Russische Staatsangehörigkeit automatisch beantragt!?

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arghmage
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Re: Russische Staatsangehörigkeit automatisch beantragt!?

Beitrag von arghmage »

Norbert hat geschrieben: 02 Dez 2025, 06:47 Wenn man die Staatsbürgerschaft annimmt (wie später ich), dann kann man sich auch zusätzlich einen Vatersname eintragen lassen, auch als in Deutschland geborener Mensch. Aber Wolfgangowitsch klingt sperrig, habe ich daher nicht gemacht.
Da können schon schräge Sachen bei rauskommen. Mein Vater hieß Hans-Joachim, wobei Joachimowitsch aber nichtmal so übel wäre, Namen mit Bindestrich sprengen aber bestimmt wieder die Konvention.
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olexpert
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Re: Russische Staatsangehörigkeit automatisch beantragt!?

Beitrag von olexpert »

Norbert hat geschrieben: 02 Dez 2025, 06:47 Ich war im Moment der Geburt meiner Kinder nur Deutscher. Meine Kinder sind in Russland geboren und haben folglich automatisch einen Vatersname: Norbertowitsch. Mir wurde im Standesamt angeboten, dass wir darauf verzichten können - wiederum auf Antrag.
Unsere Tochter wurde 2010, als ich auch ein "nur Deutscher" war, in Kaliningrad geboren. Wir wurden auf dem Standesamt nur kurz gefragt, ob sie einen Vatersnamen bekommen soll. Vielleicht weil wir trotzdem zwei Vornamen gewählt hatten, wurden diese problemlos eingetragen und kein Vatersname. Auf meinen Vatersnamen habe ich dann auch verzichtet .... Hans-Günterowisch .... nee nee . Sagt nun nur meine Frau manchmal, wenn es kritische Themen zu besprechen gibt :lol:
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Norbert
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Re: Russische Staatsangehörigkeit automatisch beantragt!?

Beitrag von Norbert »

olexpert hat geschrieben: 22 Dez 2025, 22:50 Sagt nun nur meine Frau manchmal, wenn es kritische Themen zu besprechen gibt :lol:
Meine Kinder wissen auch, dass es beim Ruf nach "... Norbertowitsch" langsam ernst wird ...
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Re: Russische Staatsangehörigkeit automatisch beantragt!?

Beitrag von olexpert »

Klasse, ganz wie bei uns. :lol: :lol:
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Re: Russische Staatsangehörigkeit automatisch beantragt!?

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

ich würde formal und schriftlich die Berichtigung des Melderegisters beantragen. Streichung der russischen Staatsangehörigkeit, weil nicht aktiv beantragt, wie im russischen Gesetz vorgesehen, und somit nicht beantragt.

Zugleich würde ich von deiner Frau und ggf. deinem Kind die Ausländerakte bei der Ausländerbehörde einsehen (schriftlicher Antrag, kann nur deine Frau stellen, du wirst aber mitdürfen). Ganz hart wäre eine Anfrage beim BAMF/AZR, ob dein Sohn eine AZR-Nummer hat, also als potenzieller Ausländer registriert ist.

Das sollte spätere Scherereien vermeiden helfen.
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