Doppelte Staatsbürgerschaft
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Stand bei uns auch drin, " Sie müssen von einer Mindestbearbeitungszeit von 24 Monaten ausgehen, wir bitten von Sachstandsanfragen abzusehen, sie werden rechtzeitig benachrichtigt " , nachdem wir beschleunigte Bearbeitung mit Begründung der Überschreitung des Höchstalters für die enstprechende Verbeamtung angegeben hatten, bekam meine Frau nach 4 Wochen den Anruf , daß sie sich die Einbürgerungsurkunde abholen könne .
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Ist halt so, wenn sich die Anträge verdoppelt bzw. teilweise verdreifacht haben seit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen im letzten Jahr.
In Kiel ist eigentlich die Lage in der ABH katastrophal. Die Leute wurden verheizt, daher hoher Krankenstand. Man kommt dann 10 Jahre nach der ersten Flüchtlingswelle darauf, dass man ein paar Sachen doch digitalisieren könne. Seit September letzten Jahres kann man den Antrag zur Einbürgerung online einreichen. Prompt für meine Frau gemacht, nachdem mehrfache Mails für einen Termin ein halbes Jahr unbeantwortet blieben
Einen Monat später hatte meine Frau die erste Nachfrage per Post, die zweite gab es im März und im Juni darf sie zur ABH, um dort die Bekenntnis- und Loyalitätserklärung abzugeben und um einige der Originaldokumente vorzulegen. Bisher haben sie nur Scans online bekommen.
Ich denke, dass dann alles erledigt ist und die Einbürgerung dann nicht mehr allzu lange dauert.
Genau so ein gleiches Elend gab es bei der Verpflichtungserklärung für meinen Schwager, damit er ein Visum bekommt. Seit Ende März gab es 6 Wochen lang trotz Erinnerung keine Antwort wegen Termin, neuen Onlinediesnt Anfang Mai genutzt, am 20.05. eine Mail dass man nicht sagen könne, wann ich den Termin bekomme, um mir dann 2 Tage später einen für Ende Mai zu geben. Nach der Bearbeiterin zu urteilen, hat man die Abgabe der Verpflichtungserklärung nun ans Einwohnermeldeamt outgesourced
- Norbert
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Ich habe mich so darüber aufgeregt, dass ich nun ein Bürgeranliegen beim Oberbürgermeister eingereicht habe:
Jedes Unternehmen, welches so arbeiten würde, wäre Pleite. Und welch ein Wunder, die meisten Kommunen sind Pleite. :-)Die Stadt Dresden bearbeitet Anträge auf Einbürgerung im Moment im Laufe von 3 Jahren, was nicht den rechtlichen Vorgaben nach § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entspricht, welche eine zügige Bearbeitung von Anträgen vorsehen. Obwohl für diese Fälle eine Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen ist, schreibt die Stadt Dresden lapidar auf ihrer Webseite: "Auch ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 VWGO ist möglich, führt jedoch ebenfalls nicht zu einer schnelleren Bearbeitung."
Ist dies als wissentlicher behördlicher Rechtsbruch zu verstehen? Sie fordern von den Antragstellern eine Bekenntnis zum deutschen Rechtssystem, und geben öffentlich zu, dass dieses rechtsstaatliche System von der Stadt Dresden bewusst ignoriert und damit ausgehebelt wird? Welche Signalwirkung auf künftige Staatsbürger soll dies haben?
Die angespannte Haushaltslage ist mir bekannt. Jedoch ist der Rückstand der Dresdner Ausländerbehörde ganz offensichtlich nicht nur auf fehlendes Personal zurückzuführen:
1. Auf die Verwendung digitaler Dokumente oder Anträge wird verzichtet. Selbst in Berlin - gern als Beispiel für Überlastung von Behörden genannt - kann so ein Antrag vollständig digital gestellt werden und wird innerhalb weniger Monate bearbeitet.
2. Die von der Ausländerbehörde geforderten Akten eines Antrag füllen einen Aktenordner. Dabei werden mehrfach völlig redundante Dokumente gefordert. Beispiele:
* Das Einkommen einer Familie wird vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung geprüft und bestätigt. Dennoch fordert und prüft die Dresdner Ausländerbehörde neben dem Steuerbescheid zusätzlich Arbeitsverträge und Lohnzettel des Antragstellers und aller Familienmitglieder. Traut man dem Finanzamt Dresden nicht?
* Die ausländische Eheurkunde und Geburtsurkunde kann von einem Standesamt geprüft und mit einem deutschen Familienbuch bestätigt sein. Dennoch fordern und prüft die Dresdner Ausländerbehörde neben dem Familienbuch beide ausländischen Dokumente mit Apostille und Übersetzung. Traut man den deutschen Standesämtern nicht?
* Ein Ausländer, welcher eine Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis hat, musste bereits mehrfach seine Sprachkenntnisse belegen. Dennoch wird neben dem aktuellen Aufenthaltstitel erneut ein Sprachnachweis B1 gefordert. Traut die Ausländerbehörde den Kollegen im eigenen Haus nicht?
3. Gibt man heute einen Antrag ab, werden alle Dokumente geprüft, dies dauert über eine Stunde. Dabei wird bereits gewarnt, dass die Bearbeitung erst in etwa zwei Jahren startet und dann die meisten Nachweise erneut einzureichen sind. Und wieder geprüft werden. Die Person, welche die Dokumente (teils mehrfach) annimmt und prüft, ist auch nicht die Person, welche den Antrag später bearbeitet. Diese Prüfung ist nochmals extra.
