Mit fremden Auto nach Russland
Mit fremden Auto nach Russland
Hallo,
ich hatte hier im Forum bereits ein ähnliches Thema gefunden gehabt. Jedoch war der Post fast 6 Jahre her und seit dem konnte sich ja etwas verändert haben.
Ich wollte in 2 Wochen mit dem Auto von Deutschland nach Russland/ Kaliningrad fahren und bin nicht der Fahrzeughalter. Auf unterschiedlichen Foren und im Internet habe ich die Info gefunden, dass man hierzu eine (begläubigte) Vollmacht + notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche braucht. Dazu hätte ich noch ein paar Fragen an Leute, die vielleicht in der gleichen Situation waren:
1. Würde es reichen, wenn man eine Vollmacht vom ADAC nimmt und sich diese ins russische übersetzten lässt? Oder muss das unbedingt vom einem deutschen Notar beglaubigen lassen und dies dann ins russische übersetzen? Theoretisch ist so eine Vollmacht vom ADAC ja auch begläubigt mit Stempel. Und man bekommt diese ja nur mit Anwesenheit des Fahrzeughalters ausgehändigt. Jedoch weiß ich nicht ganz, ob das den Grenzbeamten ausreicht.
2. Was genau bedeutet in den Zusammenhang notariell beglaubigte Übersetzung? Wenn ich also die ADAC ODER die Notar Vollmacht bei einem Übersetzer von deutsch in russisch übersetzen lasse und dieser einen Stempel drauf macht, ist es dann notariell begläubigt und kann an der Grenze mit dem Originaldokument vorgezeigt werden?
3. Sich danach noch Apostille zu holen ist nicht notwendig, oder?
Meine größten Bedenken sind, dass ich wegen fehlenden Dokumenten wieder zurückgeschickt werde. Dewegen wollte ich sichergehen, alle richtigen Dokumente dabei zu haben.
Danke schon mal im Vorraus für die Antworten!
ich hatte hier im Forum bereits ein ähnliches Thema gefunden gehabt. Jedoch war der Post fast 6 Jahre her und seit dem konnte sich ja etwas verändert haben.
Ich wollte in 2 Wochen mit dem Auto von Deutschland nach Russland/ Kaliningrad fahren und bin nicht der Fahrzeughalter. Auf unterschiedlichen Foren und im Internet habe ich die Info gefunden, dass man hierzu eine (begläubigte) Vollmacht + notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche braucht. Dazu hätte ich noch ein paar Fragen an Leute, die vielleicht in der gleichen Situation waren:
1. Würde es reichen, wenn man eine Vollmacht vom ADAC nimmt und sich diese ins russische übersetzten lässt? Oder muss das unbedingt vom einem deutschen Notar beglaubigen lassen und dies dann ins russische übersetzen? Theoretisch ist so eine Vollmacht vom ADAC ja auch begläubigt mit Stempel. Und man bekommt diese ja nur mit Anwesenheit des Fahrzeughalters ausgehändigt. Jedoch weiß ich nicht ganz, ob das den Grenzbeamten ausreicht.
2. Was genau bedeutet in den Zusammenhang notariell beglaubigte Übersetzung? Wenn ich also die ADAC ODER die Notar Vollmacht bei einem Übersetzer von deutsch in russisch übersetzen lasse und dieser einen Stempel drauf macht, ist es dann notariell begläubigt und kann an der Grenze mit dem Originaldokument vorgezeigt werden?
3. Sich danach noch Apostille zu holen ist nicht notwendig, oder?
Meine größten Bedenken sind, dass ich wegen fehlenden Dokumenten wieder zurückgeschickt werde. Dewegen wollte ich sichergehen, alle richtigen Dokumente dabei zu haben.
Danke schon mal im Vorraus für die Antworten!
Re: Mit fremden Auto nach Russland
Das ist aus meiner Sicht schwierig sicher zu beantworten!
Ich würde sicherheitshalber bei der zuständigen Grenzbehörde (Zoll), wo der Übertritt erfolgen soll, anrufen oder anschreiben, welche genauen Dokumente aktuell zur Einreise erforderlich sind. Hier hat sich scheinbar etwas geändert, wird aber von Grenzregion zu Grenzregion unterschiedlich gehändelt. Zumindest war dies in der Vergangenheit so! So erspart man sich jedenfalls auch Ärger, falls jemand in eine Kontrolle im Land gerät!
Die Russen werden sichergehen wollen, dass das fremde Auto auch wieder das Land verlässt und nicht dort verkauft wird und ihnen besonders aktuell der Zoll dafür durch die Lappen geht.........
