Wann wurde denn die eine Turbine zur Wartung nach Kanada geschafft? War das vor den Sanktionen oder wurde bereits sanktioniert? Und weitere Frage wäre auch, ob das Verbringen nach Kanada auch unter Sanktionen fällt oder nur Reparatur samt Rücktransport. Auch wenn Kanada dbzgl. bereits schriftlich eine Ausnahmegenehmigung erteilte, so braucht es auch noch eine solche von GB, da eine britische Firma für die Wartung in Kanada zuständig ist. Was bringt es letztlich Gazprom, wenn die die defekten Turbinen nach Kanada bringen, die jedoch repariert nicht zurückkommen und ggf. enteignet werden?arghmage hat geschrieben: ↑06 Sep 2022, 18:34Wenn man eine Turbine nach Kanada bringen kann, dann sollte das mit den anderen Turbinen ja auch gehen (wäre ja quasi dieselbe Ausnahme, der Kanada schon zugstimmt hat). Insofern zieht doch das Argument strafbar wegen Sanktionsumgehung nicht.ICH hat geschrieben: ↑06 Sep 2022, 17:48 Die vier, derzeit nicht in Betrieb befindlichen Turbinen müßten zur Überholung zur Industrial Turbine Company (UK) Limited NL Kanada gebracht werden. Angeblich können Wartungsarbeiten für diese Turbinen nur dort ordnungsgemäß durchgeführt werden. Und schon kommt die Strafbarkeit wegen Umgehung bzw. Verstoßes gegen Sanktionen in Betracht.
Alles in allem wird auch in Zukunft für Unterhaltung gesorgt werden.