Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
- Zejtnot
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Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
Der Fall: Den russischen Großeltern einer Freundin ist folgendes passiert: Sie haben die Wohnung im obersten Stock. Die Warmwasserrohre machen dort eine Kehrtwende - gehen also wieder zurück in den Keller (Kreislauf, damit immer warmes Wasser im Rohr ist). An der höchsten Stelle im System, also in der Wohnung, ist ein Hahn, um nach Reparaturen Luft abzulassen.
Nun wurden die Rohre im Sommer ausgewechselt, vor einigen Wochen wurde das Wasser angestellt. Die entsprechende Bekanntmachung an der Haustür haben die Großeltern nicht gesehen, da sie selten das Haus verlassen. Aber die freundlichen Nachbarn haben sie dann informiert, als das Wasser drei Etagen tiefer in der Küche die Wände runterlief ...
Kurz und gut: Die Monteure hatten diesen Hahn zum Luftablassen nicht geschlossen und die kochende Brühe floss zwei Stunden lang in der Küche. Die private Hausverwaltung, welche auch die Renovierung organisiert hat, streitet alle Vorwürfe ab. Die Nachbarn müssen sich daher vorerst an die Großeltern wegen Schadensersatzansprüchen richten, obwohl sie ihnen an sich nichts böses wollen.
Meine Deutung: Dieser Hahn gehört nicht zur Wohnung, sondern zum Gemeinschaftseigentum des Hauses. Er ist ja am Hauptwasserstrang und nicht an den Wasserrohren, die Waschbecken o.ä. in der Wohnung anschließen. Angeblich, was ich so gehört habe, darf man als Wohnungsinhaber solche Hähne überhaupt nicht bedienen. Ferner wäre es Aufgabe der Baufirma und der Hausverwaltung, die Stellung eines solchen Luftablasshahns zu prüfen, bevor man das Netz in Betrieb nimmt.
Meine Fragen: Hat irgendwer Erfahrung mit Wasserrohrbrüchen am Hauptstrang (стояк)? Wer haftet nach russischem Recht in solch einem Fall? Hat irgendwer schon einmal von erfolgreichen Klagen gegen Hausverwaltungen (ТСЖ, ЖЭУ, ЖЭК) gehört? Wo müsste man klagen?
Nun wurden die Rohre im Sommer ausgewechselt, vor einigen Wochen wurde das Wasser angestellt. Die entsprechende Bekanntmachung an der Haustür haben die Großeltern nicht gesehen, da sie selten das Haus verlassen. Aber die freundlichen Nachbarn haben sie dann informiert, als das Wasser drei Etagen tiefer in der Küche die Wände runterlief ...
Kurz und gut: Die Monteure hatten diesen Hahn zum Luftablassen nicht geschlossen und die kochende Brühe floss zwei Stunden lang in der Küche. Die private Hausverwaltung, welche auch die Renovierung organisiert hat, streitet alle Vorwürfe ab. Die Nachbarn müssen sich daher vorerst an die Großeltern wegen Schadensersatzansprüchen richten, obwohl sie ihnen an sich nichts böses wollen.
Meine Deutung: Dieser Hahn gehört nicht zur Wohnung, sondern zum Gemeinschaftseigentum des Hauses. Er ist ja am Hauptwasserstrang und nicht an den Wasserrohren, die Waschbecken o.ä. in der Wohnung anschließen. Angeblich, was ich so gehört habe, darf man als Wohnungsinhaber solche Hähne überhaupt nicht bedienen. Ferner wäre es Aufgabe der Baufirma und der Hausverwaltung, die Stellung eines solchen Luftablasshahns zu prüfen, bevor man das Netz in Betrieb nimmt.
Meine Fragen: Hat irgendwer Erfahrung mit Wasserrohrbrüchen am Hauptstrang (стояк)? Wer haftet nach russischem Recht in solch einem Fall? Hat irgendwer schon einmal von erfolgreichen Klagen gegen Hausverwaltungen (ТСЖ, ЖЭУ, ЖЭК) gehört? Wo müsste man klagen?
- St. Germain
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Re: Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
M1009 schrieb
Auch in DE ist es aeusserst schwierig Wohnungsbaugesellschaften und/oder deren Handwerkern
Pfusch oder Versaeumnisse nachzuweisen. Denn nachweispflichtig bleibt immer die Mieter
und Wohnungsgesellschaften haben bekanntlich gute Anwaelte, die immer einen Weg finden
dass das schwaechste Glied in der Kette,sprich der Mieter haftet.
Recht haben und Recht kriegen,
haengt leider immer noch vom besseren Anwalt ab
LG
St. Germain
dem kann ich mich nur anschließen.Oje.. mein Beileid.
Auch in DE ist es aeusserst schwierig Wohnungsbaugesellschaften und/oder deren Handwerkern
Pfusch oder Versaeumnisse nachzuweisen. Denn nachweispflichtig bleibt immer die Mieter
und Wohnungsgesellschaften haben bekanntlich gute Anwaelte, die immer einen Weg finden
dass das schwaechste Glied in der Kette,sprich der Mieter haftet.
