Familienzusammenführung benötigte Dokumente zur Ausreise

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

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dan83
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Familienzusammenführung benötigte Dokumente zur Ausreise

Beitrag von dan83 »

Hallo Zusammen!

Aktuell beantragen wir für meine Ehefrau und meinen Stiefsohn ein Visum zwecks Familienzusammenführung.
Die Beiden sind im Besitz der kasachischen Staatsbürgerschaft und ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft.

Sollten wir in der nächsten Zeit einen positiven Bescheid über das Visum zur Familienzusammenführung bekommen, habe
ich noch folgende Frage.

Welche Unterlagen werden für die Ausreise noch benötigt?
Auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretung in Almaty habe ich folgenden Hinweis gelesen:

„Bitte beachten Sie, dass kasachische Grenzbehörden im Falle einer Ausreise zur Familienzusammenführung , Eheschließung oder für Spätaussiedler – soweit den Auslandsvertretungen aktuell bekannt – eine Ausreisegenehmigung „zur ständigen Wohnsitznahme“ verlangen, die vorab bei der kasachischen Migrationspolizei beantragt werden muss.“

https://kasachstan.diplo.de/kz-de/service/-/2012022

Welche Erfahrungen habt Ihr gesammelt?
Benötigt man eine solche Ausreisegenehmigung?
Nopper
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Re: Familienzusammenführung benötigte Dokumente zur Ausreise

Beitrag von Nopper »

Aus meiner Sicht kann diese Fragen zur Familienzusammenführung nur das deutsche Konsulat in Kasachstan genau beantworten!
Denn diese Bedingungen ändern sich ständig und hängen auch mit dem einreisenden Bundesland zusammen. Die Bedingungen für ein Visum sind zwar ähnlich, aber selten von Bundesland zu Bundesland gleich!

Wichtig bei Ausfüllung der vorgegebenen Formulare ist zudem, dass alle Angaben dort absolut identisch mit den vorgegebenen Dokumenten sind. Besonders bei den beglaubigten und vom Konsulat zugelassenen Übersetzungen mit Apostille.
Ein falscher oder fehlender Punkt kann in den Dokumenten z.b. schon ein No-Go sein! Dann läuft die Zeit und die Kosten. Einige dieser Dokumente sind zudem nur 3 Monate gültig. Von daher kann ich nur empfehlen, zuerst mit den Dokumenten anzufangen, die längerfristig gültig sind. Ansonsten läuft einem die Zeit weg, falls ein Dokument bemängelt wird. Im schlimmsten Fall muss man den Großteil dort leider wieder neu beantragen......
„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ (Mahatma Gandhi)
dan83
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Re: Familienzusammenführung benötigte Dokumente zur Ausreise

Beitrag von dan83 »

Hallo Nopper, vielen Dank für deine Antwort.
Unser Unterlagen für das Visum sollten komplett und aktuell sein.

Mich würde es interessieren ob man von Seiten der Kasachischen Behörden ein Dokument zur Ausreise benötigt?
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Norbert
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Re: Familienzusammenführung benötigte Dokumente zur Ausreise

Beitrag von Norbert »

Zur Ausreise benötigt man in der Regel nur einen Reisepass. An der Grenze ist es ja nichts anderes als ein Urlaubsflug.

ABER, wenn der Nachwuchs noch einen Vater vor Ort hat, dann können Fragen aufkommen, ob jener mit der Ausreise einverstanden ist. In Russland reicht ein Elternteil bei der Ausreise. Wie es in Kasachstan ist - keine Ahnung.
Nopper
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Re: Familienzusammenführung benötigte Dokumente zur Ausreise

Beitrag von Nopper »

[ABER, wenn der Nachwuchs noch einen Vater vor Ort hat, dann können Fragen aufkommen, ob jener mit der Ausreise einverstanden ist. In Russland reicht ein Elternteil bei der Ausreise. Wie es in Kasachstan ist - keine Ahnung./quote]

In Kasachstan wird es ähnlich sein wie in Russland sein, denke ich. Da ist es jedenfalls vorgeschrieben. Da wäre ein vorheriger Anruf vom Grenzschutz zur vorherigen Klärung schon angeraten!
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