Hallo,
es wurde ein neues Gesetz verabschiedet. Ist jetzt nun die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ohne die Beibehaltungsgenehmigung der Deutschen Behörden?
Danke und viele Grüße an alle.
Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Russische und Deutsche Staatsangehörigkeit?
Moderator: Dietrich
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Re: Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Russische und Deutsche Staatsangehörigkeit?
Ja das geht. Für mehr Infos einfach den Thread „Staatsangehörigkeit“ aufsuchen
Audiatur et altera pars
- Norbert
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Re: Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Russische und Deutsche Staatsangehörigkeit?
In Zukunft ja, noch aber nicht. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt, vom Bundespräsident unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung tritt ein Gesetz dann normalerweise in Kraft. Das sollte dann etwa im April sein.
Ferner wurde als neue Bedingung aufgenommen, dass man sich im Rahmen des Integrationstests auch zur Ablehnung von Angriffskriegen bekennen muss. Bei Falschangaben kann die Staatsbürgerschaft zehn Jahre lang entzogen werden.
Ferner wurde als neue Bedingung aufgenommen, dass man sich im Rahmen des Integrationstests auch zur Ablehnung von Angriffskriegen bekennen muss. Bei Falschangaben kann die Staatsbürgerschaft zehn Jahre lang entzogen werden.
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Re: Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Russische und Deutsche Staatsangehörigkeit?
Im Bundesrat haben die Regierungsparteien ja keine Mehrheit. Wenn ich richtig zähle, dann haben sie 26 von 35 nötigen Stimmen.
Der Rest der Bundeländer stimmt entweder dagegen (Bayern) oder enthält sich, weil die CDU mit in der Regierung ist.
Der Rest der Bundeländer stimmt entweder dagegen (Bayern) oder enthält sich, weil die CDU mit in der Regierung ist.
- Bluewolf
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Re: Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Russische und Deutsche Staatsangehörigkeit?
Ist auch nicht so wild:
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen.