Doppelte Staatsbürgerschaft
-
- Zar/iza
- Beiträge: 1276
- Registriert: 01 Feb 2008, 20:29
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Eilt ja nicht. Aber das es jetzt die Möglichkeit gibt ist natürlich großartig. Werden das sicherlich in 1-2 Jahren angehen, wenn der erste Schwung durch ist.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Ich bezog mich auf Deutsche, die im Ausland leben, und nun offenbar keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benoetigen. Dieser Papierkram, Antrag mit ungewissen Ausgang etc., faellt nun weg.
lerne schweigen ohne zu platzen.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13960
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Stimmt, HJ52.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Kurze Frage. Habe in der Familie eine junge Frau (2001 in Deutschland geboren), deren Mutter die russische und deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Kann sie heute zu ihrer deutschen ebenfalls die russische Staatsbürgerschaft beantragen im russischen Konsulat hier in Deutschland?
Sie war noch nie in Russland. Zu dem Vater hat sie keinen Kontakt und will sie auch nicht. Reicht die russische Staatsangehörigkeit der Mutter?
Oder muss der Vater ebenfalls mithelfen?
Kann sie heute zu ihrer deutschen ebenfalls die russische Staatsbürgerschaft beantragen im russischen Konsulat hier in Deutschland?
Sie war noch nie in Russland. Zu dem Vater hat sie keinen Kontakt und will sie auch nicht. Reicht die russische Staatsangehörigkeit der Mutter?
Oder muss der Vater ebenfalls mithelfen?
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Das Kind kann von einem Elternteil, das die russische Staatsbürgerschaft besitzt, diese erhalten. Es müssen nicht beide Elternteile diese besitzen oder den Antrag stellen.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13960
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Wenn 2001 geboren, dann kein Kind mehr. Volljährig und damit muss sie selbst die Staatsbürgerschaft beantragen.
Die genauen Regeln findet man im Федеральный закон от 31.05.2002 N 62-ФЗ (ред. от 28.12.2022) "О гражданстве Российской Федерации", konkret Artikel 14, welcher die vereinfachte Annahme der russischen Staatsbürgerschaft definiert. In diesem Fall ist wohl Paragraph 6a relevant. Und dieser besagt, dass das vereinfachte Verfahren möglich ist, wenn ein Elternteil Russe ist und man in Russland wohnt, oder wenn ein Elternteil Russe ist und der zweite Elternteil zustimmt.
Ohne die Zustimmung des Vaters geht dieses vereinfachte Verfahren also nicht so lange der Wohnsitz in Deutschland ist. Es gibt aber Dutzende andere Vereinfachungen, einfach mal durch das Gesetz kämpfen. Wir können hier unmöglich alle einzeln aufzählen.
https://www.consultant.ru/document/cons ... 51582ea99/
Die genauen Regeln findet man im Федеральный закон от 31.05.2002 N 62-ФЗ (ред. от 28.12.2022) "О гражданстве Российской Федерации", konkret Artikel 14, welcher die vereinfachte Annahme der russischen Staatsbürgerschaft definiert. In diesem Fall ist wohl Paragraph 6a relevant. Und dieser besagt, dass das vereinfachte Verfahren möglich ist, wenn ein Elternteil Russe ist und man in Russland wohnt, oder wenn ein Elternteil Russe ist und der zweite Elternteil zustimmt.
Ohne die Zustimmung des Vaters geht dieses vereinfachte Verfahren also nicht so lange der Wohnsitz in Deutschland ist. Es gibt aber Dutzende andere Vereinfachungen, einfach mal durch das Gesetz kämpfen. Wir können hier unmöglich alle einzeln aufzählen.
https://www.consultant.ru/document/cons ... 51582ea99/
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Da muss ich anscheinend zurück in die Grundschule und lesen lernen. Habe glatt überlesen, dass die junge Dame kein Kind mehr ist.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Muss wirklich der zweite Elternteil (in diesem Fall der Vater) zustimmen? Oder kann die junge volljährige Dame sich auch ohne das Wissen des Vaters über ihre Mutter einbürgern lassen? Vater und Tochter sind sehr zerstritten ohne jeglichen Kontaktwillen beiderseits.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13960
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Ich habe nicht ohne Grund das Gesetz verlinkt. Schaut es Euch doch einfach mal an, kämpft Euch da durch. Es gibt heutzutage tolle technische Möglichkeiten, es sich auch übersetzen zu lassen, falls man kein Russisch kann. Jedenfalls ist die Vereinfachung für Kinder russischer Eltern sehr eindeutig:
Aber Achtung, scheinbar habe ich mich geirrt - selbst mit Zustimmung des Vaters wird es schwierig, da die Person zwar Kind mit einem russischen Elternteil ist, aber kein "Kind und eine geschäftsunfähige Person" mehr ist. Dieses "und" ist aber vermutlich äußerst wichtig, sprich über 18 zieht dieser Passus gar nicht mehr.6. Anträge auf Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation im vereinfachten Verfahren für ein Kind und eine geschäftsunfähige Person, die ausländische Staatsbürger oder staatenlos sind, ohne die im ersten Teil des Artikels 13 dieses Föderalen Gesetzes vorgesehenen Bedingungen zu erfüllen, können gestellt werden von:
(a) Ein Elternteil des Kindes, der die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzt, sofern der andere Elternteil dem Erwerb der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch das Kind zugestimmt hat. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn das Kind auf dem Territorium der Russischen Föderation wohnt;
Und damit wird es noch komplizierter, denn für das reguläre Verfahren muss man aktuell in Russland leben. (Auch der Trick, nur von einer Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft zu sprechen, klappt nicht, da nur ein Elternteil Russe ist und die Dame in Deutschland geboren wurde - damit bestand bis dato nie eine russische Staatsbürgerschaft.)
Fazit: Lest Euch nochmals die Artikel 13 und 14 des genannten Gesetzes durch und schaut, ob ihr vielleicht eine andere Lücke seht. Ich sehe aktuell keine und wenn ich damit richtig liegen sollte, dann wäre die Annahme der russischen Staatsbürgerschaft regulär mit einem mehrjährigen Aufenthalt in Russland verbunden.