Deutsch / österreichisch / russische Staatsbürgerschaft "ab Geburt"

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
weltenbuerger
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Re: Deutsch / österreichisch / russische Staatsbürgerschaft "ab Geburt"

Beitrag von weltenbuerger »

Darf ich fragen, für welche Strategie du dich bzgl. der österreichischen Staatsbürgerschaft letztendlich entschieden hast?

Wir haben einen sehr ähnlich gelagerten Fall: Ich selbst bin Deutscher und Österreicher, meine Frau Russin, wir wohnen in den USA und erwarten in Kürze eine Tochter. Unser Kind hätte dann ab Geburt die deutsche, österreichische und amerikanische Staatsbürgerschaft. Wenn wir dann die russische Staatsbürgerschaft beantragten, würde sie nach Gesetzeslage wohl auch automatisch die österreichische verlieren? Ich vermute mal, dass es schwierig werden könnte, mit dem Kindswohl für die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu argumentieren wenn man nicht in Österreich wohnt?
Mineralf hat geschrieben: 11 Dez 2017, 20:59 [welcome]!
Unser Sohn wurde kürzlich in Deutschland geboren. Wir sind verheiratet und haben in Deutschland unseren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt. Ich bin deutscher und österreichischer Staatsbürger durch Geburt (Vater Österreicher, Mutter Deutsche). Meine Frau ist Russin. Die deutsche und österreichische Staatsbürgerschaft hat er wohl beide ab Geburt - Abstammungsrecht und EU, da gibt es meines Wissens keine Probleme. Der deutsche Pass ist bereits beantragt, den österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis wollen wir bald bei meinem Konsulat beantragen.
Mineralf
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Re: Deutsch / österreichisch / russische Staatsbürgerschaft "ab Geburt"

Beitrag von Mineralf »

Ja war bei uns schon kompliziert genug - in eurem Fall wirds sicher nicht einfacher mit einem vierten Land an Board. ;)

Also bei Kind 1 haben wir zuerst direkt die russische erfolgreich geholt bzw. "leider beantragt". Danach den Staatsbürgerschaftsnachweis der Österreicher beantragt. Der Prozess hat sich JAHRE lang gezogen und am Ende wurde ihm leider die Ö Staatsbürgerschaft entzogen. Erst hieß es wir können die aber gleich wieder beantragen. Erst im laufenden Verfahren kam dann raus dass das in einem solchen Fall aber wohl doch nicht geht ohne andere Staatsbürgerschaften abzulegen. Sprich er hat jetzt nur DE und RU.

Bei Kind 2 waren wir schlauer und haben erst den Österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis besorgt und dann direkt um die Beibehaltung angesucht (für den Antrag der russischen). Das wurde auch bewilligt. Regelmäßige Besuche in Österreich und Verwandschaft haben hier als Argument gereicht. Danach wurde die russische beantragt und sie hat jetzt DE, AT & RU.

EDIT: Sehe gerade dass die Nachfrage 5 Jahre alt ist. Habe erst heute eine Benachrichtung darüber per Email erhalten ^^ Wie habt ihr euch entschieden?
Charles
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Re: Deutsch / österreichisch / russische Staatsbürgerschaft "ab Geburt"

Beitrag von Charles »

Norbert hat geschrieben: 12 Dez 2017, 06:20 Ich habe noch nie von einem solchen Fall gehört, aber rein formal hat die Beamtin Recht - laut russischem Gesetz ist dies eine freiwillige Beantragung und keine Vergabe per Geburt. Ich würde in diesem Fall sicherheitshalber die Beibehaltungsgenehmigung beantragen, so ärgerlich das ist.
Das habe ich anders in Erinnerung. Unsere Tochter hat die österreichische und die russische Staatsbürgerschaft. Klarerweise hat unsere Tochter nicht die russische Staatsbürgerschaft beantragt. Dazu ist sie als Baby auch gar nicht in der Lage. Aber da die Mutter Russin ist, bekam sie auch die russische Staatsbürgerschaft (Geburtsrecht). Irgendwo habe ich gehört, meine Tochter müsse sich ab einem gewissen Alter für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Das glaube ich aber nicht. Ich habe auch das Gegenteil schon gelesen.
Charles
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Re: Deutsch / österreichisch / russische Staatsbürgerschaft "ab Geburt"

