Wenn ich eine russischen Staatsbürgerschaft beantrage, dann fragt doch Russland auch nicht in Deutschland an, ob sie diese geben dürfen. Ist meine Staatsbürgerschaft deswegen völkerrechtswidrig?
Ich denke Russland war schon so schlau, nicht einfach Passersatzpapiere auszustellen, sondern den Leuten Anträge auf die Staatsbürgerschaft in die Hand zu drücken.
Rechtliche Bewertung der Vergabe von Staatsbürgerschaften
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Re: Ru und westliche Zahlungssysteme
Sorry, hatte meinen Post oben noch ergänzt. Es geht um die Vorraussetzungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft.Norbert hat geschrieben: ↑14 Apr 2021, 15:44 Wenn ich eine russischen Staatsbürgerschaft beantrage, dann fragt doch Russland auch nicht in Deutschland an, ob sie diese geben dürfen. Ist meine Staatsbürgerschaft deswegen völkerrechtswidrig?
Ich denke Russland war schon so schlau, nicht einfach Passersatzpapiere auszustellen, sondern den Leuten Anträge auf die Staatsbürgerschaft in die Hand zu drücken.
Ich bin bis ebend davon ausgegangen, dass völkerrechtliche Passhoheit auch umfasst, dass ein Staat darüber entscheiden kann, ob auf seinem Territorium Passe ausgegeben werden können. Dem scheint aber nicht so.
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Re: Ru und westliche Zahlungssysteme
Sicherlich kann RU Staatsbuergerschaften an Personen ausgeben, DOCH legitimiert dies eine moegliche zukuenftige Annektion von der Donbass - Region durch RU nicht. Zudem hat in diesem Fall der Praesident der UA das Recht, saemtliche Personen, welche sich mit russischen Paessen in der Donbassregion aufhalten des Landes zu verweisen.Norbert hat geschrieben: ↑14 Apr 2021, 15:44 Wenn ich eine russischen Staatsbürgerschaft beantrage, dann fragt doch Russland auch nicht in Deutschland an, ob sie diese geben dürfen. Ist meine Staatsbürgerschaft deswegen völkerrechtswidrig?
Ich denke Russland war schon so schlau, nicht einfach Passersatzpapiere auszustellen, sondern den Leuten Anträge auf die Staatsbürgerschaft in die Hand zu drücken.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
Ru und westliche Zahlungssysteme
Das ist genau richtig.paramecium hat geschrieben:Zu deinem eigenen Fall: In der Fantasie der DDR galtest du vielleicht 1982 als staatenlos. Aber schon zuvor als DDR-Bürger warst du immer Deutscher im Sinne Art. 116 GG.
Für die Urkunde "Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR" mußte ich noch 25 MdN auf dem VPKA bezahlen, dann war ich "vogelfrei".
ABER: Die bundesdeutschen Behörden gaben mir erst einmal auch nur einen Behelfspaß. weil: Sie mußten + wollten prüfen, ob ich überhaupt "Deutscher" bin - das taten sie in Berlin.
Mein Vater ist geboren im Böhmerwald, in Winterberg = heute Vimperk; ca. 20 km von der DE-Grenze-Passau entfernt, das war ja alles DE. Und ich bin dann in Nürnberg geboren, nachdem meine Eltern das böhmerwäldlerische Winterberg Richtung Westen verlassen hatten. In Nürnberg, in einem Riesen-Auffanglager bin ich dann in einer Baracke geboren . . .
Die weitere Diskussion rund um Lebensgeschichten der (Nach)kriegsjahre in viewtopic.php?f=124&t=20934, Norbert, Vize-Admin
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