Heiraten in DK mit Schengenvisum

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Dietrich
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Dietrich »

Also ehrlich gesagt verstehe ich dich nicht.

Wenn ihr jetzt so ein Theater abzieht und diverse Tricks (Asyl, DK, etc.) anwendet, nur um nicht vielleicht mal drei oder vier Wochen getrennt zu sein, dann hat das nur zur Folge, dass ihr die Probleme eben nachher habt. Im schlimmsten Fall wird man euch die Zwangstrennung nur noch wesentlich verlängern.

Wenn ich im Ausländeramt arbeiten würde, dann würde ich denen, die meinen das sie besonders schlau sind und mich und die gültigen Gesetze austricksen wollen, extra viele Steine in den Weg schmeissen. Alles was ich finden könnte....
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PsychoMantis

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von PsychoMantis »

Drei bis vier Wochen wären ja kein Problem.
Ich befürchte jedoch schlimmeres.
Sollte sie nach Ablauf dieser zwei Wochen hier in Deutschland wieder zurück müssen, wird das bestimmt ein Monat dauern bis sie wieder hierher für 3 Monate kommen kann. Und ob sie dann hier bleiben kann (also innerhalb dieser drei Monaten deutsch lernen und Test bestehen) ist auch ungewiss. Vielleicht sagt der Ausländeramt ja, dass sie nochmal raus muss um ein Familienzusammenführungsvisum zu beantragen. Und ich kann mir vorstellen, dass ich sie dann über Monate nicht mehr sehen werde.

Sag mir ein Weg, der dahin führt, dass wir nur 4 Wochen getrennt sein werden, und ich nehme ihn.
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Sibirier
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Sibirier »

Ich würde folgendes probieren, sobald ihr geheiratet habt, einen Termin bei der ABH holen und dann mit dem Sachbearbeiter das besprechen.... Vielleicht bekommt sie ja dann sofort erst mal ein verlängertes Visum und anschließend die Erlaubnis in DE zu bleiben. Ich habe mal "gehört", dass es schon ABH so gemacht haben und auf die Einbeziehung der deutschen Botschaft verzichtet haben.... Aber wie geschrieben, gehört....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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harald63
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von harald63 »

Jetzt benimm dich mal wie ein erwachsener Mensch! Willst Du wirklich ewigen Trouble riskieren, nur um ein paar Wochen - vielleicht - abzukürzen? Macht alles ordentlich und danach habt ihr dann eure Ruhe.
Und wenn ich solche Tricksereien wie mit Asylantrag höre, könnte ich k.....! Wegen solcher Sachen kommen die, die sowas wirklich brauchen, in Verruf. Von der guten Laune der Sachbearbeiter, diesich natürlich verarscht vorkommen, ganz zu schweigen.
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Dietrich
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Dietrich »

PsychoMantis hat geschrieben:Sag mir ein Weg, der dahin führt, dass wir nur 4 Wochen getrennt sein werden, und ich nehme ihn.
Also:
- Sofort anfangen möglichst intensiv deutsch zu lernen. Dabei kann man sich ja ohne Probleme gegenseitig "besuchen" kommen.
- Im russischen SAGS erkundigen, ob eine Meldebescheinigung deinerseits ausreicht.
- Falls ja, dort die Hochzeit anmelden. (Fall nein, in D).
Du lässt dir eine Meldebescheinigung ausstellen, gehst zur Bezirksregierung und lässt dir eine Apostille darauf erstellen.
- Du reist nach Russland und ihr meldet eure Hochzeit an. Im Regelfall 4 Wochen vorher, manchmal mit gutem Zureden auch früher.
- Ihr heiratet in Russland und holt euch sofort auf die Heiratsurkunde eine Apostille
- Mittlerweile müsste deine Frau soweit Deutsch können, dass sie entweder den A1-Test schafft, oder die Botschaftsmitarbeiter im persönlichen Gespräch überezugt (ersteres ist wohl einfacher).
- Sie (oder auch ihr gemeinsam) beantragt ein Visum zur FZF. Dann lasst ihr die Unterlagen von der Botschaft an die zuständige ABH faxen (vorher Name und Faxnummer des Mitarbeiters erfragen!!)
- Nach ein paar Tagen rufst du in D bei der ABH an und fragst, ob die noch Fragen haben, oder Unterlagen von dir brauchen.
- Wenn es sich nicht gerade um eine Großstadt mit Auslaenderproblem handelt, sollte die Sache in 2-3 Wochen bearbeitet sein und die Antwort an die Botschaft zurückgehen.
- Wenn deine ABH "geantwortet" hat, gleich am nächsten Tag bei der Botschaft anrufen und sich den Eingang der Antwort bestätigen lassen. Am nächsten Tag früh morgens kann deine Frau dann gleich ihren Pass abgeben und nach 2 Tagen ist das Visum drin.

