Buch der Familie
Re: Buch der Familie
Nein, ich habe keinen Beitrag geloescht oder so....
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Buch der Familie
Hat sich mal wer den Flyer durchgelesen?Zeppelin hat geschrieben:HierBephep hat geschrieben:Level A 1 was wird verlangt und wo kann man Informationen bekommen.
Da steht gleich am Anfang:
Also wenn eine Russin zu einem Franzosen zieht, der in Deutschland lebt, kriegt sie eine AE ohne Sprachkenntnisse. Wenn die zu ihrem russischen Mann zieht, der eine Hochbegabten-AE hat, dann auch. Oder wenn ihr Mann ein Australier/Amerikaner/Koreaner ist, dann ist es auch egal ob sie Deutsch kann.Sie muessen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn...
- Sie oder ihr Ehegatte sind Staatsbuerger der EU....
- Ihr Ehegatte besitzt eine AE als hochqualifizierter, etc....
- Ihr Ehegatte ist aus Australien, Israel, USA, etc
Aber die Frau eines Deutschen muss das koennen?????
HAEH?
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Re: Buch der Familie
Auch ein Deutscher ist ja Staatsbürger der EU, also kann man den Ball flach halten.
NB: Was passiert eigentlich heute, wenn sich die Lady ein ganz normales Visum besorgt, mit diesem und ihrem deutschen Mann hier einreist, dann sich hier anmeldet und dann zwecks Erteilung einer AE auf die ABH dackelt. Der Mann ist ja Deutscher mit Wohnsitz in D, besteht dann nicht ein Anspruch auf Erteilung einer AE?
NB: Was passiert eigentlich heute, wenn sich die Lady ein ganz normales Visum besorgt, mit diesem und ihrem deutschen Mann hier einreist, dann sich hier anmeldet und dann zwecks Erteilung einer AE auf die ABH dackelt. Der Mann ist ja Deutscher mit Wohnsitz in D, besteht dann nicht ein Anspruch auf Erteilung einer AE?
Re: Buch der Familie
Lies dir den Flyer erst mal durch und du wirst sehen:Glider hat geschrieben:Auch ein Deutscher ist ja Staatsbürger der EU, also kann man den Ball flach halten.
Und damit werfe ich den Ball wieder hoch!Sie oder ihr Ehegatte sind Staatsangehoeriger eines Mitgliedslandes der EU (ausser Deutschland)
Dann darf sie erstmal wieder ausreisen und dan Kram von dort neu beantragen. Anspruch hat sie, aber nicht von D aus.Glider hat geschrieben:NB: Was passiert eigentlich heute, wenn sich die Lady ein ganz normales Visum besorgt, mit diesem und ihrem deutschen Mann hier einreist, dann sich hier anmeldet und dann zwecks Erteilung einer AE auf die ABH dackelt. Der Mann ist ja Deutscher mit Wohnsitz in D, besteht dann nicht ein Anspruch auf Erteilung einer AE?
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Zeppelin
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Re: Buch der Familie
Das war jetzt der Oberhammer: Soeben habe ich hier ein längeres Posting verfasst und beim Absenden landete ich wieder auf der Loginpage und alles schon geschrieben war flöten.manuchka hat geschrieben:Dietrich - in den Papierkorb oder wohin?
Zeppelin - nee, er stand gestern nach deinem zum Familienbuch, wir hatte fast zeitgleich geschrieben.
Also Manu: Ich habe Dein Postig gestern wirklich nicht gesehen, obwohl ich die ganze betreffende Zeit onlinie war und immer wieder aktualisiert habe.
Schreib doch bitte nochmal auf, was Du anzumerken hattest.
@Dietrich: Das ist unter dem Stichwort "Inländerdiskriminierung" bekannt und berüchtigt -> nationales Recht gilt für die jeweiligen EU-Staatsbürger im eigenen Land höher, als EU-Recht.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Buch der Familie
Naja, dann werde ich wohl, wenn es soweit ist, auf jeden Fall mit meiner Frau auf Visumbasis einreisen und dann in D den Antrag stellen.
Mal sehen, ob die meine Frau mit 2 kleinen Kindern (beide deutsche Staatsbuerger) dann wieder zurueckschicken....
Wenn das Gesetz jetzt endlich durch ist, koennen jetzt ja endlich die Verfassungsklagen losgehen, oder?
Mal sehen, ob die meine Frau mit 2 kleinen Kindern (beide deutsche Staatsbuerger) dann wieder zurueckschicken....
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Re: Buch der Familie
Wieso? Das habt ihr doch gar nicht nötig, es so darauf ankommen zu lassen. Ihr seid vor Ort und könnt doch alles ganz locker angehen.Dietrich hat geschrieben:Naja, dann werde ich wohl, wenn es soweit ist, auf jeden Fall mit meiner Frau auf Visumbasis einreisen und dann in D den Antrag stellen.
Mal sehen, ob die meine Frau mit 2 kleinen Kindern (beide deutsche Staatsbuerger) dann wieder zurueckschicken....
Davon kann man ausgehen, aber es wird dauern, bis sich a) jemand dazu entschließt und b) bis die Roten Roben, dazu eine Entscheidung fällen.Dietrich hat geschrieben:Wenn das Gesetz jetzt endlich durch ist, koennen jetzt ja endlich die Verfassungsklagen losgehen, oder?
Zu allererst braucht es einen Präzedenzfall, der nicht schon im Vorfeld abgeschmettert werden kann. Also es fallen alle aus, die jemanden aus einem "Staat mit unsicherem Urkundenwesen" nacholen wollen.
Die Positivstaatler und die EUlen kann es auch nicht treffen.
