Bist du dir sicher, dass du tatsächlich verpflichtet bist, diese Untersuchung zu machen (soweit ich mich erinnere, hast du doch einen VID)?
Die Grundlage der mediz. Untersuchung ist Gesetz Nr. 115 (Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der RF) Art. 5 Punkt 18. Und dieser Art. 5 bezieht sich explizit auf den zeitweiligen Aufenthalt, nicht auf zeitweiliges (RVP) oder dauerhaftes Wohnrecht (VID).
In Art. 8 desselben Gesetzes, wo es um die Inhaber von VID geht, ist keine Rede von mediz. Untersuchungen (außer der einmaligen Untersuchung für die Beantragung des VID).
Auch die AHK weist mittlerweile darauf hin, dass Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen von der Regel nicht betroffen sind.
https://russland.ahk.de/fragen-antworte ... auslaenderFolgende Personengruppen müssen die Medizintests nicht machen:
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Inhaber einer vorübergehenden oder ständigen Wohnsitzerlaubnis („Rasreschenije na wremennoje proschiwanije“ bzw. „Wid na schitelstwo“) – für diese Personengruppen ist der Medizintest einmalig und nur für den Erhalt der vorübergehenden bzw. ständigen Wohnsitzerlaubnis nötig