, war die Übersetzung mit 30€ auch recht preiswert. Solange das Originaldokument in Deutsch oder Englisch ist, kann die Bestätigung der Übersetzung auch am gleichen Tag der Antragsstellung vorgenommen werden (wir sind morgens früh zu Notarabteilung und konnten mittags problemlos unseren Termin zur Antragsstellung einhalten). Die notarielle Beurkundung hat insgesamt ca. 80-100€ gekostet, falls mich meine Erinnerung nicht täuscht.
Durch die Übersetzung der Urkunde legt ihr auch die Schreibweise der Namen fest. Beim Konsulat in Bonn gibt es eine Transliterationstabelle (https://bonn.mid.ru/ru/consular-service ... iteration/), die wir auch verwendet haben. Wir haben jedoch nicht konkret gefragt, ob eine Abweichung von diesen Regeln möglich ist.

Grundsätzlich gibt es keine Frist, in der du einen neuen Reisepass mit neuem Familiennamen brauchst. Zumindest konnten wir pandemiebedingt auch nach unserer Hochzeit Anfang März Ende August noch straffrei den Antrag stellen. Allerdings würde ich in deiner Situation vermutlich versuchen, recht zeitnah den Antrag zu stellen, da der Aufenthaltstitel an den Reisepass gebunden ist und du ja auch den Aufenthaltstitel mit neuem Namen benötigst.
Wir stehen nämlich vor der Situation, dass wir zunächst mit dem alten Reisepass (da das Konsulat geschlossen war) einen neuen Aufenthaltstitel beantragt haben. Nach Erhalt des neuen Reisepasses müssen wir jetzt jedoch erneut einen Aufenthaltstitel (in Verbindung mit neuem Reisepass) beantragen, also den Prozess doppelt bezahlen.

Bei weiteren Fragen, melde dich gerne.
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