Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
tarikb

Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von tarikb »

Hallo,

meine Freundin aus Russland möchte einen Intensiv Kurs in Deutschland absolvieren (mindestens 3 Monate).

Nun steht aber in den Anforderungen der deutschen Botschaft: Falls die Unterkunft bereits bezahlt ist, so halbiert sich der Tagessatz auf 25,- €? Was genau muss hier nachgewiesen werden bzw welche Papiere benötigt sie?

Danke euch für eine schnelle Antwort.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von Sibirier »

Wo hast Du das genau gelesen?

Es könnte sich darum handeln, dass Sie nachweisen soll, dass Sie sich in DE auch versorgen kann und daher 25,00 EUR pro Kalendertag "vorzeigen" soll...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von Zeppelin »

Na da wird man wohl eine Bestätigung des Unterkunftgebers über die bereits erhaltene Zahlung vorlegen müssen. Die Liquidität könnte man mit Kontoauszügen "nachweisen".
Anführungszeichen deshalb, weil das natürlich nur bedingt glaubwürdig ist. Da müssten dann wohl Auszüge über einen längeren Zeitraum belegen, dass anhaltend lange entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungseingänge vorhanden sind.
Oder aber man kann Einkommensnachweise bzw. -zusagen für den betr. Zeitraum vorlegen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Benutzeravatar
7punkt
Supersmile
Supersmile
Beiträge: 4185
Registriert: 24 Jun 2004, 16:55
Wohnort: Moskau, HH

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von 7punkt »

tarikb hat geschrieben:..Falls die Unterkunft bereits bezahlt ist, so halbiert sich der Tagessatz auf 25,- €? Was genau muss hier nachgewiesen werden bzw welche Papiere benötigt sie?..
Ich denke mal: eine Quittung oder sowas, was die Zahlung bestaetigt, und dann ein Kontoauszug oder eine Kopie des Sparbuches, wenn das gibt :roll:
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von Dietrich »

Also da es um eine Forderung der Botschaft geht, wird es wohl um den Nachweis von finanziellen Mitteln fuer das Visum fuer den Sprachkurs-Aufenthalt gehen.
Also wenn man nachweisen kann, dass der Aufenthalt gesichert ist (Hotel schon bezahlt, kostenlose Unterkunft bei Freunden und Bekannten, Platz unter der Bruecke freigehalten), dann muss man pro Tag eben nur noch 25 Euro nachweisen.

Aber das ist nur meine Interpretation (die sich im Prinzip mit der von Zepelin deckt).
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
tarikb

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von tarikb »

Wow, so viele Antworten in kurzer Zeit :)

Danke !!!
Benutzeravatar
Apollo
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 827
Registriert: 03 Nov 2008, 21:26
Wohnort: 25% Москва́, 75 % Berlin
Kontaktdaten:

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von Apollo »

Zeppelin hat geschrieben:Na da wird man wohl eine Bestätigung des Unterkunftgebers über die bereits erhaltene Zahlung vorlegen müssen. Die Liquidität könnte man mit Kontoauszügen "nachweisen".
Anführungszeichen deshalb, weil das natürlich nur bedingt glaubwürdig ist. Da müssten dann wohl Auszüge über einen längeren Zeitraum belegen, dass anhaltend lange entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungseingänge vorhanden sind.
Oder aber man kann Einkommensnachweise bzw. -zusagen für den betr. Zeitraum vorlegen.
In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.
Einkommensnachweis der letzten drei Monate reicht.
Wo ist das Bernsteinzimmer versteckt ?

http://stjgfb.blogspot.de/
Benutzeravatar
wolk0815
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 851
Registriert: 27 Mär 2007, 01:24
Wohnort: bei Frankfurt

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von wolk0815 »

Apollo hat geschrieben:In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.Einkommensnachweis der letzten drei Monate reicht.
Also wenn ich einen Nachweis für die VE für meine Schwiegermutti brauche, lege ich bei der ABH Gehaltsabrechnungen vor. Meinst du mit deiner Bezeichnung Einkommensnachweis etwas anderes ? Wenn nicht: was ist dann anders als der Kontoauszug ? Auf dem Gehaltszettel steht ja auch nicht, ob das Geld wirklich (dauerhafter) auf meinem Konto landet. Und auch nicht, ob das vielleicht auch schon mein letzter Gehaltsscheck war, weil ich soeben gekündigt wurde.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von Zejtnot »

wolk0815 hat geschrieben:Auf dem Gehaltszettel steht ja auch nicht, ob das Geld wirklich (dauerhafter) auf meinem Konto landet. Und auch nicht, ob das vielleicht auch schon mein letzter Gehaltsscheck war, weil ich soeben gekündigt wurde.
Verstehe ich auch nicht, ist aber halt so.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Beitrag von Zeppelin »

Apollo hat geschrieben:In Deutschland bei der Ausländerbehörde werden Kontoauszüge, da nachträglich veränderbar, nicht akzeptiert. Zumindest in meinem Kreis.
Das ist durchaus möglich, da von ABH zu ABH ganz unterschiedlich gehandhabt.
Aber deshalb schrieb ich ja auch, dass man über einen längeren Zeitraum ein stabil hohes Guthaben bzw. regelmäßiges Einkommen nachweisen können müsste.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“