Staatsbürgerschaft

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Bobsie
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Bobsie »

HJ52 hat geschrieben: 16 Jan 2023, 08:06
Und nun Staatsbuergerschaft. Welche Vorteile hat (aktuell) eine RUS Staatsbuergerschaft zu RVP/VID?
Und.
Welche Nachteile?
Vorteile:
Die jährliche Meldepflicht bei der Behörde entfällt.
Weiterhin (bei Rentnern) entfällt die jährliche Neuanmeldung bei der Krankenversicherung.
Man bekommt, wie auch in D, eine Plastikkarte.
Nachteile:
Da fällt mir nix ein, wenn dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten bleibt.
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von herlitjan »

Sehr interessant! Danke!
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HJ52
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von HJ52 »

Bobsie hat geschrieben: 16 Jan 2023, 10:22
Die jährliche Meldepflicht bei der Behörde entfällt.
Ja gut.. aber was ist das an Zeitaufwand. Ein halber Tag vielleicht, inklusive Sortierung der notwendigen Dokumente. IMO geht das (bei uns) seit geraumer Zeit online.
Weiterhin (bei Rentnern) entfällt die jährliche Neuanmeldung bei der Krankenversicherung.
Stimmt. Das ist, bei Lohnsklaven wie icke, genauso...
Da fällt mir nix ein...
Was ist mit dem 24.02.22 ?
lerne schweigen ohne zu platzen.
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Bobsie
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Bobsie »

HJ52 hat geschrieben: 16 Jan 2023, 12:18 Was ist mit dem 24.02.22 ?
Nun, die Jüngeren können dann zum Wehrdienst herangezogen werden. Aber mich will da keiner mehr.
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Fritz
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Fritz »

HJ52 hat geschrieben: 16 Jan 2023, 08:06 Lieber HJ52, warum machst Du nicht gleich einen Pass? Weil.... Frau .... Made in Russia. Kind 1.0 und 2.0 ebenso. Also gingen wir zusammen (also die Beamtin und ich) zum Zustaendigen "RUS Staatsbuergerschaft". Und dieser meinte (was ich domizil fruchtlos versuchte zu kommunizieren)... in spaetestens 6 Monaten hast du ihn. Also... den RUS Pass. Das war 2019.
2019 wundert mich jetzt schon wieder. Die erwähnten Vereinfachungen - zusammengefaßt in diesem "Änderungsgesetz" http://www.kremlin.ru/acts/bank/45489 - und auch die doppelte Staatsbürgerschaft sind von 2020. Aber es waren bestimmt nicht die ersten...
HJ52 hat geschrieben: 16 Jan 2023, 08:06 Und nun Staatsbuergerschaft. Welche Vorteile hat (aktuell) eine RUS Staatsbuergerschaft zu RVP/VID?
Zu den Vorteilen gab es hier eine schöne Auflistung. viewtopic.php?p=245569#p245569 Mein Hauptmotiv ist eben die volle Freizügigkeit für die ganze Familie. Die Möglichkeit, sich jederzeit in DE und RU niederzulassen, wie es schon meine Kinder sowieso und meine Frau zumindest solange kann, solange wir verheiratet sind. Ihre deutsche Niederlassungserlaubnis verfällt nicht - die russische Regel ist um einiges strikter. Den ganzen VID-Sums neu machen, dann erneut mit dem Zwang, daß die Angehörigen "gerade dauerhaft" in RU leben (wird bestimmt auch geprüft)... puh, also wenn die BBG noch länger auf sich warten läßt, riskiere ich es vielleicht und fange schonmal ohne sie an. Und dann kommt wahrscheinlich die Ablehnung... [narr]

Investitionen an der Moskauer Börse sind (zumindest bei der Sberbank) nur als Staatsbürger möglich; und Aktien gehören irgendwie dazu, finde ich. Es gibt wohl Banken, die auch Ausländer zulassen, aber ich weiß nicht, ob das im Zweifel 100% rechtssicher ist.

Überhaupt das große Thema Rechtssicherheit; inzwischen kommen ja noch Nachteile für Ausländer aus "unfreundlichen Staaten" dazu. Konkret kann ich deswegen gerade unser erstes Haus nicht wie geplant der Schwägerin verkaufen, oder zumindest mit solchen Einschränkungen, daß ich erstmal die Finger davon lasse.

