Schwangerschaft in der RF

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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minsk-by

Schwangerschaft in der RF

Beitrag von minsk-by »

guten morgen,

ich bin mit meiner frau schon 5 jahren gluecklich zusammen und endlich hat es geklappt mit der schwangerschaft. meine frau moechte, das bei der geburt das kind sofort meine staadsbuergerschft erhaelt. ist es ueberhaupt moeglich, das das kind meine staatsbuergerschaft erhaelt. doppelstaatsbuergerschaft ist in belarus nicht moeglich bzw erlaubt, nur zur info. unser kind wird auf jeden fall in der republik belarus zur welt kommen ihr kennt ja die zustaende in den RF krankenhaeusern. ist zwar in belarus auch nicht besser, aber dafuer musst kein schwiergeld bezahlen und die aertzte kommen vor ein gericht falls sie grobe fehler machen.
gruss
Zeppelin
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Re: Schwangerschaft in der RF

Beitrag von Zeppelin »

Also ist Deine Frau Weißrussin? Du bist Deutscher?
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
minsk-by

Re: Schwangerschaft in der RF

Beitrag von minsk-by »

Meine Frau ist Belorusin ich habe die oesterreichisch Staatsbuergerschaft, leben aber momentan in der RF. Natuerlich kommen langsam die gedanken ob wir nach Europa ziehen sollen. Habe im Internet gelesen, dass es 840 euro Kindergeld gibt in Oesterreich was ja ueber 1000 US$ sind. Mal sehen noch ist nichts entschieden.
Denke es ist aber egal ob Russe, Beloruse Deutscher oder Oesterreicher ich mach da nicht so ein grosser Unterschied.
gruss
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Dietrich
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Re: Schwangerschaft in der RF

Beitrag von Dietrich »

minsk-by hat geschrieben:Habe im Internet gelesen, dass es 840 euro Kindergeld gibt in Oesterreich was ja ueber 1000 US$ sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld ... 6sterreich

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manuchka
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Re: Schwangerschaft in der RF

Beitrag von manuchka »

Wieso heißt das Thema "Schwangerschaft in der RF", wenn es letztlich um Staatsangehörigkeit bei Geburt in Belarus geht? ;) Egal, Glückwunsch erstmal, dass es geklappt hat.

Wenn es in BR keine doppelte Staatsbürgerschaft gibt, dann müsst ihr euch für eine entscheiden. Die kann man später ggf. wechseln, wenn ihr nach Österreich zieht und das Kind dann eine Zeitlang wohnt - wenn das Kind aber von Geburt an die österreichische StB haben soll, braucht es auf jeden Fall ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis sowohl für BR als auch für die RF. Das sollte man bedenken - und da hilft es auch nicht, wenn das Kind beim Vater, der die gleiche StB und ein Visum hat, in den Pass eingetragen wird, es muss auch im Visum vermerkt werden bzw. ein extra Visum für das Kind beantragt werden.

Die StB deines Kindes mag dir jetzt vielleicht egal sein, aber für das Kind hat die später Folgen: mit einem EU-Pass und der entsprechenden StB hat man es doch im allgemeinen leichter, wenn man in Europa leben oder arbeiten und in der Welt herumreisen will. Als Russe oder Weißrusse braucht man in vielen Ländern ein Visum, mal eben einfach irgendwo arbeiten geht auch nicht.
Du erntest, was du säst.
Zeppelin
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Re: Schwangerschaft in der RF

Beitrag von Zeppelin »

minsk-by hat geschrieben:Meine Frau ist Belorusin ich habe die oesterreichisch Staatsbuergerschaft, leben aber momentan in der RF.
...
Denke es ist aber egal ob Russe, Beloruse Deutscher oder Oesterreicher ich mach da nicht so ein grosser Unterschied.
Staatsangehörigkeitsrechtlich macht das durchaus einen Unterschied. Du hattest selbst auf die Umstände in Weißrussland hingewiesen, die ich höchstens von Hörensagen kenne.
Und wie Österreich damit umgeht, weiß ich auch kaum.

In D wäre die Sache eindeutig: Das Kind eines dt. Elternteils erhält per Geburt automatisch unsere StaAng. ohne jedes Wenn und Aber.
Sie muss also nicht explizit beantragt werden und es ist auch völlig egal, wie das Recht des Staates des anderen Elternteils dies sieht.

Aber Eure Fragen zu der besonderen Konstellation können wohl nur die ösi- sorry österreichischen Behörden beantworten.
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Zejtnot
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Re: Schwangerschaft in der RF

Beitrag von Zejtnot »

Russland verbietet formell auch doppelte Staatsbürgerschaften. Bei Kindern von multinationalen Paaren ist es aber offiziell erlaubt. Und viele Russlanddeutsche haben ebenso beide, auch wenn es nicht in allen Fällen legal ist - aber toleriert wird.

Insofern wäre es sicher auch ratsam sich noch einmal von einem weißrussischen Anwalt beraten zu lassen, ob es in Eurem Fall nicht Möglichkeiten gibt, beide zu erlangen.
minsk-by

Re: Schwangerschaft in der RF

Beitrag von minsk-by »

Es ist schon richtig mit dem Kindergeld (kinderbetreuungsgeld)
shttp://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html? ... 8744233028 sind etwas ueber 800 im Monat fuer 15 Monatenicht zu verwechseln mit der Familienbeihilfe.
Aber das ist momentan Nebensaechlich, bekommen wir ja so und so nicht wenn wir in der RF leben. Bekommen ja in BY noch eine Million Rubel.
Wie soll ich ein Visa beantragen wenn das Kind nicht einmal zur Welt gekommen ist. Oder gehen wir dann zur Miliz und zeigen unser Kind wegen illegaler Einreise an :lol:
Es ist einfach der Wunsch meiner Frau, das unser Kind sofort die Oesterreichische Staatangehoerigkeit bekommt. Da wird wohl wieder ein Theater auf uns zukommen.
Hat den niemand von euch Kinder in der RF zur Welt gebracht und das Kind bekam die deutsche bzw EU Stg?
Ist ja egal ob BY, RUS, D, A oder PL irgenwie haben wir ja alle gleiche Gesetze.
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Re: Schwangerschaft in der RF

Beitrag von manuchka »

Zejtnot hat geschrieben:Russland verbietet formell auch doppelte Staatsbürgerschaften.
Das stimmt nicht, sie ist ausdrücklich per Verfassung erlaubt, aber eben nicht mal eben so zu bekommen, sondern eben per Geburt - dann problemlos, oder wie im Gesetz vorgesehen (und da kommt der Verweis auf entsprechende zwischenstaatliche Abkommen, derer es nicht viele gibt).
Art. 62 Abs 1 Verfassung der RF:
1. Гражданин Российской Федерации может иметь гражданство иностранного государства (двойное гражданство) в соответствии с федеральным законом или международным договором Российской Федерации.
Du erntest, was du säst.
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