Ich würde sicherheitshalber bei der zuständigen Grenzbehörde (Zoll), wo der Übertritt erfolgen soll, anrufen oder anschreiben, welche genauen Dokumente aktuell zur Einreise erforderlich sind. Hier hat sich scheinbar etwas geändert, wird aber von Grenzregion zu Grenzregion unterschiedlich gehändelt. Zumindest war dies in der Vergangenheit so! So erspart man sich jedenfalls auch Ärger, falls jemand in eine Kontrolle im Land gerät!
Die Russen werden sichergehen wollen, dass das fremde Auto auch wieder das Land verlässt und nicht dort verkauft wird und ihnen besonders aktuell der Zoll dafür durch die Lappen geht.........
„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ (Mahatma Gandhi)
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Re: Mit fremden Auto nach Russland
Grundsätzlich würde ich hier der Argumentation von Nopper zustimmen. In Deinem Text schreibst Du Übersetzung ins Deutsche? Du meinst sicher ins Russische. Grundsätzlich gelten die Anforderungen, so wie Du schreibst. Wenn kontrolliert wird und jemand einen Haken sucht, sollte alles so wie vorgeschrieben sein. ADAC hilft da bestimmt nicht. Allerdings kann ich aus eigenen Erfahrung sagen, dass ich sowohl vor ca. 12 als auch vor 8 Jahren mehrmals mit nicht auf mich zugelassenen deutschen Firmen-Pkw in Kaliningrad war und nie jemand nach anderen Dokumenten als Zulassung und grüner Karte gefragt hat. Hast Du ein Auto mit deutschem Kennzeichen? Firma oder privat?
Frank
Re: Mit fremden Auto nach Russland
@Nopper @olexpert
Danke für die Antworten. Ich denke sicherheitshalber hol ich mir die Vollmacht vom Notar und lasse diese ins Russische (nicht ins Deutsche) übersetzen.
Ja, das Auto ist mit deutschen Kennzeichen/ privat und meine Mutter ist Fahrzeughalter.
Danke für die Antworten. Ich denke sicherheitshalber hol ich mir die Vollmacht vom Notar und lasse diese ins Russische (nicht ins Deutsche) übersetzen.
Ja, das Auto ist mit deutschen Kennzeichen/ privat und meine Mutter ist Fahrzeughalter.
Re: Mit fremden Auto nach Russland
Achja und bezüglich der grünen Karte: Ich wollte mir diese besorgen aber dort wird Russland nicht drauf stehen. Wollte online eine russische Versicherung für die Zeit abschließen. Oder muss man die aus anderen Gründen vor zeigen, auch wenn Russland nicht dabei steht?
Ich hab in anderen Foren gelesen, dass manchmal sogar nicht Mal die Versicherung kontrolliert wird... Wahrscheinlich ist es jedes Mal anders...
Ich hab in anderen Foren gelesen, dass manchmal sogar nicht Mal die Versicherung kontrolliert wird... Wahrscheinlich ist es jedes Mal anders...
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Re: Mit fremden Auto nach Russland
Das sehe ich jetzt aber wirklich als Problem an. Richtig ist, dass es an der Grenze dazu keine Kontrolle mehr gibt. Früher wurde die Nummer der grünen Karte mit auf die Zollpapiere bei der Einreise drauf geschrieben, das habe ich aber die letzten 10 Jahre nicht mehr erlebt. Ich sehe eher das Problem, dass Du ja dann tatsächlich ohne Haftpflicht in Russland rumfahren würdest. Früher gab es polnische Kioske, die das an der Grenze verkauft haben, die sind aber verschwunden. Hier wäre vielleicht der Kontakt zur jetzigen Versicherung, ob es nicht doch eine Zusatzzusage für z.B. 4 Wochen in Russland gibt, sonst eben eine Internetsuche oder ein Telefonat mit dem ADAC.Achja und bezüglich der grünen Karte: Ich wollte mir diese besorgen aber dort wird Russland nicht drauf stehen.
Frank
Re: Mit fremden Auto nach Russland
Guten Morgen
Ist das Kfz auf Dritte zugelassen, wird grundsaetzlich wird eine Vollmacht mit Russischer Uebersetzung und notarieller Beglaubigung (der Uebersetzung), zur Einreise, in die RF benoetigt.
So zumindest die Theorie.
Ich selbst bin schon x-Mal mit einer einfach auf Russisch verfassten Vollmacht eingereist, ohne jeglichen Beglaubigungen.