Nachteile? Gut, die mögliche Wehrpflicht hielt schon manche russische Mama in DE davon ab, die Staatsbürgerschaft für ihren Bub zu beantragen, obwohl diese wohl entgegen mancher Horrorgeschichten kein Thema ist, solange er nicht dauerhaft in RU wohnt. Daran hat sich auch nach dem 24.02. wenig geändert. Darüber hinaus mache ich mir wenig Gedanken. Gehe auf die 50 zu und habe noch nie eine Waffe in der Hand gehabt. Wenn sie SO jemanden brauchen, dann sind wir auf Ebene Volkssturm angelangt, und so weit wird es bestimmt nicht kommen.
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Bluewolf
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Bluewolf »

Nur kurz zu
Ihre deutsche Niederlassungserlaubnis verfällt nicht
Kommt auf die Umstände an. Wie an anderer Stelle geschrieben befassen wir uns mit einem Umzug innerhalb der EU. Klappt nicht wie geplant, da die Niederlassungserlaubnis meiner Frau nach 6 Monaten erlöschen würde (irgendwie hatte ich den Eindruck der Ausländerbehörde würde bei der Info einer abgehen :roll: ).
Also jetzt dann eben deutschen Pass beantragen, sobald das mir der Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit passt.
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von inorcist »

Bluewolf hat geschrieben: 16 Jan 2023, 16:48 Nur kurz zu
Ihre deutsche Niederlassungserlaubnis verfällt nicht
Kommt auf die Umstände an. Wie an anderer Stelle geschrieben befassen wir uns mit einem Umzug innerhalb der EU. Klappt nicht wie geplant, da die Niederlassungserlaubnis meiner Frau nach 6 Monaten erlöschen würde (irgendwie hatte ich den Eindruck der Ausländerbehörde würde bei der Info einer abgehen :roll: ).
Also jetzt dann eben deutschen Pass beantragen, sobald das mir der Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit passt.
Aber spielt die Niederlassungserlaubnis überhaupt eine Rolle? Wenn ihr ins EU-Ausland zieht, würde dort deine Frau ja unter EU-Freizügigkeit fallen und wäre dir gleichgestellt. Beim Rückzug nach DE würde sie diese Rechte behalten, da sie nicht schlechter gestellt werden kann.
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Bluewolf »

So habe ich das eigentlich bisher auch immer gesehen. Aber die Behörde stellt nicht auf EU (Spanien ist ja wohl noch Mitglied ;)), sondern Ausreise aus DE ab.
(Fast) aktueller Fall einer Bela-Russischen Geschäftskollegin meiner Frau:
Während Corona stellte auch das KIT auf Homeoffice um. Die Kollegin mit deutscher NL, inzwischen aber mit grenznahem Wohnsitz in Frankreich, musste daraufhin ausdrücklich ein blaue Karte beantragen, damit sie einen Status als Expat bekam.
Nun werde ich solche Vorgänge ganz sicher nicht als allgemein gültig ansehen, speziell während dem Corona Chaos. Aber mit deutschem Pass wäre es halt Narrensicher.
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von herlitjan »

Pardon, Freunde, aber das hat doch wohl nichts mit meinem Anliegen zu tun.
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Fritz
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Fritz »

herlitjan hat geschrieben: 16 Jan 2023, 17:35 Pardon, Freunde, aber das hat doch wohl nichts mit meinem Anliegen zu tun.
Ich bitte um Nachsicht, aber das interessiert mich jetzt doch auch. Wenn es weiter ausufert, kann das Thema ggf. abgetrennt werden?!
Bluewolf hat geschrieben: 16 Jan 2023, 16:48 Klappt nicht wie geplant, da die Niederlassungserlaubnis meiner Frau nach 6 Monaten erlöschen würde (irgendwie hatte ich den Eindruck der Ausländerbehörde würde bei der Info einer abgehen :roll: ).
Mein Beileid; wie begründet die Behörde denn das? Es ist eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis und keine (befristete) Aufenthaltserlaubnis, richtig? Die 6 Monate Abwesenheit aus DE können ja nur aus §51 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz kommen. https://www.gesetze-im-internet.de/aufe ... /__51.html In Abs. 2 steht dann:

"Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt NICHT nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht"

Keine weiteren Voraussetzungen als die Ehe mit einem deutschen Staatsbürger. Vielleicht wird geprüft, ob diese noch besteht, vielleicht braucht es eine Bescheinigung darüber, aber das sollte es dann auch gewesen sein. Und bei dem "Ausweisungsinteresse" sprechen wir von Sicherheitsrisiken für die BRD. Daß russische Staatsbürger pauschal als solches gelten, ganz soweit sind wir noch nicht.
.
Ich hatte vor unserer Ausreise beim Ausländeramt angefragt, aber sie hielten es nicht für nötig zu antworten. Habe dann nicht weiter nachgehakt, weil das Gesetz m.E. eindeutig ist. Wenn ich mich geirrt habe, bin ich wenigstens alle irdischen Sorgen los, denn dann wird mir sicher der Hals umgedreht.
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