Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

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surfdonegal
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Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Beitrag von surfdonegal »

Hallo,

kann jemand einen russischen Notar in Deutschland benennen, der unsere übersetzten Unterlagen zur Beantragung der Staatsbürgerschaft beim Konsulat in Hamburg beglaubigen kann ? Wir möchten zwecks Beglaubigung der Unterlagen nicht extra nach Hamburg ins Konsulat fahren, aber der Notar muß schon beim Konsulat vorlagebrechtigt sein .

Gruß

Achim
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Fritz
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Re: Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Beitrag von Fritz »

surfdonegal hat geschrieben: 14 Dez 2022, 13:46 kann jemand einen russischen Notar in Deutschland benennen, der unsere übersetzten Unterlagen zur Beantragung der Staatsbürgerschaft beim Konsulat in Hamburg beglaubigen kann ? Wir möchten zwecks Beglaubigung der Unterlagen nicht extra nach Hamburg ins Konsulat fahren, aber der Notar muß schon beim Konsulat vorlagebrechtigt sein .
Zwei Termine an einem Tag buchen, für Notar und den Bearbeiter für Staatsbürgerschaft, ist im Hamburger Konsulat nicht möglich?! So haben wir das in München zweimal für die Kinder gemacht. Ging ziemlich schnell, gründlich geprüft wurden die Übersetzungen nicht. Manchmal geht beides auch in nur EINEM Termin, wenn sie gut aufgelegt sind und man ganz lieb bittet.

Verzeihung für die Gegenfrage; nein, ich kenne leider keinen russischen Notar außerhalb der Konsulate.
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olexpert
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Re: Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Beitrag von olexpert »

Zwei Termine an einem Tag buchen
Genauso haben wir es auch in Leipzig gemacht, als ich meine Unterlagen zur RVP abgegeben haben..
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Re: Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Beitrag von Kas23P »

Wie haben es auch so gemacht in Frankfurt. An einem Tag zwei Termine.
surfdonegal
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Re: Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Beitrag von surfdonegal »

Also, die Frage ist sicherlich meiner deutschen und russischen Ämterallergie geschuldet, denn als ich 2007 noch selbst mein Visum in Hamburg beantragt habe, da bin ich über das Verhalten der Mitarbeiter dort, doch sehr ins Grübeln gekommen, ob ich überhaupt nach Russland fahren sollte, denn man denkt ja, das die Mitarbeiter das Aushängeschild des jeweiligen Landes sind . ( Gut, mittlerweile habe ich diesebzüglich viel mehr Erfahrung, aber die Skepsis ist noch vorhanden und die deutschen Vertrteungen im Ausland sind auch nicht gerade eine Zierde für Deutschland )

Wenn man tatsächlich 2 Termine an einem Tag hinbekommen kann , dann wäre das schon ganz ganz toll, wie gehe ich da am besten vor oder wen darf man nicht anrufen, wenn das klappen soll ?

Gruß

Achim
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Fritz
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Re: Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Beitrag von Fritz »

surfdonegal hat geschrieben: 15 Dez 2022, 22:29 Also, die Frage ist sicherlich meiner deutschen und russischen Ämterallergie geschuldet, denn als ich 2007 noch selbst mein Visum in Hamburg beantragt habe, da bin ich über das Verhalten der Mitarbeiter dort, doch sehr ins Grübeln gekommen...
Jupp, die Beamten sind da teilweise (obwohl durchaus nicht alt) nicht in den Neunzigern oder der Sowjetzeit, sondern in jener von Zar und Leibeigenen stehengeblieben. Im Mutterland trifft man dagegen in den MFZen mittlerweile oftmals auf echte Menschen.
surfdonegal hat geschrieben: 15 Dez 2022, 22:29 Wenn man tatsächlich 2 Termine an einem Tag hinbekommen kann , dann wäre das schon ganz ganz toll, wie gehe ich da am besten vor...
Unter https://q.midpass.ru/ Land und Konsulat Hamburg auswählen, etwas umständlich ein Paßwort erhalten und dann hoffen, daß man für Punkt 2 und Punkt 3 einen Termin am selben Tag findet. Muß man wahrscheinlich viel probieren und klicken auf der Seite, aber Hartnäckigkeit führt zum Ziel. Die Notartermine sind am begehrtesten, manchmal ist schon um kurz nach Mitternacht alles ausgebucht für den nächstmöglichen Termin in zwei Monaten. So zumindest meine letzte Erfahrung aus München, die zwei Jahre alt ist.
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surfdonegal
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Re: Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Beitrag von surfdonegal »

Schon einmal vielen Dank für den Tip,ich werde das mal ausprobieren und später berichten
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Re: Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen für die russische Botschaft

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Es gibt weder Notare, noch Übersetzer, die bei der russischen Behörde "vorlageberechtigt" o. ä. wären.

Grund ist der kardinale Unterschied in der Bestätigung (Beglaubigung) von Übersetzungen.

Vom Bug bis zur Atlantikküste gilt:
Der Übersetzer wird beeidigt, stempelt selbst, Übersetzung ist EU-weit anerkennbar. Irgendeine EU-Richtlinie gibt es dafür. Zu Anfang meiner Übersetzerei war das noch so, dass manchmal Übersetzungen aus einem anderen Landgerichtsbezirk abgelehnt wurden. Letzteres ist Geschichte.

Eine Art Zwischenbeglaubigung durch den Notar und eine Apostille lassen wir mal außen vor. Die sollte innerhalb der EU unerheblich sein, außer im Baltikum.

Die Beeidigung verleiht der Tätigkeit von Übersetzer/Dolmetscher einen besonderen Charakter von Vertrauenswürdigkeit.

Rechtsgrundlage: § 185 ff. GVG, Dolmetschergesetze der Länder

Das alles hat mit Ausnahme der EU-Richtlinie seine Grenzen eben an den Staatsgrenzen und erst recht östlich vom Bug. Und das gilt eben für die diplomatischen und konsularischen Vertretungen dieser Länder in der EU.

Dort gilt:

Ein Notar bestätigt, dass Person XYZ eigenhändig die Übersetzung unterschrieben hat und theoretisch ihm als Übersetzer für Sprache ABC bekannt ist. (Ob das wirklich so ist, sei dahingestellt, vor Ort iin Russland scheint das zu funktonieren). Irgendein Paragraph im jeweiligen Straf(prozess)recht sieht eine Haftung für falsche Übersetzungen vor.

Im Konsulat gilt: Der russische Konsularbeamte beglaubigt aufgrund seiner Sprachkenntnisse die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Nota Bene: Manche Konsulate, z. B. Kasachstan, fordern hingegen oder sogar darüber hinaus Unterschrift und Stempel des deutschen beeidigten Übersetzers.

Einziger Ausweg: Der deutsche Übersetzer hätte einen Partner-Übersetzer in Russland, der vor Ort unterschreibt und zum Notar rennt. Dafür müssen Originaldokumente hin und her verschickt werden, was fast teurer kommt als die Übersetzung selbst. Derzeit würde ich vor allem das Versand-Risiko nicht eingehen. Oder nur mit Haftungsfreistellung.

Es könnte höchstens ein Reisender nach Russland die Aufgabe vor Ort übernehmen.

Allerdings soll das z. B. in kaliningrad/Königsberg mit Übersetzern ziemlich mau aussehen. Maximal noch in der Nähe vom "Migrationshauptamt". Aber, meine persönliche Meinung, erwartet da keine guten Übersetzungen. Das Konsulat könnte sich gegen - nach dessen Meinung - echt oder vermeintlich mangelhafte Übersetzungen verwarhen.

Sieht mau aus...
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