Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
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tarikb
Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Hallo,
meine Freundin aus Russland möchte einen Intensiv Kurs in Deutschland absolvieren (mindestens 3 Monate).
Nun steht aber in den Anforderungen der deutschen Botschaft: Falls die Unterkunft bereits bezahlt ist, so halbiert sich der Tagessatz auf 25,- €? Was genau muss hier nachgewiesen werden bzw welche Papiere benötigt sie?
Danke euch für eine schnelle Antwort.
meine Freundin aus Russland möchte einen Intensiv Kurs in Deutschland absolvieren (mindestens 3 Monate).
Nun steht aber in den Anforderungen der deutschen Botschaft: Falls die Unterkunft bereits bezahlt ist, so halbiert sich der Tagessatz auf 25,- €? Was genau muss hier nachgewiesen werden bzw welche Papiere benötigt sie?
Danke euch für eine schnelle Antwort.
- Sibirier
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Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Wo hast Du das genau gelesen?
Es könnte sich darum handeln, dass Sie nachweisen soll, dass Sie sich in DE auch versorgen kann und daher 25,00 EUR pro Kalendertag "vorzeigen" soll...
Es könnte sich darum handeln, dass Sie nachweisen soll, dass Sie sich in DE auch versorgen kann und daher 25,00 EUR pro Kalendertag "vorzeigen" soll...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Zeppelin
- Zar/iza

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Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Na da wird man wohl eine Bestätigung des Unterkunftgebers über die bereits erhaltene Zahlung vorlegen müssen. Die Liquidität könnte man mit Kontoauszügen "nachweisen".
Anführungszeichen deshalb, weil das natürlich nur bedingt glaubwürdig ist. Da müssten dann wohl Auszüge über einen längeren Zeitraum belegen, dass anhaltend lange entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungseingänge vorhanden sind.
Oder aber man kann Einkommensnachweise bzw. -zusagen für den betr. Zeitraum vorlegen.
Anführungszeichen deshalb, weil das natürlich nur bedingt glaubwürdig ist. Da müssten dann wohl Auszüge über einen längeren Zeitraum belegen, dass anhaltend lange entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungseingänge vorhanden sind.
Oder aber man kann Einkommensnachweise bzw. -zusagen für den betr. Zeitraum vorlegen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Ich denke mal: eine Quittung oder sowas, was die Zahlung bestaetigt, und dann ein Kontoauszug oder eine Kopie des Sparbuches, wenn das gibttarikb hat geschrieben:..Falls die Unterkunft bereits bezahlt ist, so halbiert sich der Tagessatz auf 25,- €? Was genau muss hier nachgewiesen werden bzw welche Papiere benötigt sie?..
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Also da es um eine Forderung der Botschaft geht, wird es wohl um den Nachweis von finanziellen Mitteln fuer das Visum fuer den Sprachkurs-Aufenthalt gehen.
Also wenn man nachweisen kann, dass der Aufenthalt gesichert ist (Hotel schon bezahlt, kostenlose Unterkunft bei Freunden und Bekannten, Platz unter der Bruecke freigehalten), dann muss man pro Tag eben nur noch 25 Euro nachweisen.
Aber das ist nur meine Interpretation (die sich im Prinzip mit der von Zepelin deckt).
Also wenn man nachweisen kann, dass der Aufenthalt gesichert ist (Hotel schon bezahlt, kostenlose Unterkunft bei Freunden und Bekannten, Platz unter der Bruecke freigehalten), dann muss man pro Tag eben nur noch 25 Euro nachweisen.
Aber das ist nur meine Interpretation (die sich im Prinzip mit der von Zepelin deckt).
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W. Churchill (1940)
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tarikb
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Wow, so viele Antworten in kurzer Zeit
Danke !!!
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- Apollo
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Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.Zeppelin hat geschrieben:Na da wird man wohl eine Bestätigung des Unterkunftgebers über die bereits erhaltene Zahlung vorlegen müssen. Die Liquidität könnte man mit Kontoauszügen "nachweisen".
Anführungszeichen deshalb, weil das natürlich nur bedingt glaubwürdig ist. Da müssten dann wohl Auszüge über einen längeren Zeitraum belegen, dass anhaltend lange entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungseingänge vorhanden sind.
Oder aber man kann Einkommensnachweise bzw. -zusagen für den betr. Zeitraum vorlegen.
Einkommensnachweis der letzten drei Monate reicht.
Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Also wenn ich einen Nachweis für die VE für meine Schwiegermutti brauche, lege ich bei der ABH Gehaltsabrechnungen vor. Meinst du mit deiner Bezeichnung Einkommensnachweis etwas anderes ? Wenn nicht: was ist dann anders als der Kontoauszug ? Auf dem Gehaltszettel steht ja auch nicht, ob das Geld wirklich (dauerhafter) auf meinem Konto landet. Und auch nicht, ob das vielleicht auch schon mein letzter Gehaltsscheck war, weil ich soeben gekündigt wurde.Apollo hat geschrieben:In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.Einkommensnachweis der letzten drei Monate reicht.
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Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Verstehe ich auch nicht, ist aber halt so.wolk0815 hat geschrieben:Auf dem Gehaltszettel steht ja auch nicht, ob das Geld wirklich (dauerhafter) auf meinem Konto landet. Und auch nicht, ob das vielleicht auch schon mein letzter Gehaltsscheck war, weil ich soeben gekündigt wurde.
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Zeppelin
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Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?
Das ist durchaus möglich, da von ABH zu ABH ganz unterschiedlich gehandhabt.Apollo hat geschrieben:In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.
Aber deshalb schrieb ich ja auch, dass man über einen längeren Zeitraum ein stabil hohes Guthaben bzw. regelmäßiges Einkommen nachweisen können müsste.
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