Heirat

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Benutzeravatar
CSB_Wolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2626
Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
Kontaktdaten:

Re: Heirat

Beitrag von CSB_Wolf »

Sibirier hat geschrieben:7pünktchen: Manche russische Standesämter verlangen nur eine dt. Wohnsitzbescheinigung, wo drauf steht, dass man da gemeldet ist und beiläufig steht da auch, dass man ledig ist. Manche russische Standesämter (so wars bei mir) verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom dt. Standesamt ausgestellt. Hierbei prüft aber das dt. Standesamt auch, ob die Ehe nach dt. Recht geschlossen werden kann. Was heisst das? Die/der Verlobte/Verlobter aus dem Ausland muss seine sämtlichen persönlichen Dokumente in dt. Sprache vorlegen. Das sind u. a. Geburtsurkunde, Inlandspasskopie, Reisepasskopie, Ledigkeitsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung etc. Wenn man so etwas machen muss, kann man gleich in DE heiraten....
Soweit ich mich erinnern kann stellt das Deutsche Standesamt kein Ehefähigkeizszeugnis aus :roll: Für die Anmeldung beim Russischen Standesamt benötigte ich aber eine Meldebescheinigung aus Deutschland und in der steht dann der Zivilstand: Ledig/verwittwet oder geschieden. Die Meldebestätigung muss mit einer Apostille versehen und in Russland übersetzt und beglaubigt werden. Bei einer Heirat im Ausland prüft das Standesamt nicht, ob diese Heirat nach deutschem Recht geschlossen werden kann. Nach der Heirat im Ausland wird die Ehe dann in Deutschland beglaubigt, alle Dokumente mit Apostille ins deutsche übersetzt von einem Vereidigtem Übersetzter. Die Ehe wird dann vom Verwaltungsgericht geprüft.....glaube ich, weiss es aber nicht mehr so genau 8)

Gruss
wolf
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Heirat

Beitrag von Zejtnot »

Achtung Wolf, stimmt nicht ganz genau!

Offiziell, wenn das russische Standesamt gut informiert ist und/oder sehr penibel ist, sollte es aus Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis anfordern. Und dieses wird dann natürlich vom deutschen Standesamt ausgestellt - von wem sonst?!

In der Praxis wissen aber viele russische Standesämter überhaupt nicht, dass es so etwas in Deutschland gibt und fordern es daher nicht. (Oder sie sagen sich: "Ist uns doch egal, ob die Ehe in Deutschland legal wäre." Was aber nicht korrekt wäre, denn eine Ehe muss, damit sie gültig ist, den Regeln beider Herkunftsländer genügen - bilde ich mir ein.) Dann reicht die Meldebescheinigung, wo ja "ledig" drauf steht - was in Russland ausreichend ist. (Dass man nicht verwandt ist, bestätigt man hier nur durch Unterschrift.)

In Novosibirsk weigerte sich das Standesamt bei mir und meiner Frau, den Antrag ohne Ehefähigkeitszeugnis anzunehmen. Wir haben insofern eines in Deutschland beantragt, auch wenn wir später in einer anderen Stadt geheiratet haben, wo dies nicht gefordert wurde.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

Re: Heirat

Beitrag von Sibirier »

Also CSB_Wolf wenn es Dich interessiert, schau mal hier rein:

http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=3855
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Benutzeravatar
bella_b33
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13051
Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
Wohnort: nahe Saransk/Mordowien

Re: Heirat

Beitrag von bella_b33 »

Also in Saransk ging es auch ohne Ehefähigkeitszeugniss(hat ja pimpim vor einem Jahr hier auch schon so gemacht). Wir haben uns letzte Woche angemeldet und alle Papiere abgegeben(viele waren es nicht):
-Meldebescheinigung(apostilliert)
-Geburtsurkunde(vorsichtshalber auch noch apostilliert)
-Reisepass mit visum und immigrationskarte

ich meine das war alles und nach ein paar waren wir wieder draußen mit der Einladung zum SAKS für den 22.11.2008 :blumen:
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

Re: Heirat

Beitrag von Sibirier »

