Einladung einer Russin nach Deutschland

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Zeppelin
Zar/iza
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Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Beitrag von Zeppelin »

Mann Mann Rotech. Du bist echt ein hoffnungsloser Fall. Oder? :roll:

Mir kommt Dein ewiges Herumfluchen fast so vor, als bräuchtest Du das wie Dein täglich Brot.
Ob Du allerdings den Anforderungen für eine Laufbahn in Diensten des Auswärtigen Amtes genügen würdest, wage ich mal arg zu bezweifeln. (Abgesehen davon, dass Du Dir vermutlich viel zu schade dafür wärst :lol: )

Doch es hat offenkundig keinen Sinn, Dir erneut zu erklären, dass das Personal unserer Konsulate keineswegs so sehr nach Gutdünken handeln darf, wie Du immer wieder behauptest / unterstellst.

Außerdem: Tippfehler passieren jedem mal. Das legt man in so einem Forum allgemein auch nicht auf die Goldwaage.
Aber wenn ich den Kontext betrachte, in dem Du folgendes geäußert hast:
Rotech hat geschrieben:... kommen mir echte Zweifel an der geistigen Kometenz und ich wundere mich ...
nenne ich das mal ein nettes Eigentor. 8)

Hast Du eigentlich schon einen Antrag auf die Belgische Staatsbürgerschaft gestellt? Wenn ja, wirst Du sicher bereits festgestellt haben, dass die Belgier da deutlich härtere Bandagen anlegen, als das treudoofe Deutschland. :lol:

Und ferner: Hast Du der Russischen Regierung inzwischen Deine Vorschläge unterbreitet, dass die Ihren Staatsbürgern langsam auch mal Pässe mit der international üblichen Gültigkeitsdauer von 10 Jahren geben sollte?
Wenn nicht, wäre das höchste Zeit, um Deinen Wünschen auf längerfristige Visa etwas näher zu kommen.
Du solltest dabei aber auch gleich Deinen Plan für eine Auffanggesellschaft für die dann plötzlich überflüssig werdenden russ. Passbeamten mit vorlegen.

Aber mal back to topic: Die Regelung mit der VE ist keineswegs neu. Das war schon zu Zeiten des alten Ausländergesetzes (AuslG) so, welches seither mehrfach novelliert und umbenannt (AufenthG) wurde: Wer nachweislich über genügend liquide Mittel verfügt, kann für sich selbst bürgen und braucht daher keine VE von einem Einlader / Gastgeber.
Deine 'Frau und Freundin (+Kidis)' dürfen also gern ihr sauer Erspartes in den hiesigen Geschäften für Wohlhabende verprassen - bevorzugt in München, Baden-Baden, Düsseldorf, Hamburg, aber auch hier am Wittenbergplatz. Man hat an diesen Orten längst gelernt, das Verhalten der s.g. Neuen Russen auszuhalten.

:-P
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Zejtnot
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Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Beitrag von Zejtnot »

Rotech, ich weiß auch nicht, wie Du das anstellst - aber meine Frau hat problemlos ein Visum bis exakt 90 Tage vor Ende der Reisepassgültigkeit bekommen. Das waren fast 3 Jahre. Vorher hatte sie nur zwei Besuchsvisa drin.

Wir haben aber auch gelächelt. :D
harald55

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Beitrag von harald55 »

Zeppelin hat geschrieben:Mann Mann Rotech. Du bist echt ein hoffnungsloser Fall. Oder? :roll:
Rotech, ich kann Zeppelin nur zustimmen.
Denke daran „wie Du im Wald reinrufst, so schallt es auch wieder raus“!

Und wenn das Geld nicht so dick ist, wie bei den s.g. Neuen Russen , dann gibt es hier in Berlin ja auch noch Marzahn – West! Dort leben die nicht so betuchten Russen. :lol:
Schalte wirklich einen Gang zurück, bringt mehr Erfolg bei Behörden! (Ein gut gemeinter Ratschlag)

LG
Harald
harald55

Re: Einladung einer Russin nach Deutschland

Beitrag von harald55 »

Karsten hat geschrieben:Man muss nicht Neuer Russe sein, um ein Visum ohne Verpflichtungserklärung zu bekommen. Ein mit Deutschland vergleichbares Einkommen ("belaja sarplata", also nicht im Briefumschlag, sondern aufs Konto), am besten noch eine Eigentumswohnung - und die Chancen stehen gut, dass das für eine Familie ausreicht. Diese Kriterien dürften inzwischen auf eine ganze Menge von Moskauern zutreffen.
Karsten, das hat doch Zeppelin geschrieben!
Zeppelin hat geschrieben:Wer nachweislich über genügend liquide Mittel verfügt, kann für sich selbst bürgen und braucht daher keine VE von einem Einlader / Gastgeber.
Ein liquides Mittel, ist auch Geld auf einem Konto. Wenn es nicht auf zig Jahre fest angelegt ist.

LG
Harald
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