Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Moderator: Dietrich
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Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
RG schreibtNik hat geschrieben: ↑07 Dez 2021, 13:42 Also doch alle drei Monate...
https://russland.ahk.de/infothek/news/d ... auslaender
https://rg.ru/2021/12/02/minzdrav-prika ... e-dok.html
und das PDF Dokument
https://cdnimg.rg.ru/pril/222/14/76/66070.pdf
Habe mit dem Test an sich kein Problem, jedoch der Intervall von "alle 3 Monate " sehe ich dann eher als Richtung Diskriminierung und Rassismus. Weshalb sollte ein "Auslaender mit VID, oder RWP" anders behandelt werden, wenn er sich die ganze Zeit in RU aufhaelt ( kann durch FMS - Daten kontrolliert und bestaetigt werden), als ein russischer Staatsbuerger, der sich ebenfalls permanent in RU befindet bzw befunden hat und keine Tests auferlegt bekommt? Entweder geht es dabei um "Geld" fuer die Medizin/Gesundheitssystem einzutreiben, oder teilweise zu kompensieren, welches die Behoerden und Putin https://www.finanz.ru/novosti/aktsii/pu ... 1031028389 dem Staatshaushalt entzogen haben.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Danke fuer den link.Nik hat geschrieben: ↑07 Dez 2021, 13:42 Also doch alle drei Monate...
https://russland.ahk.de/infothek/news/d ... auslaender
Ja, gut klingt das nicht.
Aber ich habe immer noch nicht gefunden, dass die Zaehlung der 90 Tage nicht bei jeder Einreise von vorn beginnt - wie z.B. die Frist fuer das Melden des Aufenthalts in Ru. Wenn das gleiche Prinzip gilt, dann muesste man ja mindestens 90 Tage am Stueck in Ru sein, um unter die neuen Pflichten zu fallen.
Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Wäre aber schräg, wenn das anders wäre. Dann müßte man ja ständig zusammenrechnen, wie viele Tage insgesamt man nun schon in Rus war.Nikolaus hat geschrieben: ↑07 Dez 2021, 23:00Danke fuer den link.Nik hat geschrieben: ↑07 Dez 2021, 13:42 Also doch alle drei Monate...
https://russland.ahk.de/infothek/news/d ... auslaender
Ja, gut klingt das nicht.
Aber ich habe immer noch nicht gefunden, dass die Zaehlung der 90 Tage nicht bei jeder Einreise von vorn beginnt - wie z.B. die Frist fuer das Melden des Aufenthalts in Ru. Wenn das gleiche Prinzip gilt, dann muesste man ja mindestens 90 Tage am Stueck in Ru sein, um unter die neuen Pflichten zu fallen.
Eine Untersuchung erst nach 90 Tagen finde ich auch irgendwie sinnfrei. Wenn man wirklich eine der Krankheiten haben sollte, hätte man die in den 90 Tagen ja schon kräftig verbreiten können. Von daher würde ich das eher in die Schublade Schikane einordnen.
Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Noe, so ist das eigentlich haeufig, egal wo. Bis zu einer bestimmten Grenze ist man eben noch von bestimmten Pflichten befreit.arghmage hat geschrieben: ↑07 Dez 2021, 23:22 Eine Untersuchung erst nach 90 Tagen finde ich auch irgendwie sinnfrei. Wenn man wirklich eine der Krankheiten haben sollte, hätte man die in den 90 Tagen ja schon kräftig verbreiten können. Von daher würde ich das eher in die Schublade Schikane einordnen.
Ich denke, dass man noch warten sollte, bis die offiziellen Ausfuehrungsregeln greifbar sind, von denen sich die Beamten leiten werden lassen.
In der Mitteilung der AHK (eigentlich halte ich von denen etwas) bleibt fuer mich doch einiges offen, z.B. die Zaehlung der 90 Tage. Oder wo ist angeordnet, dass aller 90 Tage die Untersuchungen wiederholt werden muessen?!
Man kann sowieso natuerlich das Aenderungsgesetz nicht verstehen, wenn man sich nicht ansieht, wie die zu aendernden Gesetze im Resultat aussehen werden.
Z.B. wird das Auslaendergesetz nach dem 29.12. so aussehen
https://base.garant.ru/77311989/5633a92 ... 59e7bdd69/
Und Artikel 5, der ja geaendert wird, bezieht sich eben nur auf den zeitweiligen Aufenthalt (z.B. mit Visum), nicht aber auf Leute mit Aufenthaltsgenehmigungen.
Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Danke für den Bericht und freut mich, daß es geklappt hat. Gut zu wissen, daß die Beantragung dieses Visums auch funktioniert, wenn sich der Ehepartner in Rußland aufhält. Der Hinweis hier unten https://rusconsmchn.mid.ru/private_visa „только лично в Генконсульстве или визовом центре“ bezieht sich also NICHT auf den Ehepartner, wie es m.W. früher mal war. In der Liste ist etwa der Original-Reisepass erwähnt, stattdessen gab es in Deinem Fall beglaubigte Kopien. Klingt logisch. Vor der gleichen Situation stehe ich demnächst auch.Nik hat geschrieben: ↑02 Dez 2021, 01:09 Ich musste folgende Unterlagen vorlegen, um das Visum als Ehepartner zu beantragen:
- Einladungsschreiben, ausgefüllt und unterschrieben von meinem Mann (das Formular kann man auf der Seite der Botschaft runterladen, da wird auch der Zeitraum eingetragen, Anzahl der Einreisen, Adresse usw), von einem russischen Notar beglaubigt. Das haben wir bei meinem letzten Aufenthalt machen lassen.
