Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Moderator: Dietrich
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Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Hallo,
Schwiegermutter hat ein finnisches Schengenvisum (2 Jahre) und will uns besuchen. Wie sieht es mit der internationalen Reiseversicherung aus? Früher hat sie die im Reisebüro in Russland gekauft. Geht das immer noch so? Ich frage, weil sie wegen Corona schon 2 Jahre nicht mehr nach Deutschland gereist ist.
Vielen Dank!
Schwiegermutter hat ein finnisches Schengenvisum (2 Jahre) und will uns besuchen. Wie sieht es mit der internationalen Reiseversicherung aus? Früher hat sie die im Reisebüro in Russland gekauft. Geht das immer noch so? Ich frage, weil sie wegen Corona schon 2 Jahre nicht mehr nach Deutschland gereist ist.
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- Norbert
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Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Mach einfach eine bei einer deutschen KV, beispielsweise Hanse Merkur. Ist nicht teurer, reichlich 1 Euro pro Tag (wobei es eine Altersgrenze gibt, die es teurer machen könnte).
Die Frage ist eher: Gilt ein finnisches Touristenvisum noch und welchen Reiseweg wählt man?!
Die Frage ist eher: Gilt ein finnisches Touristenvisum noch und welchen Reiseweg wählt man?!
Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Solange es noch nicht ausgelaufen ist, ist das Schengenvisa noch gültig. Nur kann sie momentan nicht via Finland einreisen. Die haben für Russen die Grenze zu gemacht. Aber bei der Einreise in den Schengenraum es ist egal, wo das Schengenvisa ausgestellt wurde. Sie kann via Serbien, Türkei problemlos einreisen.
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Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Ich habe mich durchgefragt (Airlines, Grenzkontrolle Berlin Flughafen) und wurde schließlich ans Außenministerium verwiesen.
Die Antwort steht allerdings noch aus. Ich habe gerade noch mal nachgehakt.
Die Antwort steht allerdings noch aus. Ich habe gerade noch mal nachgehakt.
- bella_b33
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Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Also die Problematik in Finnland ist, daß die Grenze für russische Touristen geschlossen ist. Wenn es sich bei Eurer Schwiegermutter aber um einen Besuch von nahen Familienangehörigen handelt, dann könnte das passen. Allerdings ist hierfür eigentlich ein anderes Visum erforderlich.
Man sieht, es gibt einige Wenn und Aber in dieser Situation.
Gruß
Silvio
Man sieht, es gibt einige Wenn und Aber in dieser Situation.
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Silvio
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Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Letzten Monat. Russische Papa und Mama wollten ihren Sohn in Deutschland besuchen. Mit dem Bus nach Helsinki, weiter nach DE mit dem Flugzeug ab Helsinki.Wenn es sich bei Eurer Schwiegermutter aber um einen Besuch von nahen Familienangehörigen handelt
Einreise/Transit FIN wurde verweigert.
lerne schweigen ohne zu platzen.
- bella_b33
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Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Ah okay. Dann geht das wohl nicht. Was hatten Die denn für nen Visum? Touri oder Besuchsvisum?
Bei rus Ehepartnern in Begleitung eines EU Bürgers ist es wohl an der finnischen Grenze möglich. Quelle: Finnische Grenzbeamten im Oktober(als die Einreisebeschränkungen schon gültig waren)
Gruß
Silvio
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- Norbert
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Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Was man so hört: Transit mit Visum durch Baltikum oder Finnland geht meist schief, auch wenn es Besucher- und nicht Touristenvisa sind. Mitreisende Ehepartner sind auch mit Visum und im Transit möglich, da habe ich noch nicht von Abweisungen gehört.
Erfahrung meiner Ehefrau vorgestern von Kaliningrad nach Berlin: Wenig los an der Grenze, geht fix. Aber im Kleinbus nur Russen mit Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis. Keine Visa.
Erfahrung meiner Ehefrau vorgestern von Kaliningrad nach Berlin: Wenig los an der Grenze, geht fix. Aber im Kleinbus nur Russen mit Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis. Keine Visa.
Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Gute Frage. Der Sohnemann in DE hat Verpflichtungserklaerungen fuer Mama und Papa beantragt. Also, Besuchsvisum, denke ich.
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- Zar/iza
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Re: Schwiegermutter - Krankenversicherung in Deutschland
Es gibt diese Seite des Finnischen Grenzschutzes.
https://raja.fi/en/entry-restrictions#10
Dort steht unter anderem, dass es bezüglich Einreisen von Familienangehörigen mit Visum (Ausnahme ist ein Typ D-Visum) folgende Ausnahmen gibt:
https://raja.fi/en/entry-restrictions#10
Dort steht unter anderem, dass es bezüglich Einreisen von Familienangehörigen mit Visum (Ausnahme ist ein Typ D-Visum) folgende Ausnahmen gibt:
Die Einreise der Ehefrau eines EU-Bürgers ist also erlaubt. Die Einreise von Eltern oder anderer Verwandter (z.B. Schwester, Kinder über 20 Jahre ect.) sollte aber nicht möglich sein.The entry of Russian citizens is allowed if they are family members of a citizen of an EU or Schengen state (according to the directive, a spouse and children under the age of 21, and another family member dependent of the EU citizen). Passengers must be able to verify their kinship status during the border check.