Jana.dmitrievna hat geschrieben: 02 Jul 2024, 12:56
hab grad beim OLG angerufen. Weder reicht die erweiterte Meldebescheinigung noch die Aufenthaltsbescheinigung. Ich brauche eine Familienstandserklärung (abgegeben vor dem russischen Konsulat) und keine Ledigkeitsbescheinigung
Angerufen beim OLG od. Standesamt?
Ich glaub, mittlerweile läuft alles direkt über Standesamt ab (wenn man sich diese Befreiung vor dem OLG holen möchte, erledigt das Standesamt quasi alles in deinem Namen, und das OLG selbst benötigt fürs Ausstellen dieser "Befreiung" eben von dir oben erwähnte Familienstandserklärung vor der russ. Ausl.vertr.)
Der Sinn u. Zweck der ganzen Sache ist aber, dass die (vom Standesamt) von dir nen Ledigkeitsnachweis in irgendeiner Form würden gerne haben wollen.
Und das Vorlegen einer erweiterten Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung soll/sollte ja diesem Zweck dienen, und gleichzeitig die Prozedur der Befreiung vor dem OLG zu umgehen (also stattdessen)
Ich wäre da rein reihenfolge-technisch vielleicht etwas anders vorgegangen:
- sich zuerst diese Melde-/ bzw. Aufenthaltsbescheinigung geholt (wo es klipp u. klar drinne steht, dass du
ledig bist, also dein Familienstand 'bekannt' ist) und
- erst dann diese direkt beim Standesamt 'präsentiert' mit dem Hinweis diese als "Ledigkeitsbescheinigung" zu akzeptieren (denn wenn es im Grunde bei Ausländern so funktioniert, wie es im Artikel geschrieben ist, warum sollte es nicht auch in deinem Fall funktionieren?!)
Jedenfalls, sofern es nicht gleich klappen sollte, vielleicht auch noch um persönliche Vorsprache beim Chef/Chefin der Behörde (St.Amt) pochen, und ihm/ihr alles ausführlich schildern (persönliche Situation erklären, dass du schon lange in DE wohnst, "Probleme" mit der Auslandsvertretung hättest, triftige Gründe hast etc. pp.) also quasi um eine "Ausnahme" bitten.
Denke schon, dass es so etwas im Ermessensrahmen/-Entscheidung der Behörde möglich wäre.
Gleichzeitig/zusätzlich vlt. auch noch von sich aus anbieten ne eidesstattliche Erklärung dbzgl. vor einer
deutschen Behörde abzugeben (oder, wie Zejtnot bereits schrieb, beim Notar)
P. S.
Noch so n Gedanke:
Wenn Du noch alle (samt alte) russ. Reisepässe seit deinem 18 Lebensjahr hast und z.B. seit/in dieser Zeit nie in Russland warst (könntest das anhand von fehlenden Ein-/Ausreisestempeln nachweisen) wäre damit auch (indirekt) nachgewiesen, dass du in Rus hast nicht heiraten können, außerdem es für dich ( ür einen russ. Staatsbürger) ohnehin schlicht unmöglich wäre, dort ohne den Inlandspass zu heiraten..