Müsste also schon jemand aus der Russischen Föderation, aus der Türkei oder so sein und es darf keine Formfehler geben, man braucht einen wirklich versierten Anwalt etc.
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Re: Buch der Familie
Ich bin ja einverstanden, dass meine Frau deutsch lernen soll. Aber wo und wie, das moechte ich gerne selber bestimmen.
Ausserdem kann meine Frau bereits recht gut Deutsch, wobei ich nicht weiss, wo die verlangten Kenntnisse einzuordnen sind. Kennt sich da jemand genauer aus?
Immerhin steht im Flyer drin:
Wenn bei ihrer persoenlichen Vorsprache in der Botschaft erkennbar ist, dass sie die geforderten einfachen Deutschkenntnisse ohne jeden Zweifel haben, dann ist kein besonderer nachweis noetig.
Wobei mich hier wieder "ohne jeden Zweifel" stoert.
Ausserdem kann meine Frau bereits recht gut Deutsch, wobei ich nicht weiss, wo die verlangten Kenntnisse einzuordnen sind. Kennt sich da jemand genauer aus?
Immerhin steht im Flyer drin:
Wenn bei ihrer persoenlichen Vorsprache in der Botschaft erkennbar ist, dass sie die geforderten einfachen Deutschkenntnisse ohne jeden Zweifel haben, dann ist kein besonderer nachweis noetig.
Wobei mich hier wieder "ohne jeden Zweifel" stoert.
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Re: Buch der Familie
Mannoh Dietrich!Dietrich hat geschrieben:Ich bin ja einverstanden, dass meine Frau deutsch lernen soll. Aber wo und wie, das moechte ich gerne selber bestimmen.
Ausserdem kann meine Frau bereits recht gut Deutsch, wobei ich nicht weiss, wo die verlangten Kenntnisse einzuordnen sind. Kennt sich da jemand genauer aus?
Immerhin steht im Flyer drin:
Wenn bei ihrer persoenlichen Vorsprache in der Botschaft erkennbar ist, dass sie die geforderten einfachen Deutschkenntnisse ohne jeden Zweifel haben, dann ist kein besonderer nachweis noetig.
Wobei mich hier wieder "ohne jeden Zweifel" stoert.
Mach Dir doch blos nicht sone Platte. Russ. Staatsang. haben hier sowieso nicht solche Probleme wie z.B. afrikanische oder südostasiatische.
Außerdem höre ich gerade bzgl. des Moskauer Konsulats in der letzten Zeit keine wirklich relevanten Beschwerden mehr (in Piter und Novosibirsk soll es ja auch ganz gut laufen.)
M.a.W. Wenn Deine Frau schon mal sagen kann, "Guten Tag, ich möchte meinen Antrag auf eine AE (Abkürzungen kommen besondes gut :-) ) abgeben und "Benötigen Sie noch weitere Informationen von mir?" dürfte die Messe gesungen sein.
Die Goetheinstitute haben ja gar nicht die Kapazitäten, den längst eingetretenen Run zu bewältigen.
Und wohl auch deshalb schweigen sich AA und BAMF nach wie vor aus, wie es konkret aussieht.
Also ich bin da recht optimistisch, dass alles nicht so heiß gegessen wird.
Letztlich geht es doch nur umd ca. 300 Vokabeln aktiven und weitere 700 Vokabeln passiven Wortschatz. Das würde ich als totaler Fremdsprachidiot sogar noch auf Russich hinbekommen. Von Grammatik ist schon gar keine Rede.
Es bleibt allerdings- und da gebe ich Dir Recht - die Frage im Raum, wie tolerant mit dem Nachweis der Sprachkenntnisse umgegangen werden wird.
Zur Zeit herrscht auf der Ebene scheinbar totale Funkstille, was IMHO nach "Zurückrudern" aussieht - wohl auch im Hinblick auf Karlsruhe.
Das BAMF hat mit dem Flyer praktisch den "Wurstcase" beschrieben, weil die auch keine konkreten Instruktionen bekommen, aber halt dazu verdonnert sind, den Prügelknaben zu spielen.
Zu Deiner angedeuteten Variante (Einreise mit Schengenvisum und dann AE-Antrag bei der örtlichen ABH): Geht doch einfach als Familie ins Konsulat, wenn es soweit ist, die FZF zu beantragen. Eure Kinder sind doch als Trumpfkarte kaum noch zu toppen.
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Re: Buch der Familie
Naja, wenn das in 3 Jahren mal der Fall sein wird, dann wird bei 6 Jahre gemeinsam gelebter Ehe und 2 Kindern wohl niemand an eine Scheinehe denken.Zeppelin hat geschrieben: Zu Deiner angedeuteten Variante (Einreise mit Schengenvisum und dann AE-Antrag bei der örtlichen ABH): Geht doch einfach als Familie ins Konsulat, wenn es soweit ist, die FZF zu beantragen. Eure Kinder sind doch als Trumpfkarte kaum noch zu toppen.
Trotzdem stinkt es mir, dass meine Frau sich da irgendwo beim Goethe-Institut anstellen soll, um einen Sprachnachweis zu machen, den etliche Andere nicht brauchen. Wieso kriegt die Frau eines Amis in D ohne Sprachnachweis eine AE?
Wenn es um eine amerikanische Ehefrau eines Deutschen ginge, dann kann man diese Entscheidung ja tendentiell noch verstehen. Aber nur um die paar hundert bereits eingebuergerten Tuerken mit deutschem Pass und tuerkischer Frau auch ja nicht durchflutschen zu lassen, wird hier massiv in die Ehe von tausenden anderen Deutschen eingegriffen.
Da geht es mir ums Prinzip. Ich bin Deutscher ich darf auf Prinzipien rumreiten! ;-)
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