Norbert hat geschrieben:Und dem kasachischen Finanzamt ist das völlig egal? Oder hast Du einfach nie nachgefragt? (Es gibt immerhin ein DBA mit Kasachstan.)
@ Norbert: Keine Sorge, bin bestens informiert; Du erzählst mir nichts Neues. Aber das DBA, das lt. Wladimir in RUS nicht mehr funktioniert, sorgt eben in KZ dafür, daß ich nur in einem der beiden Länder Steuern zahle.
In KZ würde ich z. B. OHNE VID Steuern auf meine Zinsen zahlen müssen, MIT VID aber eben NULL Steuern.
Alles Andere regele ich persönlich auf dem Finanzamt RiA = Rentner im Ausland in Neubrandenburg.
Und ob ich dort ALLE Zinseinkünfte von KZ angebe, da bin ich mir [ noch ] nicht so sicher.
https://www.steuerportal-mv.de/Finanzae ... andenburg/
https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/
Zitat: " Das Finanzamt Neubrandenburg besitzt die zentrale Sonderzuständigkeit für die Veranlagung von deutschen Rentenempfängern im Ausland . . . "
Und im Gegensatz zu RUS funktioniert hier u. auch in KZ das Internet, WhatsApp usw. immer noch einwandfrei, Informationen sind also immer noch frei zugänglich, was meine Bekannten in Grosny von sich nicht behaupten können.