Beitrag von Charles »

Norbert hat geschrieben: 12 Dez 2017, 06:20 Ich habe noch nie von einem solchen Fall gehört, aber rein formal hat die Beamtin Recht - laut russischem Gesetz ist dies eine freiwillige Beantragung und keine Vergabe per Geburt. Ich würde in diesem Fall sicherheitshalber die Beibehaltungsgenehmigung beantragen, so ärgerlich das ist.
Meine Tochter hat die österreichische und die russische Staatsbürgerschaft. Die Mutter ist Russin. Und ich dachte, in Russland erfolgt die Vergabe der Staatsbürgerschaft nach der Abstammungsregel. Das Baby selbst ist ja kaum dazu in der Lage, für sich die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dass die Eltern das im Konsulat beantragen, ist ja nur ein formaler Akt. Das Kind hat in jedem Fall das Recht auf die Staatsbürgerschaft. So sehen das auch die österreichischen Behörden. Sowohl in Österreich als auch in Russland gilt das Abstammungsrecht. Aber auch in Österreich muss man zum Standesamt gehen, um die österreichische Staatsbürgerschaft abzuholen. Von selbst kommt sie nicht ins Haus. Das bedeutet aber nicht, dass man sie beantragen muss.
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Re: Deutsch / österreichisch / russische Staatsbürgerschaft "ab Geburt"

Beitrag von Norbert »

Charles hat geschrieben: 13 Jul 2024, 19:57Die Mutter ist Russin. Und ich dachte, in Russland erfolgt die Vergabe der Staatsbürgerschaft nach der Abstammungsregel.
Nicht in allen Fällen. Die genaue Regelung in Russland ist im Artikel 13 des Gesetzes über Staatsbürgerschaft definiert. https://www.consultant.ru/document/cons ... 3da111160/

Frei übersetzt:
1. Ein Kind erwirbt die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt, wenn am Tag der Geburt des Kindes:
1) beide Elternteile oder der einzige Elternteil die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzen;
2) einer seiner Elternteile die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzt und der andere Elternteil staatenlos ist;
3) ein Elternteil die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzt und der andere Elternteil ein ausländischer Staatsbürger ist (vorausgesetzt, das Kind wurde in der Russischen Föderation geboren);
4) ein Elternteil die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzt und der andere Elternteil ein ausländischer Staatsbürger ist (vorausgesetzt, das Kind wurde außerhalb der Russischen Föderation geboren und hat bei der Geburt nicht die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates erworben);
5) beide Elternteile oder der einzige Elternteil sind ausländische Staatsbürger oder Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Russischen Föderation (vorausgesetzt, das Kind wurde in der Russischen Föderation geboren und hat bei der Geburt nicht die Staatsbürgerschaft (Nationalität) eines ausländischen Staates erworben).
Sprich: Abstammungsregel nur bei Geburt in Russland. Bei Geburt im Ausland nur, wenn beide Eltern Russen sind oder das Kind sonst staatenlos wäre.

Aber mit einem russischen Elternteil kann die Staatsbürgerschaft sehr einfach anerkannt werden, dies ist dann ein anderer Artikel des Gesetzes.
Charles hat geschrieben: 13 Jul 2024, 19:31Irgendwo habe ich gehört, meine Tochter müsse sich ab einem gewissen Alter für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Das glaube ich aber nicht. Ich habe auch das Gegenteil schon gelesen.
In Deutschland war dies so, wenn beide Eltern Ausländer waren und das Kind in Deutschland zur Welt kam, während die Eltern einen deutschen Aufenthaltstitel hatten. Dann bekam das Kind auch die deutsche Staatsbürgerschaft, musste sich aber später entscheiden.

Dies ist vor einiger Zeit entfallen, wenn das Kind ausreichend lange in Deutschland aufgewachsen und verwurzelt war.

Für Kinder binationaler Eltern galt es nie.

Was die neuen Gesetzesprojekte in Russland hier für Änderungen bringen, das ist noch offen.
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