(Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Norbert
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Re: (Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Beitrag von Norbert »

Ein Kredit ist kein Grund für eine Ausreisesperre. Klingt nach Scam.
Pipapo123
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Re: (Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Beitrag von Pipapo123 »

Norbert hat geschrieben: 03 Jan 2026, 17:31 Ein Kredit ist kein Grund für eine Ausreisesperre. Klingt nach Scam.
Thx, wieso Scam?
Ich hatte nur diese Bedenken, da sie sich selbst damit überhaupt nicht auskennt und ich mal darüber gelesen habe.
Die google Ki sagt zb folgendes:

"Ja, gegen russische Bürger mit
unbezahlten Schulden von mehr als 30.000 Rubel (ungefähr 300 Euro, je nach Wechselkurs) kann eine Ausreisesperre verhängt werden. In bestimmten Fällen, wie bei Unterhaltspflichten (Alimente), kann diese Grenze sogar schon bei 10.000 Rubel liegen"

Und da sie eben unbezahlte Schulden von 120000 Rubel hat, habe ich mir da einfach Gedanken gemacht und würde mich sehr ärgern wenn ich alleine in den Urlaub fahre. Das blöde ist das ich nirgends die explizite Info gefunden habe ob es sich um "normale Schulden" im Rahmen eines Kredits handelt, oder es um säumige Schuldner geht welche sich in einer Vollstreckung befinden.
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Saboteur
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Re: (Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Beitrag von Saboteur »

Also Kredite sind doch sehr weit verbreitet und reisen mit Krediten auch. Es wird deswegen sicherlich keine Probleme geben
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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olexpert
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Re: (Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Beitrag von olexpert »

Das russische Portal Gosuslugi sagt eindeutig, dass es bei Kreditschulden, die zu einer Ausreisesperre führen können um Schulden geht, zu denen ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid existiert; https://www.gosuslugi.ru/help/faq/bailiff/777110
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Pipapo123
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Re: (Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Beitrag von Pipapo123 »

olexpert hat geschrieben: 03 Jan 2026, 21:00 Das russische Portal Gosuslugi sagt eindeutig, dass es bei Kreditschulden, die zu einer Ausreisesperre führen können um Schulden geht, zu denen ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid existiert; https://www.gosuslugi.ru/help/faq/bailiff/777110
Vielen Dank!
Genau das dachte ich mir ebenfalls, nur war google da teils stark widersprüchlich.
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Norbert
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Re: (Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Beitrag von Norbert »

Ok, ich war wohl in Gedanken drei Schritte weiter. Also wie andere schon schrieben: ein Kredit ist für eine Reise völlig unerheblich. Ein Kredit mit erheblichem Zahlungsrückstand und einem entsprechenden Vollstreckungsbescheid ist wirklich ein Grund für eine Ausreisesperre.

Wovor ich warnen wollte: wenn du plötzlich gebeten wirst, solche Schulden zu übernehmen, damit die Reise stattfinden kann, dann ist es - so unsere Erfahrung hier - Scam.
Pipapo123
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Re: (Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Beitrag von Pipapo123 »

Norbert hat geschrieben: 04 Jan 2026, 06:45 Ok, ich war wohl in Gedanken drei Schritte weiter. Also wie andere schon schrieben: ein Kredit ist für eine Reise völlig unerheblich. Ein Kredit mit erheblichem Zahlungsrückstand und einem entsprechenden Vollstreckungsbescheid ist wirklich ein Grund für eine Ausreisesperre.

Wovor ich warnen wollte: wenn du plötzlich gebeten wirst, solche Schulden zu übernehmen, damit die Reise stattfinden kann, dann ist es - so unsere Erfahrung hier - Scam.
Vielen Dank für deine Fürsorge! Tatsächlich will sie gar kein Geld etc von mir. Nur wollte ich eben mit ihr in den Urlaub und da würde ich mich schon gewaltig ärgern wenn alles gebucht und bezahlt ist und sie nicht ins Flugzeug steigen darf. Finde die Informationen darüber halt teils sehr missverständlich. Sie hat zwischenzeitlich einen Bericht vom FSSP, wo bei der normalen Prüfung raus kam "Ausreiseverbot kann möglich sein"
Und nachdem sie 3€ für den Bericht gezahlt hat dann raus kam das ihre Schulden bei 0 liegen und es kein Ausreiseverbot gibt. Sogar im Dokument vom FSSP ist nur die Rede von "Schulden bei Krediten über 30000Rubel" "Schulden" sind hier wohl pauschal als rückständige Schulden mit vollstreckbarem Titel gleichzusetzen.
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Norbert
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Re: (Zukünftiges) Frauchen darf nicht ausreisen aus RU

Beitrag von Norbert »

Freut mich. :-)
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