Insbesondere die Punkte 2 und 3 zeigen, dass mit sinnvolleren Abläufen und bewusster hinterfragten Anforderungen die Prüfung offensichtlich in deutlich weniger Zeit möglich wäre. Wenn eine Behörde mit ihren Verfahren bereits bewusst jegliche rechtlich definierten Vorgaben bricht - warum werden hier die Prozesse nicht hinterfragt?
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Norbert, wo ein Wille ist, ist ein Weg. Und wo kein Wille ist, finden sich immer Ausreden.
Du unterstellst, dass "die Prozesse" etwas ungünstig sind. Ich unterstelle Absicht. Man möchte in Dresden keine Einbürgerungen. Und gibt sich dafür größte Mühe Ausreden zu finden, um Einbürgerungen u verzögern und damit zu verhindern.
Klagen gegen die Behörde ist das Einzige, was man tun kann. Oder umziehen.
Du unterstellst, dass "die Prozesse" etwas ungünstig sind. Ich unterstelle Absicht. Man möchte in Dresden keine Einbürgerungen. Und gibt sich dafür größte Mühe Ausreden zu finden, um Einbürgerungen u verzögern und damit zu verhindern.
Klagen gegen die Behörde ist das Einzige, was man tun kann. Oder umziehen.
- Wladimir30
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Off Topic!!!
Das erinnert mich sehr stark daran, was ich so zu lesen bekam, als ich in unserem Dorf langsam heimisch wurde und den Garten in eine ansehnliche Form bringen wollte. Das begann mit Rasen mähen. An einigen Stellen (dafür jeweils großflächig) wuchs innerhalb kürzester Giersch nach, zudem breitete es sich ungemein aus.
Die Ratschläge, die zur Bekämpfung kamen, waren ähnlich wie die von Dir: entweder mit der richtig großen chemischen Keule (die alles andere auch gleich mit Stumpf und Stil ausrottet, wobei bei Giersch hier noch nicht mal eine Garantie besteht, dass es wirklich weg ist danach). Oder, sehr häufig zu lesen: lieber gleich umziehen.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
- Norbert
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Das Problem haben wohl aktuell nahezu alle Städte und Gemeinden, aufgrund der Neuregelung, die nun massenhaft Anträge reinspült. Lustig, dass Berlin zu den wenigen Ausnahmen zählt, wo man aktuell schneller bearbeitet wird.
Aber für mich ist das Absurde, dass man hier einfach resigniert und so ziemlich dreist schreibt: "Klagt doch, bringt eh nichts!" Und das schreibt man den Menschen, die soeben im Antrag ein Bekenntnis zum deutschen Rechtssystem abgeben mussten. Hochgradig schizophren.
Aber für mich ist das Absurde, dass man hier einfach resigniert und so ziemlich dreist schreibt: "Klagt doch, bringt eh nichts!" Und das schreibt man den Menschen, die soeben im Antrag ein Bekenntnis zum deutschen Rechtssystem abgeben mussten. Hochgradig schizophren.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Diese beiden Anforderungen kann ich (zumindest teilweise) nachvollziehen.Norbert hat geschrieben: ↑26 Mai 2025, 16:22 I
2. Die von der Ausländerbehörde geforderten Akten eines Antrag füllen einen Aktenordner. Dabei werden mehrfach völlig redundante Dokumente gefordert. Beispiele:
* Das Einkommen einer Familie wird vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung geprüft und bestätigt. Dennoch fordert und prüft die Dresdner Ausländerbehörde neben dem Steuerbescheid zusätzlich Arbeitsverträge und Lohnzettel des Antragstellers und aller Familienmitglieder. Traut man dem Finanzamt Dresden nicht?
* Ein Ausländer, welcher eine Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis hat, musste bereits mehrfach seine Sprachkenntnisse belegen. Dennoch wird neben dem aktuellen Aufenthaltstitel erneut ein Sprachnachweis B1 gefordert. Traut die Ausländerbehörde den Kollegen im eigenen Haus nicht?
1. Auf einem Einkommensteuerbescheid siehst du beispielsweise nicht, ob der Lohn gepfändet ist oder ggf. hat sich schon die Einkommensituation im laufenden Jahr geändert etc pp. Wir müssen Lohnzettel und Kontoauszüge vorlegen, aus denen hervorgeht, dass das Geld auch eingegangen ist. Ich bekomme ja mein Lohnzettel nur noch als PDF. Wahrscheinlich hat es da auch schon die eine oder andere Fälschung gegeben
2. Jemand, der eine Aufenthaltserlaubnis hat, hat nicht automatisch B1, da es dafür keine Voraussetzung ist. Bei der Niederlassungserlaubnis ist B1 Voraussetzung, weswegen auch eine langjährige Freundin von uns auch keine NE hat, da sie so ihre Schwierigkeiten hat, aber die AE wird ohne Probleme verlängert.
Und auch wenn OT: Eine Freudin hat sich zu ihrem Freund umgemeldet (wo sie auch schon länger gewohnt hat) und dort die Einbürgerung beantragt, was dann auch nur wenige Monate gedauert hat. Da wird man dann gleioch gegrillt, warum jetzt und man hat ihr unterstellt, sie hat sich nur wegen der Einbürgerung umgemeldet.