Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

Marco
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von Marco »

paramecium hat geschrieben: 14 Aug 2021, 14:43 Das heiraten ist möglicherweise in Russland unkomplizierter, dafür hat man dann die Rennerei und Bürokratie im Anschluss. Ich sehe da keinen großen Unterschied.
Abgesehen davon sollte man den Heiratsort meiner Meinung nach nicht von den bürokratischen Hindernissen abhängig machen, sondern von den privaten Umständen (Aus welchem Land kommen die meisten Gäste? Können die Gäste noch reisen? An welchem Ort möchte man sich trauen lassen? ect.).
Wenn man nicht mal weiß, ob man eine Verpflichtungserklärung bekommt, dann ist die Heirat in Russland in diesem Fall auf jeden Fall unkomplizierter. Es gibt eine spezifische Frage und darauf gebe ich eine spezifische Antwort. Denn ohne Verpflichtungserklärung gibt es nun mal kein Heiratsvisum. Ich sehe da schon einen großen Unterschied
pandainclogic
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von pandainclogic »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe im letzten Jahr bereits die Verpflichtungserklärung für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragt und auch erhalten, meine Verlobte daraufhin ein Schengen Visum für 1 Jahr ( im Zuge der Ausnahme fur Beziehungen die langfristig angelegt sind mit Nachweis der Beziehung während Corona )

Da dieses jetzt ausläuft wollte ich einfach nochmal eines beantragen und bin dann halt auf diesen Unterschied gestoßen langfristig / kurzfristig. Aber wie ich jetzt lese, hat nicht jeder hier eine Verpflichtungserklärung für langfristigen Aufenthalt beantragt.

Langfristige Verpflichtungserklärung würde also direkt zu einem Nationalen Visum führen ? Da brauch ich ja dann gar nicht heiraten 🤭 und mit dem kurzfristigen kann man aber auch heiraten, wenn man es angibt. Also beantrage ich es einmal um uns gegenseitig zu sehen bis der Termin feststeht, und ein weiteres Mal dann um zu heiraten , richtig ?

Die Heirat soll in Deutschland stattfinden; es erschien mir leichter weil wir ja auch hier leben werden und das der Tenor im Forum war, dass es leichter wäre auch bezüglich Familiennachzug.

Edit
Danke für die Links
Wobei ja dort dann doch wieder über die Verpflichtungserklärung fur lange Aufenthalte gesprochen wird, und damit meine Probleme mit dem Monatsnetto / Mindesteinkommen sowie Unterhaltspflicht beim echten Wechselmodell 😓
Edit 2
auf den Seiten von Videx wird auch Uber Vorstrafen gesprochen. Sollten wir also doch Ihr Führungszeugnis mit Übersetzen ?

Ich werde mich wohl nochmal melden wenn wir die erste Vorsprache beim Standesamt hatten 😅
Marco
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von Marco »

pandainclogic hat geschrieben: 14 Aug 2021, 16:54 Langfristige Verpflichtungserklärung würde also direkt zu einem Nationalen Visum führen ? Da brauch ich ja dann gar nicht heiraten 🤭 und mit dem kurzfristigen kann man aber auch heiraten, wenn man es angibt. Also beantrage ich es einmal um uns gegenseitig zu sehen bis der Termin feststeht, und ein weiteres Mal dann um zu heiraten , richtig ?

Die Heirat soll in Deutschland stattfinden; es erschien mir leichter weil wir ja auch hier leben werden und das der Tenor im Forum war, dass es leichter wäre auch bezüglich Familiennachzug.
EIne langfristige Verpflichtungserklärung führt zu einem Aufenthaltstitel, wobei das nationale Visum die Vorstufe dazu ist. Wobei es gibt nicht DIE langfristige Verpflichtungserklärung, sondern eine Verpflichtungerklärung für einen bestimmten Aufenthaltszweck. Bei den verschiedenen Aufenthaltszwekcen gibt es teilweise unterschiedliche Berechnugnsmethoden, so hat mir das ein ABH Mitarbeiter mal erzählt.

Mit einem Schengenvisum kann man auch heiraten, aber in der Regel wird deine Frau dann zurückgeschickt, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Die ABH darf das, das ist auch höchstrichterlich entschieden. Wenn du schon den Stunt mit den zwei Visa machen willst, dann mit dem Schengenvisum heiraten, deine Frau reist dann zurück nach RUssland und kann dort das Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Damit entfällt dann auch die Verpflichtungserklärung für das Heiratsvisum
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