Namensänderung nach Heirat nur im Reisepass nicht im Inlandspass?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

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werner
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Re: Namensänderung nach Heirat nur im Reisepass nicht im Inlandspass?

Beitrag von werner »

Meine Frau ist zur Hochzeit ja nach Deutschland umgezogen und der Angestellte
meinte, dass sie ihren Inlandspass jetzt abgeben müßte.
Norbert kam auch wieder zurück nach Russland, daher ein anderer Fall.
Natürlich hat sie noch ihren russ. Auslandspass hier in Deutschland.
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paramecium
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Re: Namensänderung nach Heirat nur im Reisepass nicht im Inlandspass?

Beitrag von paramecium »

Das mit der Abgabe des Inlandspasses wusste ich nicht. Meine Frau wohnt seit mehr als 10 Jahren hier in Deutschland. Nach dem Inlandspass hat sie nie jemand gefragt. Allerdings ist sie offiziell auch noch in Russland in ihrer Eigentumswohnung gemeldet. Die Tage in denen sie dort im oben genannten Zeitraum war, kann man aber an 2-3 Händen abzählen.
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Bobsie
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Re: Namensänderung nach Heirat nur im Reisepass nicht im Inlandspass?

Beitrag von Bobsie »

Passend zu diesem Thema ist ja auch der Führerschein.
Meine Frau machte den deutschen Führerschein und sollte/musste ihren russischen Führerschein abgeben. Zur Aufbewahrung.
Nun wohnen wir in Russland und haben das Auto mit deutschen Kennzeichen vor dem Jahresablauf zurückgebracht.
Bei der Abmeldung des Autos in Koblenz bin ich dann auch zur Führerscheinstelle und erklärte den Herrschaften, dass wir jetzt in RUS leben und meine Frau wegen ihres deutschen Führerscheines angesprochen wird.
Und jetzt erklärte die aufbewahrende Behörde, das der russische Führerschein meiner Frau vernichtet wurde.
So ist das in Deutschland.
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bella_b33
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Re: Namensänderung nach Heirat nur im Reisepass nicht im Inlandspass?

Beitrag von bella_b33 »

Bobsie hat geschrieben: 12 Jul 2023, 22:51 Und jetzt erklärte die aufbewahrende Behörde, das der russische Führerschein meiner Frau vernichtet wurde.
So ist das in Deutschland.
Deutschland Deutschland über alles....so nach dem Motto: wenn Du unseren Führerschein hast, ist der Rest EGAL :lol:

In Russland kann man seinen deutschen FS wenigstens behalten.
Aber Ihr könntet in Russland auch einfach den russischen FS als verloren melden, da gibt's sicherlich problemlos nen Neuen.

Gruss
Silvio
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Bobsie
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Re: Namensänderung nach Heirat nur im Reisepass nicht im Inlandspass?

Beitrag von Bobsie »

bella_b33 hat geschrieben: 12 Jul 2023, 23:37 Aber Ihr könntet in Russland auch einfach den russischen FS als verloren melden, da gibt's sicherlich problemlos nen Neuen.

Gruss
Silvio
Genau das hatte meine Frau gemacht.
Ich wollte nur sehen, was die Behörde mir erzählt.
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Norbert
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Re: Namensänderung nach Heirat nur im Reisepass nicht im Inlandspass?

Beitrag von Norbert »

Ja, das Problem habe ich auch schon gehört. Aber man kann wohl sagen: "Wir sind auch oft in Russland und dort gibt es mit dem deutschen Führerschein immer Probleme (ländliche Regionen, Autovermietung), deswegen können wir ihn nicht abgeben." Angeblich klappt das meist als Grund. Wenn ich daran denke, werde ich mal berichten, wie das bei meiner Frau läuft, sie hat dies demnächst vor.

Inlandspass haben wir jedenfalls alle nicht abgegeben, aber wie andere hier auch die Propiska nie abgemeldet.
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Re: Namensänderung nach Heirat nur im Reisepass nicht im Inlandspass?

Beitrag von keksonline »

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, XYZ, geboren am DD.MM.YYYY in ABC, nach § 31 Fahrerlaubnisverordnung Abs. 4 davon abzusehen nach der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis meinen russischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken, da ich mich mehrmals im Jahr sowohl privat als auch beruflich in Russland aufhalte und dort den russischen Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen benötige.

Hintergrund ist hierbei, dass russische Staatsangehörige in der Russischen Föderation nur mit einem gültigen russischen Führerschein fahren dürfen. Somit berechtigt der alleinige Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis einen russischen Staatsangehörigen weder temporär noch längerfristig zum Führen eines Kraftfahrzeugs in der Russischen Föderation.

Da geschäftliche Reisen in die Russische Föderation von meinem Arbeitgeber in der Regel kurzfristig angeordnet werden, kommt ein temporärer Tausch der Fahrerlaubnis für den Zeitraum der Dienstreise aufgrund der nötigen Vorlaufzeit nicht in Frage. Zudem ist der Aufwand aufgrund der Häufigkeit der Privat- und Dienstreisen nicht zumutbar.
Damit hat es bei uns 2015 geklappt. Anbei war eine entsprechende schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
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