Wichtig:
- Austellungsdatum
- Dokumten-Nummer (z.B. 01/2023)
- "Guelig bis" oder Laufzeit (z.B. 1 Jahr) in der Vollmacht angeben
- Gueltigkeitsbereich: Fahrten ins Ausland, Erstellung von Versicherungsdokumenten, Dokumente fuer Zoll, Polizei etc.
- Daten des Halter, Name, Adresse, Passnummer, geb. am etc.
- Daten des Fahrzeug, Art, Typ, FIN, Nummer Zulassung, Kennzeichen etc.
- Eigene Daten, identisch Halter, zusaetzlich noch Daten der Fahrerlaubnis
Haftpflicht oder Gruene Karte (fuer RUS) wird zwingend benoetigt. Wird (i.d.R) bei Ein UND Auseise sowie bei Kontrollen der Polizei kontrolliert. Achtung, ab April 2023 ist Russland aus dem Gruene Karte Abkommen ausgeschlossen.
Beglaubigte Uebersetzung der DE Fahrerlaubnis bzw. Int. Fahrerlaubnis nicht vergessen.
Gute Fahrt!
Ist das Kfz auf Dritte zugelassen, wird grundsaetzlich wird eine Vollmacht mit Russischer Uebersetzung und notarieller Beglaubigung (der Uebersetzung), zur Einreise, in die RF benoetigt.
So zumindest die Theorie.
Ich selbst bin schon x-Mal mit einer einfach auf Russisch verfassten Vollmacht eingereist, ohne jeglichen Beglaubigungen.
Wichtig:
- Austellungsdatum
- Dokumten-Nummer (z.B. 01/2023)
- "Guelig bis" oder Laufzeit (z.B. 1 Jahr) in der Vollmacht angeben
- Gueltigkeitsbereich: Fahrten ins Ausland, Erstellung von Versicherungsdokumenten, Dokumente fuer Zoll, Polizei etc.
- Daten des Halter, Name, Adresse, Passnummer, geb. am etc.
- Daten des Fahrzeug, Art, Typ, FIN, Nummer Zulassung, Kennzeichen etc.
- Eigene Daten, identisch Halter, zusaetzlich noch Daten der Fahrerlaubnis
Haftpflicht oder Gruene Karte (fuer RUS) wird zwingend benoetigt. Wird (i.d.R) bei Ein UND Auseise sowie bei Kontrollen der Polizei kontrolliert. Achtung, ab April 2023 ist Russland aus dem Gruene Karte Abkommen ausgeschlossen.
Beglaubigte Uebersetzung der DE Fahrerlaubnis bzw. Int. Fahrerlaubnis nicht vergessen.
Gute Fahrt!
lerne schweigen ohne zu platzen.
Re: Mit fremden Auto nach Russland
@HJ52 Danke für die ausführliche Antwort!
Zur Sicherheit hol mir noch die beglaubigte Vollmacht + Übersetzungen.
Eine grüne Karte mit RUS drauf besitze ich ebenfalls und nehme ich mit! Ich hatte vor bis 31.03 zu bleiben, dh. bis dahin ist die grüne Karte und somit die Versicherung noch wahrscheinlich gültig, oder?
Noch eine Frage: Habe gerade mit dem ADAC telefoniert und dort wurde gesagt, dass offiziell auch die Übersetzung des Fahrzeugscheins benötigt wird (Bzw. Internationaler Fahrzeugschein). Musstest du das jemals vorzeigen? Ich hatte in anderen Foren gelesen, dass selbst der internationale Führerschein oder Übersetzung davon nicht Mal verlangt wird. Wahrscheinlich das gleiche beim Fahrzeugschein
Zur Sicherheit hol mir noch die beglaubigte Vollmacht + Übersetzungen.
Eine grüne Karte mit RUS drauf besitze ich ebenfalls und nehme ich mit! Ich hatte vor bis 31.03 zu bleiben, dh. bis dahin ist die grüne Karte und somit die Versicherung noch wahrscheinlich gültig, oder?
Noch eine Frage: Habe gerade mit dem ADAC telefoniert und dort wurde gesagt, dass offiziell auch die Übersetzung des Fahrzeugscheins benötigt wird (Bzw. Internationaler Fahrzeugschein). Musstest du das jemals vorzeigen? Ich hatte in anderen Foren gelesen, dass selbst der internationale Führerschein oder Übersetzung davon nicht Mal verlangt wird. Wahrscheinlich das gleiche beim Fahrzeugschein
Re: Mit fremden Auto nach Russland
Ich bin ein Jahr lang mit in D zugelassenem Auto hier in RUS herumgefahren, eine Übersetzung des Fahrzeugscheines hatte ich nicht und sie wurde auch niemals verlangt.