Führerschein

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Bobsie
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Re: Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Ich weiss nicht, hatten wir das schon?
Es fahren also Einige von uns in RUS ohne gültigen Führerschein herum. Ich auch :shock:

Госдума одобрила закон о порядке использования иностранных водительских прав
Принятию закона предшествовало постановление Конституционного суда, который выявил пробел в законе.
Госдума в третьем чтении приняла законопроект о порядке использования на территории России водительских прав, полученных за рубежом. Пользоваться в России правами, которые выданы в странах, не заключивших с РФ договоров в области обеспечения безопасности дорожного движения, можно будет только, если есть перевод на русский язык.
Зарубежные и международные водительские удостоверения признают недействительными для управления авто в России по истечении года с даты, когда у иностранца появится ВНЖ или российский паспорт. Если же у российского гражданина есть иностранное удостоверение, то оно будет считаться недействительным по истечении года с момента его первого въезда в Россию после получения документа.
Ранее Конституционный суд указал, что законодатель должен уточнить срок, в течение которого действуют полученные за рубежом водительские права для лиц, постоянно проживающих в РФ. Сейчас в законодательстве есть недопустимая неопределенность по этому вопросу.

Практика толкуется исключительно не в пользу россиян с иностранным водительским удостоверением, отмечает эксперт организации «Народный фронт. Аналитика», автоюрист Екатерина Соловьева. Если водитель с российским гражданством получал водительское удостоверение в другом государстве, но водил машину в РФ, его наказывали по ст. 12.7 КоАП об управлении авто без прав на управление, объясняет юрист.
С точки зрения Соловьевой, новелла вносит серьезный вклад в безопасность дорожного движения. Эксперт отмечает: по данным Научного центра безопасности дорожного движения МВД, подавляющая доля происшествий (91% в 2021 году и 95,2% — в 2022-м) зарегистрирована по вине граждан стран СНГ.


Und hier die Übersetzung:
Die Staatsduma hat das Gesetz über das Verfahren für die Verwendung ausländischer Führerscheine gebilligt
Der Verabschiedung des Gesetzes war ein Urteil des Verfassungsgerichts vorausgegangen, das eine Lücke im Gesetz festgestellt hatte.

Die Staatsduma hat in dritter Lesung einen Gesetzentwurf über das Verfahren für die Verwendung von im Ausland erworbenen Führerscheinen auf russischem Hoheitsgebiet angenommen. Führerscheine, die in Ländern ausgestellt wurden, die keine Abkommen mit der Russischen Föderation im Bereich der Verkehrssicherheit geschlossen haben, können in Russland nur dann verwendet werden, wenn eine Übersetzung ins Russische vorliegt.

Ausländische und internationale Führerscheine werden nach einem Jahr ab dem Datum, an dem ein Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen russischen Pass besitzt, für das Führen von Fahrzeugen in Russland ungültig. Besitzt ein russischer Staatsbürger einen ausländischen Führerschein, so wird dieser nach einem Jahr ab dem Datum der ersten Einreise nach Russland nach Erhalt des Dokuments als ungültig betrachtet.

Das Verfassungsgericht hatte bereits früher darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber den Zeitraum klären sollte, in dem im Ausland erworbene Führerscheine für Personen mit ständigem Wohnsitz in der Russischen Föderation gültig sind. Nun gibt es in dieser Frage eine unannehmbare Unsicherheit in den Rechtsvorschriften.

Die Praxis wird ausschließlich zu Ungunsten von Russen mit einem ausländischen Führerschein ausgelegt, sagt die Expertin der Organisation "Volksfront. Analytics", die Autojuristin Ekaterina Solovieva. Wenn ein Autofahrer mit russischer Staatsbürgerschaft in einem anderen Land einen Führerschein erworben habe, aber in Russland ein Auto fahre, werde er nach Artikel 12.7 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen Fahrens ohne Führerschein bestraft, erklärt die Juristin.

Aus Sicht von Solovieva leistet die Neuerung einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die Expertin weist darauf hin, dass nach Angaben des Wissenschaftlichen Zentrums für Straßenverkehrssicherheit des Innenministeriums der überwiegende Teil der Unfälle (91 % im Jahr 2021 und 95,2 % im Jahr 2022) auf das Verschulden von Bürgern aus den GUS-Staaten zurückzuführen ist
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bella_b33
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Re: Führerschein

Beitrag von bella_b33 »

Moin,
Ja, wir hatten das letztens schon irgendwo diskutiert. Das wird jetzt scheinbar wieder angezogen und auf die alte Norm(so wie damals, als ich mein VID bekam) zurück gestellt. Ich hatte damals 60 oder 90 Tage Zeit nach Erhalt meines VID den russischen FS unter Vorlage meines deutschen FS und ablegen einer Theorieprüfung zu bekommen.
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Axel Henrich
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Re: Führerschein

Beitrag von Axel Henrich »

Hi Nachbars ... ;)

ist ja in D im Prinzip auch so und ich will das gar nicht klein reden, es gibt ja auch ganz klar in unseren Ländern Unterschiede und Eigenheiten auf die man schon mal geschult/hingewiesen werden sollte ...
Wenn ich daran denke, wie wir in Cottbus auf den innerrussischen Verkehr vorbereitet wurden ... :lol:
Von wegen Kamas, ansonsten unbeleuchtet, kurz Innenlicht eingeschaltet, kann von links, oder rechts abbiegen, alles heißen ... :lol: , oder Motorrad hält die rechte Hand raus, obwohl er links abbiegen möchte, weil Gasgriff auf der anderen Seite ... also ich will nur sagen, es gibt schon Besonderheiten im jeweiligen Ländle ... :?