Ich denke mal auch, dass viele russ. Standesbeamten nicht wissen, wie ein dt. Ehefähigkeitszeugnis aussieht. Sie wissen wahrscheinlich nur, dass sie irgendein Wisch benötigen -natürlich mit Apostille- wo drin steht, dass diejenige Person ledig ist... Daher reicht in vielen Standesämtern diese Wohnsitzbescheinigung mit dem Vermerk "ledig" aus.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Heirat

Beitrag von Zejtnot »

Auf jeden Fall! Es gibt halt nur einige wenige, die es sehr genau nehmen und deswegen irgendwann mal bei einer deutschen Auslandsvertretung angefragt haben ... beispielsweise Novosibirsk.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Heirat

Beitrag von Zeppelin »

Zejtnot hat geschrieben:Es gibt halt nur einige wenige, die es sehr genau nehmen und deswegen irgendwann mal bei einer deutschen Auslandsvertretung angefragt haben ... beispielsweise Novosibirsk.
Und dann hat diese Auslandsvertretung offenbar Blech erzählt! Die Begründung für diese Aussage kommt gleich.
Aber vorweg:

Sorry liebe Leute. Ich will niemand belehren. Doch wir sollten doch besonders hier keine Unsachlichkeiten streuen.

Allerdings ist die Sache mit dem Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) ohnehin kompliziert genug und kann sehr leicht missverstanden werden. Ich hatte mich jedoch mal sehr intensiv mit dem Thema befasst und dazu auch Auskünfte bei anerkannten Fachleuten (Standesbeamte und deren Aufsichtsbehörden) eingeholt.

Das Ergebnis davon steht in den FAQ zum Heiraten in D: Für ein deutsch-russisches Paar kann es bis heute definitiv kein Ehefähigkeitszeugnis geben, weil die Russische Föderation ihrerseits solch ein Dokument nicht vorsieht.
Deshalb ist bei jeder solchen Heirat vor einem deutschen Standesamt dieses dämliche OLG-Verfahren zur "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" notwendig.
Und für dieses reichen beide Verlobte ihre Abstammungsnachweise ein und dann stellt das OLG und nicht das Standesamt fest, dass einer Ehe rechtlich nichts entgegen steht. (Dass die Gerichte dabei gern auch mal ganz subjektiv 'moralische' Bedenken anmelden, lasse ich mal außen vor.)
Rechtsgrundlage dafür ist der § 1309 Abs. 2 BGB i.V.m. dem EGBGB §§ 13-24.

Was nun im von Zejtnot geschilderten Fall passiert ist, scheint zunächst schleierhaft. Doch das Standesamt wird wohl gesagt haben, okay, wenn die Russen darauf bestehen, tun wir mal so als ob...
Das ergibt sich aus Zejtnots Schilderungen, dass er auch die Geburtsurkunden seiner Schwiegereltern vorlegen musste. Und darauf hin bekam er offenbar ein Dokument ausgestellt, dass besagt, dass einer Eheschließung nach dt. Recht nichts entgegen steht. Oder aber sie haben dazu sogar ihr OLG befragt und grünes Licht bekommen.

Das hätten die Russen ihm aber gar nicht zumuten dürfen, denn sie können nur verlangen, was ihre Gesetze vorschreiben. Und afaik reicht ja da, wie viele hier schon schrieben eine erweiterte Meldebescheinigung (die übrigens korrekt Aufenthaltsbescheinigung heißt), in der auch der Familienstand angegeben ist.

Um es nochmals klar und einfach auszudrücken: ein EFZ bezieht sich immer auf beide Verlobte zusammen und kann niemals für einen von beiden ausgestellt werden.

Bei zwei Verlobten aus Staaten, die EFZ ausfertigen, kann der Standesbeamte in D von Amts wegen feststellen, dass keine Ehehindernisse nach dem Recht beider beteiligter Staaten vorliegen. Umgekehrt ist das genau so.
Andernfalls ist hier in D eben das Verfahren nach dem schon zitierten § 1309 Abs. 2 BGB fällig.
Zuletzt geändert von Zeppelin am 10 Nov 2008, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Heirat

Beitrag von Zejtnot »

Also, die Erläuterung im Standesamt Novosibirsk war damals so: "Wir müssen prüfen, ob Ihr Heimatland keine Einwände dagegen hat, dass sie hier die von Ihnen gewünschte Russin heiraten. Und im Generalkonsulat hat man uns gesagt, dass dies in Deutschland mit dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt wird."