Recht haben und Recht kriegen,
haengt leider immer noch vom besseren Anwalt ab
LG
St. Germain
Licht vom Lichte Gottes, wie jeder andere Mensch auch.
Re: Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
Zejtnot hat geschrieben:hatten diesen Hahn zum Luftablassen nicht geschlossen
Für diesen Hahn brauch man normalerweise einen speziellen Schlüssel, den die Großeltern höchstwahrscheinlich nicht besitzen. Ein Ansatzpunkt um sich zu wehren, sonst habe ich keine Erfahrungen.
kationok
- Zejtnot
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Re: Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
Es war wohl in diesem Fall ein ganz gewöhnlicher Wasserhahn - also so ein roter Sperrhahn, vermute ich.
Manuchka, kannst Du ganz kurz andeuten, an wen man sich in solch einem Fall wenden muss? Ich meine: Staatsanwaltschaft, Gericht, ...?! (Also wie ist der normale Ablauf, wenn man in Russland eine Firma verklagen will/muss?)
Manuchka, kannst Du ganz kurz andeuten, an wen man sich in solch einem Fall wenden muss? Ich meine: Staatsanwaltschaft, Gericht, ...?! (Also wie ist der normale Ablauf, wenn man in Russland eine Firma verklagen will/muss?)
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Zeppelin
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Re: Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
Ein Absperrhahn ist ja etwas anderes als ein Entlüftungshahn.Zejtnot hat geschrieben:Es war wohl in diesem Fall ein ganz gewöhnlicher Wasserhahn - also so ein roter Sperrhahn, vermute ich.
Das tut aber nichts zur Sache, wobei ich Kationoks Hinweis - von hier aus und aus dem Fach stammend - auch befürworte.
Ferner teile ich Deine Auffassung, dass bewusste Armatur nicht zur Wohnung gehört und dass es allein in die Zuständigkeiten der Wohnungsverwaltung und der ausführenden Installationsfirma fällt, die Wasserversorung nach der Instandsetzung ordnungsgemäß und kontrolliert wieder in Betrieb zu nehmen.
Ein Ansatzpunkt wäre da z.B. ob es ein Abnahmeprotokoll gibt.
Obwohl ich vom russ. Rechtssystem denkbar wenig Ahnung habe, würde ich mal sagen, dass das ein klarer Zivilrechtsfall ist. Also müsste man wohl über einen Anwalt zunächst gegen den Schadenverursacher Ansprüche geltend machen.
Die Schadenverursacher müssten dann schon nachweisen, dass die betroffenen Wohnungsinhaber Pflichten versäumt haben - sofern sie über haupt in diesem Zusammenhang welche hatten.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
Ja ähm, Zeppelin hat recht, es ist ein zivilrechtlicher Fall und geht - da die Kläger Privatpersonen sind und keine Firma - in jedem Fall vors ordentliche Gericht. Verwaltungsgerichte gibt es nicht. Wichtig ist, dass man den richtigen Beklagten angibt, sonst wird die Klage abgewiesen. Weiter müsste man noch gucken, was man als Streitgegenstand angibt - den Schaden in der eigenen Wohnung und wohl auch Regress für das, was den Nachbarn als Schadenersatz schon gezahlt wurde. Ich gucke mal, was es sonst noch zu beachten gibt.
Du erntest, was du säst.
Re: Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
Zejtnot, ich wuerde zuerst mal zum naechsten oertlichen Juristen gehen. Und unbedingt zu mehreren. Nur viele alte Leute haben eine grosse Scheu vor Rechtsanwaelten und Gerichten. Sicherlich gibt es da viele Nuancen, zum Beispiel ob die Wohnung privatisiert ist oder nicht. Ansonsten koennen wir hier alle nur herumraten.
- Zejtnot
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Re: Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
Richtig, dass es ohne Anwalt nichts wird, ist klar. Aber wie Du schon sagst, Andy, die Großeltern sind total verunsichert. Deswegen wollen wir vorher ein wenig das Terrain abchecken, um ein wenig Unterstützung zu bieten. Dass mir hier keiner genau sagen kann, was zu tun ist, ist vollkommen klar.
Hintergrundinfo: Die Wohnung ist privatisiert und die Hausverwaltung ist scheinbar eine ТСЖ, also eine nichtstaatliche Organisation.
Hintergrundinfo: Die Wohnung ist privatisiert und die Hausverwaltung ist scheinbar eine ТСЖ, also eine nichtstaatliche Organisation.
- Sibirier
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Re: Wasserrohrbruch - Erfahrungen gesucht
Ich würde erstmal die Grosseltern fragen, ob sie jemals diesen Hahn angefasst haben (zum Saubermachen etc.). Wenn nein, würde ich versuchen, ob man durch die Polizei dort Fingerabdrücke nehmen kann, damit man beweisen kann, dass die Großeltern den Hahn nicht angerührt haben (sicher ist sicher). Diesen Beweis kann man den Nachbarn dann geben, damit die die Klage gegen die Organisation durchführen können. Ich weiss, ist vielleicht schwer, die Polizei dazu zu bewegen, aber vielleicht helfen ja 1-2 Flaschen Vodka...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....

