Genau wie m2bere5 es schreibt: Wenn man die beglaubigte Kopie in Russland macht, so gilt das in Deutschland nur, wenn die Beglaubigung apostilliert wurde.
Ob Du dabei ein Bonbonpapier oder einen Pass kopierst, ist schnuppe! Wichtig ist, dass die Beglaubigung in Deutschland anerkannt ist, wobei eben die Apostille hilfreich ist.
m5bere2 hat geschrieben: ↑02 Feb 2021, 17:37
All das kann man umgehen, wenn man die beglaubigte Übersetzung des Inlandspasses einfach in Deutschland machen lässt. Dann braucht es aus Russland gar nichts.
Es sei daran erinnert, dass Reisen im Moment nicht ganz so einfach sind. Russland kann jederzeit in die Liste der besonders gefährlichen Länder geraten und dann ist es auch für Lebenspartner wieder tabu. (Es wurde laut Spiegel sogar überlegt, Auslandsdeutschen die Einreise zu verbieten. Hat aber das AA für rechtlich nicht machbar gehalten.)
keksonline hat geschrieben: ↑02 Feb 2021, 18:09
Hat man eigentlich weniger Papierkram zu erledigen, wenn schon ein Aufenthaltstitel (unbefristet) vorliegt?
Für die Eheschließung nicht, für die Familienzusammenführung bei einer kooperativen Ausländerbehörde ja.