- Passkopien von meinem Mann (Inlands- und Reisepass), notariell beglaubigt
- Kopie der Eheurkunde, notariell beglaubigt
Wer hat Dir denn diese Anforderungen verraten? Das beim Konsulat verlinkte offizielle Visazentrum? War das auch das „Deinige“, wo Du den Antrag abgegeben hast? Zumindest mir gibt dieses unter der Münchner Sammelnummer immer ungefähr so viel Auskunft wie das Konsulat selbst, also keine (brauchbare). Es gibt offenbar EINEN „Experten“, der deutsch spricht, die anderen Mitarbeiter sind dazu da, darauf hinzuweisen, daß jener gerade im Gespräch ist. Auch online gibt es dort keine Informationen zu diesem neuen Visum, nicht einmal zum alten 90/180-Tage Privatvisum für Angehörige. Stattdessen der Hinweis aus 2020, daß die Vergabe von Visa wieder aufgenommen wurde.
Schade, daß die bekannte Agentur das nicht aus der Ferne erledigen kann wie bei meinem noch aktuellen 90/180er. Auf meine Anfrage, wann das neue Visum angeboten wird, haben sie dann die Visa für Begleitpersonen komplett aus dem Auswahlmenü rausgenommen, offenbar wegen dem Hinweis „nur persönlich“ vom Konsulat. Man steht halt wieder ein bißchen hilflos vor den überladenen Formularen, den hoffnungslos veralteten Webseiten und den dazu passenden Mitarbeitern. Wenn denen was am Formular nicht paßt, bleibt nur, daß meine Frau ein neues druckt, beglaubigen läßt und mir mit der Post schickt. Und ich will doch so schnell wie möglich wieder bei den Lieben sein.
Wir werden auf jeden Fall vor meiner Abreise noch losziehen und die drei Dokumente hier in Maikop beglaubigen lassen, um gerüstet zu sein. Inlandspass ist, genauso wie mein RWP, noch in der Mache, also wird es der Reisepass werden.
Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Sorry, habe es mal hierher kopiert, weil es wohl zum Thema passt.
Ja, die aerztlichen Befunde, die in Pkt. 18 des Artikels 5 innerhalb von 3 Monaten nach Einreise vorliegen sollen, muessen nach Pkt. 19 innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf ihrer Gueltigkeit erneuert werden.
Und nach der von der AHK angefuehrten Anordnung 1079 des Gesundheitsministeriums sind lt. Pkt. 20 der Anlage 1 diese Dokumente vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung drei Monate gueltig.
Also wohl Einreise + 3 Monate Frist fuer medizinische Untersuchungen + 3 Monate Gueltigkeit der medizinischen Dokumente + 1 Monat Frist fuer Wiederholung
ergaebe wohl die Moeglichkeit, mit dem neuen privaten Jahresvisum bei einmaligen Untersuchungen reichlich 6 Monate am Stueck in Ru zu bleiben.
Hm, klingt zwar besser, kaeme aber fuer mich trotzdem nur im Notfall in Frage. Lieber innerhalb von drei Monaten einmal ausreisen - mach ich ja sowieso.
Das sind freilich Interpretationen vom Laien. Ich hoffe freilich, mal eine ganz offizielle Beschreibung der moeglichen Szenarien zu finden ...
Da warst Du klar sorgfaeltiger als ich, danke.
Ja, die aerztlichen Befunde, die in Pkt. 18 des Artikels 5 innerhalb von 3 Monaten nach Einreise vorliegen sollen, muessen nach Pkt. 19 innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf ihrer Gueltigkeit erneuert werden.
Und nach der von der AHK angefuehrten Anordnung 1079 des Gesundheitsministeriums sind lt. Pkt. 20 der Anlage 1 diese Dokumente vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung drei Monate gueltig.
Also wohl Einreise + 3 Monate Frist fuer medizinische Untersuchungen + 3 Monate Gueltigkeit der medizinischen Dokumente + 1 Monat Frist fuer Wiederholung
ergaebe wohl die Moeglichkeit, mit dem neuen privaten Jahresvisum bei einmaligen Untersuchungen reichlich 6 Monate am Stueck in Ru zu bleiben.
Hm, klingt zwar besser, kaeme aber fuer mich trotzdem nur im Notfall in Frage. Lieber innerhalb von drei Monaten einmal ausreisen - mach ich ja sowieso.
Das sind freilich Interpretationen vom Laien. Ich hoffe freilich, mal eine ganz offizielle Beschreibung der moeglichen Szenarien zu finden ...
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Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Westliche Staaten appelieren an russische Regierung betreffend neuem Gesetz ueber Untersuchungen und Tests fuer Auslaender.
https://www.bbc.com/russian/news-59640878
https://www.bbc.com/russian/news-59640878
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Also mich wuerde das interessieren - bin aber zu ungeuebt mit youtube. Kannst Du nicht vielleicht mit einem link helfen!? Am besten vielleicht gleich in einem Extra-Thema. Hier passt es ja nur sehr bedingt, ...
Danke.