Pirro25 hat geschrieben:Hallo Holger, hallo Dietrich
"Du solltest unter Vorlage Eurer Heiratsurkunde eine Aufnahme Deiner Frau in Deine Krankenkasse via Familienversicherung beantragen und Deiner Frau das entspr. Bestätigungsschreiben übersenden. Damit ist sie automatisch ab Einreise hier versichert.
und was ist mit einer formlosen einladung für meine frau gemeint? diese verpflichtungserklärung die für 3 monate gilt?
Das ist in Eurem Falle überflüssig, da ihr bereits verheiratet seid.
Die drei-Monats-Frist bezieht sich nur darauf, dass ihr innerhalb dieser Zeit bei Eurer ABH vorstellig werden müsst, um das FZF-Visum in eine AE umwandeln zu lassen."
Nur so am Rande: Das waren und sind meine Äußerungen zur Sache, die ggf. von anderen zitiert wurden.
Das habe ich so nicht verstanden. Ich bin zwar neu auf dem Forum, habe aber in der Vergangenheit schon von euren nützlichen Tipps profitiert und möchte daher meine aktuellen Erfahrungen gerne weitergeben.
Die nette Dame auf der Ausl.Beh. des Kreises hat mich über die Dokumente informiert, die bei selbiger Behörde in der Regel vorgelegt werden müssen, wenn Antrag vorliegt:
- Einkommensnachweis
- Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder wie in meinem Fall Nachweis von Eigenheim)
- Bestätigung der zust. Krankenvers. über Versicherungsschutz.
Wenn was für ein Antrag vorliegt?
Beim Konsulat braucht man das nicht, sondern eher eine Reisevers. wie bei üblichem Besuchsvisa, da die Reise noch nicht versichert ist. Erst nach Meldung (Wohnsitz und AB) in Deutschland greift der Versicherungsschutz der GKV.
Kommt auf die KK an. Unsere hat mir damals eine Vorabzustimmung bzw. Aufnahmebestätigung für meine Frau ausgestellt, die ggf. rückwirkend auch ab Grenzübertritt wirksam gewesen wäre.
Die formlose Einladung ist ein handschriftlich erstelltes Schreiben in dem man den Ehepartner zwecks Familienzusammenschluss (oder "gemeinsamen Eheleben") nach Deutschland einlädt. Dies muss man beim Konsulat vorlegen, laut dem Merkblatt auf den Konsulats-Webseiten, auch wenn man schon verheiratet ist.
Da hätte ich gern mal ein Zitat der relevanten Passage aus dem Merkblatt, welches Du meinst. Wenn Ihr bereits verheiratet seid, sehe ich keinen Anlass für ein persönliches Einladungsschreiben, eine Verpflichtungserklärung oder gar einen Einkommensnachweis.
Es wäre hilfreich, wenn Du mal etwas klarer formulierst, worum es geht.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)