Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

Antworten
dan83
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 25 Okt 2022, 21:38

Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Beitrag von dan83 »

Hallo Zusammen!

Im Juni 2022 haben meine Ehefrau und ich in Kasachstan geheiratet.
Meine Ehefrau besitzt die kasachische Staatsbürgerschaft und ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft.
Des weiteren bringt meine Ehefrau einen sechs jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht mit dem EX-Mann) mit in unsere Ehe.
Seit Januar 2022 besucht meine Ehefrau durchgehend verschiedene Deutschkurse (Goethe Institut, Private Sprachschule) um
ihr A1 Sprachzertifikat zu erlangen.
Anfang September hatte sie ihre erste Prüfung (Goethe -A1), welche sie leider nicht bestanden hat.
Nun bereitet sie sich auf ihren nächsten Versuch im November vor.

Folgende Fragen beschäftigen mich momentan bezüglich des Visums zur Familienzusammenführung (Ehefrau inklusive Sohn:

1. Ist die kasachische Heiratsurkunde (inkl. Apostille /Übersetzung) ausreichend oder muss unsere Ehe zusätzlich
noch in Deutschland eingetragen bzw. registriert sein?
2. Der EX-Mann möchte nicht auf sein Sorgerecht verzichten aber erlaubt (Dokument durch einen Notar) das sein Sohn in Deutschland
lebt. Ist Dieses Dokument ausreichend?
3. Muss ich einen Gehaltsnachweis erbringen (ich habe seit Jahren ein gutes Gehalt aber wechsle zum 01.11.22 meinen Arbeitgeber / eine
eigene Wohnung ist auch vorhanden)?
4. Der Sprachtest A1 erweist sich für meine Ehefrau als schwieriger wie gedacht, besteht die Möglichkeit, da sie fast schon ein Jahr am lernen
ist, den Test in Deutschland nachzuholen? Kennt jemand so einen Fall der von der Botschaft genehmigt wurde?
5. Was sind eure Erfahrungen bezüglich des Gothe Institut in Kasachstan? Dürfen die Prüfungen bei "nicht bestehen" wirklich nicht eingesehen
werden?
Eine Freundin meiner Ehefrau machte die Prüfung zu ihrem A1 Sprachzertifikat schon zum dritten mal und erlangt immer
zwischen 56-59 Punkte (60 Punkte sind zum bestehen der Prüfung notwendig).
6. Gibt es vielleicht noch Hinweise die ich aktuell noch nicht bedacht habe bzw. über die Ihr gestolpert seid?
7. Sollte meine Ehefrau die Sprachprüfung im November nicht bestehen würde sie mich gerne für 2-3 Wochen in Deutschland besuchen.
Wie seht Ihr die Chancen für ein Besuchsvisum? Ihr Sohn würde für diesen Zeitraum auch bei seinem Vater bzw. seiner Tante zurück bleiben und
eine Verpflichtungserklärung ist auch vorhanden.

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
Zuletzt geändert von dan83 am 06 Feb 2023, 23:16, insgesamt 2-mal geändert.
Piter90
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 135
Registriert: 29 Jan 2020, 09:50
Wohnort: Sankt Petersburg

Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Beitrag von Piter90 »

Moinsen!

Zum Goethe-Zertifikat A1:
Ich hatte zwar noch nie was mit dem GI in Kasachstan zu tun, unterrichte aber seit einigen Jahren Deutsch in St. Petersburg und bereite meine Schüler*innen dabei auch auf die Prüfung A1 vor.

Erfahrungsgemäß schaffen es die meisten nach 5-6 Monaten regelmäßigem (1-2x pro Woche) Unterricht, die Prüfung zu bestehen.
Bei intensiverem Lernen (4-5x pro Woche) sind auch 2-4 Monate kein Problem.

Entscheidend ist zumeist, dass man sich vorher mit dem Prüfungsformat und den Anforderungen vertraut macht, denn da gibt es durchaus einige Fallstricke (ein Teil der mündlichen Prüfung besteht zum Beispiel darin, mithilfe von Bildkarten Bitten zu formulieren - wenn man keine Bitte, sondern eine Frage oder einen Aussagesatz formuliert, bekommt man keine bzw. weniger Punkte).
Man kann online einige Übungsmaterialien und Modelltests (https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/prf/sd1/ueb.html) finden - vielleicht schaut ihr euch das mal gemeinsam an?

