Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
- Norbert
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Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
So wie ich verstehe, droht diese Gefahr vor allem jenen, die nicht besonders lange im Ausland waren, so dass angenommen wird, dass weiterhin "wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland" bestanden, woraus sich eine erweiterter beschränkte Steuerpflicht ergibt.
Beispiel: Leute, die zum Steuern sparen nach Dubai umgezogen waren, und nun spontan zurückkehren. Da sagt der Fiskus: Wenn Du offensichtlich nur wegen Steuern weg warst, aber Deutschland für Dich immer das Backup war, dann ergibt sich eine Steuerpflicht.
Mir scheint, dass zieht nicht, wenn man wirklich glaubwürdig im Ausland für ausländische Arbeitgeber gearbeitet hat oder Selbstständig für ausländische Kunden. bella als Beispiel.
Bin kein Steuerexperte, Finanzämter sehen manches anders ...
Beispiel: Leute, die zum Steuern sparen nach Dubai umgezogen waren, und nun spontan zurückkehren. Da sagt der Fiskus: Wenn Du offensichtlich nur wegen Steuern weg warst, aber Deutschland für Dich immer das Backup war, dann ergibt sich eine Steuerpflicht.
Mir scheint, dass zieht nicht, wenn man wirklich glaubwürdig im Ausland für ausländische Arbeitgeber gearbeitet hat oder Selbstständig für ausländische Kunden. bella als Beispiel.
Bin kein Steuerexperte, Finanzämter sehen manches anders ...
Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Was mir dazu als erstens einfaellt.... Reisefreiheit in der DDR....
Je stärker die Nato, desto sicherer der Weltfrieden.
Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Kann es sein, daß ich etwas verpaßt habe?Axel Henrich hat geschrieben: . . . Ich wusste z.B. nicht, dass man inzwischen zahlen muss, wenn man das Land verlassen möchte, Wegzugssteuer ...
Hat da inzwischen schon Jemand direkt Erfahrung gemacht und mag berichten, wenn es nicht zu sehr ins Private geht.
Habe mich vor einiger Zeit aus DE abgemeldet, mit allen Konsequenzen: Kranken- & Pflegeversich. gekündigt; Rundfunk-Zwangsbeitrag gekündigt, KFZ-Steuer & Versicherung abgemeldet und . . . und . . .
Von einer Wegzugssteuer hörte ich nix; lediglich fragte man mich, wo ich mich jetzt niederlasse und wo die Rente hingehen soll?
Nichtsdestotrotz muß ich jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben, und für diese ist dann das RIA = Finanzamt für RENTNER IM AUSLAND = RIA, zuständig.
- Axel Henrich
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Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Danke für deine Rückmeldung!
-ah-
-ah-
- bella_b33
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Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Ich hab mich auch abgemeldet....hatte vorher schon die letzten 4-5 Jahre in DE keine Einkommenssteuererklärung mehr abgegeben, weils bei mir nichts bringt. Nach dem Abmelden hab ich dann natürlich genauso weitergemacht.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Norbert
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Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Verpflichtend war die Steuererklärung bislang nur, wenn man deutsche Einkünfte hatte, beispielsweise Mieteinnahmen.
Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Oder eine Altersrente aus DE bezieht.Norbert hat geschrieben: Verpflichtend war die Steuererklärung bislang nur, wenn man deutsche Einkünfte hatte, beispielsweise Mieteinnahmen.
Zu beachten ist dabei noch, ob man in einem Land mit DBA = Doppelbesteuerungsabkommen wohnt.
- Wladimir30
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Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Russland liegt ja nun derzeit irgendwie auf Eis....
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
- Norbert
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Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Ich habe da gestern auch nochmals dazu gegoogled. Das betrifft vor allem Personen, welche sich in Deutschland nie abgemeldet haben. Diese sind nun höchstwahrscheinlich doppelt steuerpflichtig, auf ihre russischen Löhne.
Re: Besteuerung von Expats, Ausreisewilligen und Rückkehrern
Notiz an mich selbst: Abmeldebescheinigung aufheben 
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