Erst einmal vielen Dank allen Antwortenden. Das Begleitschreiben werde ich, wie von Zeppelin vorgeschlagen, beglaubigen lassen. Und mittlerweile bin ich doch ganz optimistisch, dass das mit dem Visum was wird.

Einen Termin im Konsulat haben wir für die erste Augusthälfte. Leider bin ich auch dieses Mal wieder nicht ganz ohne Fragen.
1) Bei der Verpflichtungserklärung: Trage ich unter Geburtsland "UdSSR" oder "Russische Föderation" ein? Die Dame im Ausländeramt meinte, "Russische Förderation" wäre richtig, im Merkblatt zum Visaantrag heißt es jedoch, man solle (zumindest im Visaantrag) "UdSSR" eintragen.
2) Da meine Mutter die Verpflichtungserklärung abgibt, soll sie auch das formlose Begleitschreiben schreiben, obwohl ja faktisch eigentlich ich der Gastgeber bin? So in der Art "Ich danke dir für die Gastfreundschaft, die du meinem Sohn im Dezember/Januar hast zukommen lassen und lade dich hiermit herzlich zum Gegenbesuch ein?". Oder mache das Begleitschreiben doch besser ich selbst im Namen meiner Familie? Und ist es in Ordnung, wenn ich das Schreiben zweisprachig verfasse (Deutsch, damit das Konsulat es versteht, Englisch, damit meine Russin es versteht)?
3) Ihr Arbeitsvertrag läuft wie gesagt bis zum 30. September (und am 1. Oktober soll sie kommen). Sie könnte daher aktuell eine Arbeitsbescheinigung von ihrem Arbeitgeber erhalten, auf der das Ablaufdatum ihres Arbeitsvertrages nicht vermerkt ist. Sollen wir die miteinreichen? Und wie gehen wir überhaupt damit um, wenn beim Gespräch Detailfragen zu ihrem Arbeitsverhältnis auftauchen? Ehrlich sein, und sagen, dass sie zum Einreisedatum arbeitslos wird (dann sähe das Einreichen der Arbeitsbescheingung aber ein bisschen merkwürdig aus)? Wie stark wird Arbeitslosigkeit gewichtet? Und macht es nicht ggf. ebenfalls einen merkwürdigen Eindruck, wenn wir Immobilienbesitz freiwillig nachweisen, aber uns die Bescheinigung ihres jetzigen Arbeitgebers sparen?
4) Ich schrieb ja schon mal, dass ich ein wenig Angst vor noch unbekannten Fallstricken habe (wie z. B. Frage nach Geburtsdatum des VE-Ausstellers bei Interview im Konsulat, ggf. VE/Krankenversicherung zzgl. zum Visum bei Einreise nötig, seit Neustem: VE, die mehr als 3 Monate vor dem Einreisedatum ausgestellt wird, kann vom Konsulat abgelehnt werden). Falls euch noch etwas in der Richtung einfällt, was man unbedingt beachten sollte, aber gerne übersieht: Bitte sagt es mir.
Vielen Dank noch mal allen Antwortenden. Dass meine russische Freundin ihr Visum erhält, ist persönlich sehr wichtig für mich, und deshalb bin ich wirklich ungeheuer dankbar, bei diesem komplexen Thema nicht allein auf weiter Flur zu stehen. Wer mal in der Nähe von Dortmund ist (oder hier wohnt) und Lust auf ein Bier hat, gebe bitte Bescheid.
Grüße,
Stefan