Einbürgerung EU Recht....

Für alle die nicht in Russland leben. Hier können Susi und Klaus über die weißen Nächte in Petersburg sinnen, die russische Seele aus der Ferne transzendieren oder die nächste Russendisko in Sindelfingen planen.
desertrazor
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von desertrazor »

Hallo,

kurz zum neuesten Stand:

mit der Wohnung (Eigentum) wird es wohl nicht klappen dass wir da etwas machen können (bezüglich aufgeführtem Paragrafen), da ich hier bereits beim bmi nachgefragt habe und mein Bruttojahreseinkommen so hoch ist dass die nicht darauf eingehen dass eine Wohnung für 60000 Euro eine Belastung resp ein Grund wäre....arrrrrggghhh...???

Es kommt aber besser:

Ich habe am nächsten Dienstag einen Termin beim Ausländeramt wegen Diskriminierung meiner Frau:

Muss hier etwas ausholen da es uns ja auch darum geht dass meine Frau mit mir durch die Welt reisen kann und dies im Moment nicht kann (nur innerhalb EU) , und uns hat ein Beamter darauf hingewiesen dass hier ein Diskriminierungsfall vorliegt, da meine Frau sich nicht frei mit mir in der "Welt" bewegen kann.

Hier fehlen mir im Moment noch die nötigen Infos, uns wurde nur kurz erklärt (näheres erläutere ich nach dem Termin) dass es ja nicht sein kann dass ich meine Frau nicht mit auf Reisen nehmen könnte, und dies gegen das Familiengesetz verstösst....Ich glaube nicht an Wunder, und ich glaube auch nicht dass hier etwas Grosses passiert, aber mal abwarten was sich ergibt. Er sprach kurz von Zwangseinbürgerung und dass es wohl hier keine Wartejahre gibt.... Bin skeptisch...!

Mal sehen was passiert,

halte euch auf dem Laufenden,

Grüsse aus L.A

desertrazor

PS: Luxemburg kommt nicht in Frage , da ich(wir) nicht da leben und arbeiten und LU hat 10 Wartejahre für die Einbürgerung. (Und lerne mal Luxemburgisch....wir haben ja erst seit 13 Jahren eine anerkannte Sprache, aber jeder schreibt anders...)
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manuchka
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von manuchka »

desertrazor hat geschrieben:Muss hier etwas ausholen da es uns ja auch darum geht dass meine Frau mit mir durch die Welt reisen kann und dies im Moment nicht kann (nur innerhalb EU) , und uns hat ein Beamter darauf hingewiesen dass hier ein Diskriminierungsfall vorliegt, da meine Frau sich nicht frei mit mir in der "Welt" bewegen kann.
Das kann ja aber bitte kein Grund sein, jetzt mal eben die deutsche Staatsangehörigkeit jeden nachzuschmeißen, der durch die Weltgeschichte reisen will. Kann ja Deutschland nichts dafür, dass der russische Pass nicht die gleiche Reisefreiheit gibt wie der deutsche oder ein anderer EU-Pass. [gaehn]
Du erntest, was du säst.
Nikolaus
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von Nikolaus »

desertrazor hat geschrieben:Luxemburg kommt nicht in Frage , da ich(wir) nicht da leben und arbeiten ...
Das ist natuerlich schade, da ja dort sogar Mehrstaatigkeit leicht moeglich waere ... Koennen denn die meisten eingesessenen Luxemburger ueberhaupt Luxemburgisch? :)

Aber vielleicht wuerde sich die Situation in D fuer Deine Frau verbessern, wenn ihr gemeinsam die deutsche Staatsangehoerigkeit beantragt!? Als Unionsbuerger, der schon "ewig" in D lebt und arbeitet, gaebe es fuer Dich ja da wohl nicht einmal Probleme, Deine luxemburgische Staatsangehoerigkeit zu behalten. Und fuer Deine Frau entfiele doch wohl nach §10 (2) die Mindestaufenthalts-Forderung ...!?
Du koenntest freilich auch vielleicht zuerst allein Deutscher werden. Dann haette Deine Frau ja ploetzlich einen deutschen Ehemann, und ihr wuerde die deutsche Staatsangehoerigkeit nach §9 dann wohl einfach "hinterhergeschmissen" . Schlimm ist das, wirklich, wo wir gebuertigen Deutschen uns die doch so schwer erarbeiten mussten ... :)