Dass man Prüfungsergebnisse nicht einsehen darf, kommt mir in der Tat etwas seltsam vor.
Am Goethe-Institut in SPB hat man m.W. 2 Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse Zeit, die Prüfungsunterlagen einzusehen.
Im Zweifelsfall würde ich mich per Mail an das kasachische GI wenden und nochmal nachhaken.
Benutzeravatar
Bluewolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1058
Registriert: 25 Nov 2010, 14:18
Wohnort: Karlsruhe/ N.N.
Kontaktdaten:

Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Beitrag von Bluewolf »

Hallo,

ich fürchte, dass wir Dir bei solch spezifischen Fragen zu Kasachstan nur begrenzt weiter helfen können. Da empfehle ich eher https://www.info4alien.de/

Daher von meiner Seite aus nur zwei Antworten:
1. Ist die kasachische Heiratsurkunde (inkl. Apostille /Übersetzung) ausreichend oder muss unsere Ehe zusätzlich
noch in Deutschland eingetragen bzw. registriert sein (ein Ehefähigkeitszeugnis habe ich in Kasachstan nicht benötigt) ?
Radio Erewan antwortet: "Im Prinzip ja, aber..."
Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/serv ... n-d/606266
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Hinweis im letzten Satz harmloser klingt, als er ist. Wenn die "zuständige Behörde" auf einer eingetragenen deutschen Eheurkunde besteht, ist Widerstand zeitraubend und manchmal auch teuer. Auch bei Banken könnten hier Probleme lauern. Mein Rat wäre hier tatsächlich: Lass die deutsche Eheurkunde ausstellen. Kostet ja nicht die Welt.
2. Der EX-Mann möchte nicht auf sein Sorgerecht verzichten aber erlaubt (Dokument durch einen Notar) das sein Sohn in Deutschland
lebt. Ist Dieses Dokument ausreichend?
Hier wird es schon sehr spezifisch (wie Du bei meinem obigen Link schnell feststellen wirst).
2009 war es so, dass es reines Glück war, wenn Kinder, deren leiblicher Vater das Sorgerecht besaß, mit der Mutter aus Russland ausreisen durften. Wir hatten auch die Einverständniserklärung des Kindesvaters meiner Stiefsöhne. Die reichte aber nicht. Erst als meine Frau das alleinige Sorgerecht beantragt, und mit Zustimmung des Vaters erhalten hat, klappte auch die Familienzusammenführung. Selbstverständlich haben wir dann in Deutschland eine separate notarielle Vereinbarung mit dem Vater getroffen, in der sämtliche möglichen Beziehungsfragen, z. B. Umgangs- und Besuchsrecht, geregelt sind.
Ich kenne aber genügend Beziehungen, wo das Verhältnis nicht so entspannt war. Und da wird es oft hässlich, wenn Kinder im Spiel sind [frust]
Und rein formal hat sich zumindest in Russland auch nichts geändert. Wenn der zurück bleibende Elternteil das Sorgerecht hat (gemeinsam) kann der immer Stress machen. Das kann u. a. bis zur Anzeige einer Kindesentführung gehen, selbst wenn die Kinder eigentlich nur Urlaub machen mit dem anderen Elternteil. Und dieses Erlebnis hatte eine Freundin meiner Frau noch 2019 ...
Benutzeravatar
Tonicek
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1433
Registriert: 04 Jun 2017, 20:07
Wohnort: Grosny - Tschetschenien

Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Beitrag von Tonicek »

Achtung: leicht OT:

Mich persönlich interessiert, ob es in KZ nicht nötig ist, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen?

Werde ab 02.11. in Almaty & Astana sein und plane einige persönliche Änderungen betr. meiner Person vorzunehmen.
Go further, go slower. Experience more.
Benutzeravatar
Bluewolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1058
Registriert: 25 Nov 2010, 14:18
Wohnort: Karlsruhe/ N.N.
Kontaktdaten:

Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Beitrag von Bluewolf »

und plane einige persönliche Änderungen betr. meiner Person vorzunehmen
Harem?*









* sorry, der musste sein :lol:
Benutzeravatar
Tonicek
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1433
Registriert: 04 Jun 2017, 20:07
Wohnort: Grosny - Tschetschenien

Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Beitrag von Tonicek »

Bluewolf hat geschrieben: . . . Harem?*
* sorry, der musste sein :lol:
Ist noch nicht spruchreif - muß mich aber bissl beeilen - mit 70 drängt die Zeit etwas.
Go further, go slower. Experience more.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Beitrag von Norbert »

