FZF Erfahrungen?
Moderator: Dietrich
Re: FZF Erfahrungen?
Wir versuchen uns da auf jeden Fall nicht so verrückt zu machen. Funktioniert mal besser und mal etwas schlechter...
Hoffen wir einfach mal da beste.. Ich kreuze auf jeden Fall einen kompletten Kalender durch wenn alles geklappt hat!!!
Was die Statistik angeht hört es sich ja zumindest nicht so schlecht an.
Und was die Hochzeit am 13.5 angeht mit dem Fernsehen, dass ist ja auch mal ein Erlebnis!
Hoffen wir einfach mal da beste.. Ich kreuze auf jeden Fall einen kompletten Kalender durch wenn alles geklappt hat!!!
Was die Statistik angeht hört es sich ja zumindest nicht so schlecht an.
Und was die Hochzeit am 13.5 angeht mit dem Fernsehen, dass ist ja auch mal ein Erlebnis!
- Norbert
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Re: FZF Erfahrungen?
Man kann den Prozess wohl etwas beschleunigen, dass man den Prozess bei der ABH schon vorher anfragt. So wurde mir dies vor zwei Jahren vom Generalkonsulat mitgeteilt:
Sobald dann der Umzug klar ist, unbedingt schon einen Termin in der Ausländerbehörde beantragen, damit das Visum in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt wird. In Dresden ist die Wartezeit auf so einen Termin über zwei Monate, die Wartezeit auf die Aufenthaltsgenehmigung dann nochmals so lange. Man muss also zwischenzeitlich erst einmal eine Fiktionsbescheinigung bekommen - faktisch eine Verlängerung des Visums, aber im Gegensatz zum Visum nicht kostenfrei. Absurd.
Bei uns hat es final gerade einmal sechs Wochen gedauert, und eine Vorabzustimmung lag dabei nicht vor.Die Dauer des Visumsprozesses ist davon abhängig, ob Sie bereits eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde bei Antragsabgabe vorlegen können oder ob die Ausländerbehörde erst im Laufe des Visumsverfahrens beteiligt wird. Wenn eine Vorabzustimmung vorliegt, kann das Visum i.d.R. innerhalb ein bis zwei Wochen erteilt werden. Wenn die Ausländerbehörde erst im Visumsverfahren beteiligt wird, kann der Prozess - je nach Ausländerbehörde - drei bis vier Monate dauern.
Sobald dann der Umzug klar ist, unbedingt schon einen Termin in der Ausländerbehörde beantragen, damit das Visum in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt wird. In Dresden ist die Wartezeit auf so einen Termin über zwei Monate, die Wartezeit auf die Aufenthaltsgenehmigung dann nochmals so lange. Man muss also zwischenzeitlich erst einmal eine Fiktionsbescheinigung bekommen - faktisch eine Verlängerung des Visums, aber im Gegensatz zum Visum nicht kostenfrei. Absurd.
- Saboteur
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Re: FZF Erfahrungen?
Das glaube ich gerne. Das schweißt ja auch zusammen Alles Gute dafür!
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: FZF Erfahrungen?
Danke für den Tipp, ich werde mal bei uns in der Ausländerbehörde vorbei schauen und fragen ob so etwas bei denen möglich ist.
6 Wochen sind aber von der Wartezeit auch noch im Rahmen. Wobei 2-4 Wochen besser klingen
Das stimmt auf jeden Fall! Vielen Dank!
Zuletzt geändert von Norbert am 30 Jul 2019, 05:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: FZF Erfahrungen?
In einer "kleinen" ABH ist ein vorheriger Besuch sehr sinnvoll, das schafft Vertrauen und man hat die Vorabzustimmung schneller in der Tasche.
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Re: FZF Erfahrungen?
Ich mache mir so langsam Gedanken über Rückkehr nach D, natürlich zusammen mit meiner russischen Frau. Es ist bekannt, dass nicht-eigene EU Bürger ihre Familienmitglieder ohne Nationalvisum mitnehmen dürfen (Positivdiskriminierung dank EU Recht). Weil ich neben der deutschen eine weitere EU Staatsbürgerschaft besitze, frage ich mich ob ich mich auf das EU Recht berufen kann und uns somit das Nationalvisum erspraren kann. Hat jemand von euch ggf. Erfahrung damit?
- Norbert
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Re: FZF Erfahrungen?
Das wird meiner subjektiven Meinung nach schwer, da Du im Inland immer vorrangig Staatsbürger und nicht Ausländer bist.
Re: FZF Erfahrungen?
So wie Norbert es schreibt.
Eine Lücke besteht darin, dass man zunächst für eine gewisse Zeit in einem anderen EU-Land lebt (mindestens 3 Monate, sofern ich mich richtig erinnere) und dann umzieht. Dann kann deiner Frau das bereits in der EU zugestandene Recht nicht wieder entzogen werden.
Eine Lücke besteht darin, dass man zunächst für eine gewisse Zeit in einem anderen EU-Land lebt (mindestens 3 Monate, sofern ich mich richtig erinnere) und dann umzieht. Dann kann deiner Frau das bereits in der EU zugestandene Recht nicht wieder entzogen werden.
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Re: FZF Erfahrungen?
In der Zwischenzeit ist dieser Fall bei uns eingetreten. Die Erfahrung habe ich hier im Detail beschrieben: Familienzusammenführung nach DE zu Deutsch-EU Doppelstaatlern