Die Mehrstaatigkeit fuer Deine Frau waere freilich damit natuerlich noch nicht im Topf ...
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von harald63 »

desertrazor hat geschrieben: Ich habe am nächsten Dienstag einen Termin beim Ausländeramt wegen Diskriminierung meiner Frau:

Muss hier etwas ausholen da es uns ja auch darum geht dass meine Frau mit mir durch die Welt reisen kann und dies im Moment nicht kann (nur innerhalb EU) , und uns hat ein Beamter darauf hingewiesen dass hier ein Diskriminierungsfall vorliegt, da meine Frau sich nicht frei mit mir in der "Welt" bewegen kann.
Äh... es gibt eine Menge Leute, die sich nicht so frei durch die Welt bewegen können wie wir EU-Bürger. Das ist aber nicht Schuld (höchstens Verdienst) der EU. Und jetzt sollen solche Leute mit Hinweis auf diese "Diskriminierung" eine Einbürgerung beantragen können, damit sie genauso frei reisen können wie ein EU-Bürger? Da hakt doch was gewaltig. Der Mensch soll sich mal bei seiner Regierung drum kümmern, dass die eine Aussenpolitik fährt, damit sie dann irgendwann mal genauso leicht reisen können wie ein EU-Bürger. Aber das kann doch alles nicht Sache der EU oder seiner Mitgliedsstaaten sein. Ehefrau hin oder her.
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von manuchka »

Harald, meine Rede. [genau]
Du erntest, was du säst.
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Norbert
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von Norbert »

Deine Argumentation könnte Deine Frau ja mal in Moskau anbringen. Aber wieso soll sich der deutsche Staat um die fehlende internationale Würdigung russischer Staatsbürger kümmern?! Irgendetwas verdrehst Du da!

Innerhalb der EU kann sich Deine Frau ja frei bewegen und mehr muss die EU laut gültigen Gesetzen keinem EU-Bürger (inkl. Ehepartner) garantieren. Ich sehe daher keinerlei Diskriminierung, auf welche Du Dich berufen könntest.

Leute jibbet.

P.S.: Wie schon im anderen Thread geäußert: Deine Frau kann ihre russische Wohnung (wenn sie nicht gerade strategisch sensibel ist) auch ohne russische Staatsbürgerschaft behalten - von daher war Deine erste Idee von vorn herein ohne Erfolgsaussicht.
desertrazor
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von desertrazor »

Hallo Jungs,

ich gebe euch ja in meinem Bericht Recht dass ich hier auch keine Diskriminierung sehe, das wurde ja auch nicht von meiner Seite hervorgebracht !

Ich habe nur nach Möglichkeiten geforscht und dies wurde mir von einem Beamten der Ausländerbehörde mitgeteilt. Ich habe bald den Termin und werde euch berichten. Ihr wisst doch auch wie es ist in dem deutschen und mittlerweile EU Recht ist sich durchzuwuseln, ich frage mich manchmal ob die Jungs die es schreiben überhaupt noch den Durchblick haben...?

Halte euch auf dem Laufenden !

desertrazor
agord93
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von agord93 »

Hat es am Ende geklappt?
Meine Frau ist momentan der gleichen Situation, allerdings nur noch vor ein Paar Monaten den Einbürgerungsantrag gestellt. Zur Zeit auch noch keine Antwort erhalten.
Grüße
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Norbert
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Re: Einbürgerung EU Recht....

Beitrag von Norbert »

Der Thread ist 14 Jahre alt, vom ursprünglichen Fragesteller wird unwahrscheinlich eine Antwort kommen.

Inzwischen hat sich auch die Rechtslage geändert. Seit der letzten Reform sind doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt. Damit einher geht, dass die Behörden von Anträgen überrannt werden, und nicht mehr hinterher kommen. In Dresden ist die Wartezeit im Moment auf einen Antrag auf Einbürgerung mindestens 27 Monate.
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