Grundsätzlich haben die Vorredner schon viele richtige Antworten gegeben, so meine Sicht.
dan83 hat geschrieben: 25 Okt 2022, 22:501. Ist die kasachische Heiratsurkunde (inkl. Apostille /Übersetzung) ausreichend oder muss unsere Ehe zusätzlich noch in Deutschland eingetragen bzw. registriert sein (ein Ehefähigkeitszeugnis habe ich in Kasachstan nicht benötigt)?
Eigentlich reichen die vorhandenen Dokumente aus, vorausgesetzt ihr habt eine gültige Übersetzung ins Deutsche. Wenn man Euch Steine in den Weg legen will, bedeutet "gültig", dass es in Deutschland übersetzt und von einem deutschen Notar bestätigt wurde.

Durch die Apostille ist das Dokument aber grundsätzlich in Deutschland anerkannt.
dan83 hat geschrieben: 25 Okt 2022, 22:502. Der EX-Mann möchte nicht auf sein Sorgerecht verzichten aber erlaubt (Dokument durch einen Notar) das sein Sohn in Deutschland lebt. Ist Dieses Dokument ausreichend?
Ich hätte gesagt: Sieht gut aus, denn in diesem Fall ist zumindest kein Zweifel gegeben, dass etwas grundsätzlich dem Kindeswohl widerspricht. Ich würde es zumindest versuchen.
dan83 hat geschrieben: 25 Okt 2022, 22:503. Muss ich einen Gehaltsnachweis erbringen (ich habe seit Jahren ein gutes Gehalt aber wechsle zum 01.11.22 meinen Arbeitgeber / eine eigene Wohnung ist auch vorhanden)?
Grundsätzlich gilt der Schutz der Ehe. Von meiner Ehefrau wurde weder für das Familienzusammenführungsvisum noch für die Aufenthaltsgenehmigung ein Finanzierungsnachweis verlangt. Aber für die Niederlassungserlaubnis mussten wir irgendetwas zeigen, weiß nicht mehr was.

Ebenso wäre es plausibel, wenn zumindest für das nichteheliche Kind die Finanzierbarkeit nachgewiesen werden muss. Ein Jobwechsel sollte dabei kein Problem sein, kommt ja vor. Im Zweifelsfall halt einfach von beiden Arbeitgebern den Lohn bestätigen lassen oder schlicht nur den letzten Lohnnachweis.
dan83 hat geschrieben: 25 Okt 2022, 22:504. Der Sprachtest A1 erweist sich für meine Ehefrau als schwieriger wie gedacht, besteht die Möglichkeit, da sie fast schon ein Jahr am lernen ist, den Test in Deutschland nachzuholen? Kennt jemand so einen Fall der von der Botschaft genehmigt wurde?
Nein, im Gegenteil. Da sind sie eher streng.
dan83 hat geschrieben: 25 Okt 2022, 22:505. Was sind eure Erfahrungen bezüglich des Gothe Institut in Kasachstan? Dürfen die Prüfungen bei "nicht bestehen" wirklich nicht eingesehen werden? Eine Freundin meiner Ehefrau machte die Prüfung zu ihrem A1 Sprachzertifikat schon zum dritten mal und erlangt immer zwischen 56-59 Punkte (60 Punkte sind zum bestehen der Prüfung notwendig).
Das finde ich nun eigenartig. Ich finde die Tests für A1 extrem simpel und frage mich immer, wie man da überhaupt durchfallen kann. Ich schließe mich den Vorrednern an: Sucht mal im Netz oder im Buchladen nach Beispieltests und spielt das gemeinsam am Telefon durch. Da kannst Du Dir dann auch selbst ein Bild machen, wie das Niveau Deiner Frau ist.
dan83 hat geschrieben: 25 Okt 2022, 22:507. Sollte meine Ehefrau die Sprachprüfung im November nicht bestehen würde sie mich gerne für 2-3 Wochen in Deutschland besuchen. Wie seht Ihr die Chancen für ein Besuchsvisum? Ihr Sohn würde für diesen Zeitraum auch bei seinem Vater bzw. seiner Tante zurück bleiben und eine Verpflichtungserklärung ist auch vorhanden.
Schwer zu sagen. Der Sohn wäre ein Argument der Rückkehrwilligkeit, die nicht bestandenen Sprachtests ein Argument dagegen.
dan83
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 25 Okt 2022, 21:38

Re: Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)

Beitrag von dan83 »

Vielen Dank für eure Antworten. :)
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“