Vorübergehendes Ersatzdokument bei Verlust einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

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Bluewolf
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Vorübergehendes Ersatzdokument bei Verlust einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?

Beitrag von Bluewolf »

Hallo Schwarmwissen,

mein Sohn hat seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verloren. Am 11.08 möchte er eigentlich in die Türkei. Eine Fiktionsbescheinigung nach §81 gibt es nur bei befristeten Titeln laut Ausländerbehörde. Für einen Reisepass gibt es die Möglichkeit eines befristeten Ersatzes. Für eine Niederlassungserlaubnis/ unbefristete AE nicht?
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Evgenij
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Re: Vorübergehendes Ersatzdokument bei Verlust einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?

Beitrag von Evgenij »

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass in so einem Fall Ausnahmen geben soll... und man einen Aufenthaltstitel als Aufkleber erhalten kann, sofern man Nachweise für die bevorstehende Reise vorliegen hat.

Alternativ: Um eine schnellere Herstellung des Aufenthaltstitels bitten unter Entrichten der 'Zusatzkosten' (so wie man das eigentlich vom üblichen Perso bzw. Reisepass her kennt.)
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Bluewolf
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Re: Vorübergehendes Ersatzdokument bei Verlust einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?

Beitrag von Bluewolf »

Geht leider alles nicht bei unserem Held von Sachbearbeiter.
Ich zieh jetzt schon eine Schleimspur hinter mir her ;)

Auskunft AA:
wie bereits erläutert kann dem Inhaber einer Niederlassungserlaubnis keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, da das unbefristete Aufenthaltsrecht nicht ablaufen kann.

Der von Ihnen angesprochene "Ausnahmekleber" konnte früher in Notfällen in den Reisepass geklebt werden. Durch Mitteilung des Bundesinnenministerium bzw. des Innenministerium des Landes Baden-Württemberg ist die Ausstellung von "Ausnahmeklebern" seit diesem Jahr nicht mehr möglich.

Wir bitten die weiteren Fragen bzgl. der Ein- und Ausreise mit den entsprechend zuständigen Stellen zu klären, da wir als Ausländerbehörde hierüber keine verbindlichen Aussagen treffen können.
Zuständig für die Einreise in die Türkei ist das Generalkonsulat, glücklicherweise gibt es eins in KA.
Im Gegensatz zu russischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Russland, ist für russische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland zusätzlich zum Pass der Aufenthaltstitel mitzuführen. Liegt dieser, wie in ihrem Fall nicht vor, müssen sie ein Visum beantragen. Die Bearbeitungsdauer für ein Expressvisum beträgt 1 - 3 Tage.
Dummerweise ist für die Wiedereinreise nach DE wieder der Vogel beim Ausländeramt zuständig. Ich hoffe er zickt jetzt nicht wieder rum. Nicht dran stören, dass das Dokument auf Russland ausgelegt ist. Gibt es vergleichbar für alle "Drittstaaten".
Antrag zur
sogenannten Wiedereinreise

Da für die Erteilung des Visums die Zustimmung der für Sie örtlich zuständigen
Ausländerbehörde erforderlich ist, wird empfohlen, sich ggf. bereits vor der Antragstellung mit
dieser in Verbindung zu setzen und um die Ausstellung einer sog. Vorabzustimmung zu bitten.
Die Ausländerbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, eine solche Vorabzustimmung
auszustellen. Dies liegt im Ermessen der Ausländerbehörden.
Quelle https://germania.diplo.de/blob/1596846/ ... e-data.pdf
Jetzt war ich schon so lieb, und muss trotzdem hoffen :roll:
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Evgenij
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Re: Vorübergehendes Ersatzdokument bei Verlust einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis?

Beitrag von Evgenij »

Versuch doch mal direkt mit der Bundesdruckerei in Berlin Kontakt aufzunehmen, dass sie dir bzw. dem Sohn gschwind neues Kärtchen herstellen sollen..,
alle Daten samt Bild werden die wohl noch 'von früher' im System haben (falls es geht, so werden sie aber auch noch bestimmt ne polizeiliche Bestätigung über den Verlust haben wollen).
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