Btw mein Lehnchen ist 10 Jahre in D nur mit russischer Fleppe rum gefahren ... 2x kontrolliert - 1x allg. Vekehrskontrolle, beim 2. Mal Stoppschild überfahren ... jedes Mal zur Fleppe den russ. Paß vorgelegt ... keine Nachfrage wann eingereist. ;)
Ingwann haben wir das dann aber ordentlich gemacht, Fahrstunden brauchte sie keine, Fahrlehrer hat nur geschmunzelt, was soll ich dir noch beibringen ... ;)

-ah-
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Bluewolf
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Re: Führerschein

Beitrag von Bluewolf »

Joh, wird scheinbar auch in DE Pi*Schnauze gehandhabt.
Ich bin mir nicht sicher ob 2011 nach einem halben Jahr oder einem Jahr Aufenthalt, aber Natascha wurde wegen irgendetwas angehalten und danach hatte sie eine Verpflichtung auf Vorlage eines umgeschriebenen/ übertragenen deutschen Führerscheins innerhalb von 90 Tagen.
Ich war damals noch total unsicher und habe nicht nach der rechtlichen Grundlage dahinter gefragt.
Fakt ist allerdings, dass meine Frau dafür 8 Fahrstunden + mündliche UND praktische Prüfung machen musste. Reine Geldmacherei.
Die Begründungen waren auch fast alle sehr lustig, z. B. Russen und Ahnung von Fußgängerzone oder Einbahnstraße? :lol:
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Re: Führerschein

Beitrag von olexpert »

Da ich mein Russisch-Zertifikat für den VID voriges Jahr auch irgendwie geschafft habe und nun seit 14 Tagen mit dem Erhalt der RVP die Zeit läuft werde ich mich schon mal um die russischen Fleppen kümmern, wenn der nächste Schritt kommt. Das sollte doch zu schaffen sein, wenn ich es aus allem richtig herausgelesen habe ist ja nur die theoretische Prüfung abzulegen. Was ich aber auch gelesen habe, dass man dann die z.B. deutsche abgeben soll und dann die russische erhält. Das würde ja schlecht gehen, wenn ich oft hin und her fahre. Gibt da schon Erfahrungen? In Deutschland wird es ja wohl auch so gehandhabt.
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Norbert
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Re: Führerschein

Beitrag von Norbert »

Wenn m2bere5 und ich das richtig lesen, kann man den Führerschein aber einfach umtauschen, ohne Examen. Vorausgesetzt er wurde von einem Staat ausgestellt, mit dem ein Abkommen über Verkehrssicherheit besteht, aber das besteht ja meines Wissens. Übersehen wir da etwas?
kamensky
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Re: Führerschein

Beitrag von kamensky »

Schlechter, bevorstehender 1. April "Scherz" ?

Obschon es mich nicht betrifft, sieht es m. E. irgendwie nach Diskriminierung aus! Oder ist es als "grosszuegiges" Geschenk zu betrachten, wenn sich jemand fuer die erhaltene, russische Staatsbuergerschaft entschieden hat?

https://auto.ru/mag/article/s-1-aprelya ... -na-prava/
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Re: Führerschein

Beitrag von Wladimir30 »

Was nicht schon alles in den Zeitungen etc. stand, was ab wann gelten soll. Ich würde mich nur an die offiziellen Quellen halten, also hier z.B. gibdd.ru oder zumindest Konsultant+.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
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Bobsie
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Re: Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Das ist daoch ein Thema, welches in Deutschland schon viele Jahre durchgezogen wurde. 6 Monate mit ausländischen Füherschein in D fahren, dann muss die deutsche Führerscheinprüfung abgelegt werden. Der ausländiesche Führerschein wird einbehalten. Meine Frau meldete ihren russischen Führerschein in Russland als verloren und bekam ganz schnell einen neuen russischen Führerschein. Nach unserer Umsiedelung nachn Russland meldete ich etwa 1 Jahr später das deutsche Auto ab. Gleichzeitig ging ich in Koblenz zur Führerscheinstelleund fragte, da wir ja jetzt in RUS leben, nach dem russischen Führerschein meiner Frau. Kleinlaut erzählte man mir, dess der einbehaltene Führerschein vernichtet worden ist.
So kanns gehen.
kamensky
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Re: Führerschein

Beitrag von kamensky »

Wladimir30 hat geschrieben: 06 Jan 2024, 10:58 Was nicht schon alles in den Zeitungen etc. stand, was ab wann gelten soll. Ich würde mich nur an die offiziellen Quellen halten, also hier z.B. gibdd.ru oder zumindest Konsultant+.
Du hast wohl die "Pointe " zwischen den Anfuehrungs- bzw. Schlusszeichen ignoriert, oder einfach nicht verstanden. Niemand will es mit einem @ "Scherz"keks ver"scherzen"! ;)
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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