Der Standesbeamte in Deutschland wiederum (hatte den schönen Namen Henker und unterschrieb auch wirklich mit "Mit freundlichen Grüßen, Henker, Standesbeamter) hat dann formal geprüft, ob unserer Ehe etwas entgegenspricht und dementsprechend (a) Nachweise verlangt, dass meine Verlobte nicht verheiratet ist und (b) Urkunden zu unseren Eltern erbeten, um eine Verwandtschaft auszuschließen. Ging aber alles ohne Apostille, nur das Ehefähigkeitszeugnis selbst bekam dann einen Stempel vom Regierungspräsidium Sachsen.

Ich kenne auch mindestens ein weiteres Paar, von welchem eine Ehefähigkeitszeugnis im russischen Standesamt verlangt wurde.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

Re: Heirat

Beitrag von Sibirier »

Zejtnot hat geschrieben:Ich kenne auch mindestens ein weiteres Paar, von welchem eine Ehefähigkeitszeugnis im russischen Standesamt verlangt wurde.
Wir kennen uns doch nur über das Forum... ;)
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Heirat

Beitrag von Zeppelin »

Zejtnot hat geschrieben:Also, die Erläuterung im Standesamt Novosibirsk war damals so: "Wir müssen prüfen, ob Ihr Heimatland keine Einwände dagegen hat, dass sie hier die von Ihnen gewünschte Russin heiraten. Und im Generalkonsulat hat man uns gesagt, dass dies in Deutschland mit dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt wird."
Das ist zwar beides nicht falsch, aber von Seiten des Novosibirsker Standesamtes nicht korrekt! Dort gilt nämlich nur deren Recht und nicht das Deutsche.
Soweit ich mich erinnere, hattest Du auch an anderer Stelle schon vor längerer Zeit davon berichtet.
Ich stelle ja auch nicht in Abrede, dass das so passiert ist. Aber man hätte das weder Dir noch anderen zumuten dürfen. Das hat doch schließlich sinnlos Zeit, Geld und Schreibkram verursacht.
Auch mache ich Dich doch nicht dafür verantwortlich, dass Du so verar***t wurdest. Andere auch nicht.
Der Standesbeamte in Deutschland wiederum (hatte den schönen Namen Henker und unterschrieb auch wirklich mit "Mit freundlichen Grüßen, Henker, Standesbeamter) hat dann formal geprüft, ob unserer Ehe etwas entgegenspricht und dementsprechend (a) Nachweise verlangt, dass meine Verlobte nicht verheiratet ist und (b) Urkunden zu unseren Eltern erbeten, um eine Verwandtschaft auszuschließen. Ging aber alles ohne Apostille, nur das Ehefähigkeitszeugnis selbst bekam dann einen Stempel vom Regierungspräsidium Sachsen.
Na dann war es doch offenbar so, wie ich oben geschrieben hatte. Der "Henker" :lol: hat Dich aus der Zwickmühle raushauen wollen, anstatt seinen Namen mit seinem Beruf zu verwechseln. ;)

Übrigens wette ich mit Dir um einen Kasten Radeberger (sofern Du damals im Bereich des RP DD gemeldet warst), dass dieses ominöse EFZ das Siegel des RP Dresden trägt.
Ist aber unfair von mir, denn ein 'RP Sachsen' hat es nie (zumindest nicht seit 1945) gegeben. :lol:

Vergiss bitte nicht, dass ich die Struktur der sächsischen Innenbehörden mit "verbockt" habe.
Ich kenne auch mindestens ein weiteres Paar, von welchem eine Ehefähigkeitszeugnis im russischen Standesamt verlangt wurde.
Verlangen kann man ja erst mal viel. Es ist aber faktisch eine reine Gefälligkeit, wenn die dt. Behörden einem dabei entgegen kommen.
Was sollen sie auch machen?
Deine Ehe verhindern konnten und wollten sie offenbar nicht. Und für so eine Lappalie den ganz großen Dienstweg über das AA einzuschlagen, verbietet sich ja wohl von selbst.
Also konnte der "Henker" offenbar seinen Vorgesetzten im RP davon überzeugen, das gewünschte Dokument abzusegnen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“