Während der Wartezeit für die Prüfung des FZF-Visums spricht nichts dagegen, dass man sich gegenseitig besucht. Du kannst nach Russland fliegen oder man trifft sich für ein langes WE in einem Land, in dem es für Russen keinen Visazwang gibt (bzw. die Visa direkt an der Grenze ausgestellt werden).
Istanbul ist zum Beispiel immer eine Reise wert!

Insgesamt, wenn du nicht nur darauf bestehst, dass deine Freundin zu dir kommt, sollte man die Sache auch ohne 4-wöchige Trennung hinkriegen.

Wenn man sich vorher informiert, alle Dokumente korrekt zusammensammelt und freundlich auftritt, dann hat man normalerweise weder im Konsulat, noch in der ABH irgendwelche Probleme. Dafür gibt es genug Idioten die mit unvollständigen Dokumenten da den Lauten machen....
Oder die eben durch "tolle Tricks" die sie im Internet irgendwo gelesen haben meinen, sie könnten den normalen, gesetzlichen Gang der Dinge austricksen....
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Marco
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Marco »

Dietrich hat geschrieben:
Also:
- Du reist nach Russland und ihr meldet eure Hochzeit an. Im Regelfall 4 Wochen vorher, manchmal mit gutem Zureden auch früher.
- Ihr heiratet in Russland und holt euch sofort auf die Heiratsurkunde eine Apostille
- Mittlerweile müsste deine Frau soweit Deutsch können, dass sie entweder den A1-Test schafft, oder die Botschaftsmitarbeiter im persönlichen Gespräch überezugt (ersteres ist wohl einfacher).
Du brauchst bei der Anmeldung nicht anwesend sein, wenn deine Zukünftige eine Vollmacht hat. So haben wir es gemacht. Ich bin zum Notar mit einem selbst aufgesetzten Schreiben(habe ich noch) und habe dort meine Unterschrift beglaubigen lassen. Danach habe ich noch eine Apostille mir für die Unterschriftsbegleubigung geholt, meiner Zukünftigen geschickt, sie hat es in RU bei einem Notarbüro beglaubigt übersetzen lassen und sie hatte damit bei der Anmeldung beim SAGS keine Probleme.
Falls deine Zukünftige deinen Namen annimmt, braucht sie neue Ausweise (Inlands- und Reisepass). Meine Frau konnte noch mit dem "alten" Reisepass das Visum beantragen und in den "neuen" geklebt bekommen, so dass Passwechsel und FZF-Verfahren gleichzeitig liefen. Ob es immer noch so geht, weiß ich nicht.
Und ich verstehe auch nicht, was du hier für ein Wirbel machst. Man kann alles in einem vernünftigen Zeitrahmen legal über die Bühne bringen.

Achja und die von Dietrich genannte "Meldebescheinigung" ist eine Aufenthaltsbescheinigung. Im Gegensatz zur Meldebescheinigung steht dort dein Familienstatus drauf.
PsychoMantis

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von PsychoMantis »

Das mit dem "sich gegenseitig immer wieder besuchen" klingt ja gut, aber woher soll ich das Geld dafür her nehmen? Außerdem arbeitet sie dort, und ich arbeite hier. So viel Urlaub habe ich nicht.
Und bei uns würde es garantiert Monate dauern, da es sich tatsächlich um eine Großstadt mit einem Ausländerproblem handelt.
Das mit dem Deutsch und A1 ist eh geplant. Was soll sie her ohne Deutschkenntnisse?

Ich denke, ich werde es so machen wie Sibirier es sagte. Danach einfach zu ABH gehen und sich informieren. Eigentlich müssten die ihr laut diesem Gesetz eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Hier schildert jemand einen ähnlichen Fall.
Sollte sie zurück geschickt werden - kein Problem: Ich lasse sie danach mit normalem Gastvisum für drei Monate hierher kommen und diese Zeit reicht aufjedenfall aus für den A1. Dann kriegt die entweder gleich die AE oder darf nochmal zurück umd FZV zu beantragen (was sie ja ohne Probleme kann, wenn sie den A1-Test bestanden hat). Auf den Punkt gebracht gibt es so drei Möglchkeiten:
1. Die braucht nicht zurück zu fahren.
2. Sie muss nur ein mal zurück fahren.
3. Sie muss 2 mal zurückfahren und bleibt dann hier.

So ist die Zeit der Trennung meiner Meinung nach am geringsten.
Ich werde mich morgen mal von einem Anwalt beraten lassen.
Auf alle Fälle werde ich alles hier in diesem Thread niederschreiben :-)
Marco
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Marco »

PsychoMantis hat geschrieben: Und bei uns würde es garantiert Monate dauern, da es sich tatsächlich um eine Großstadt mit einem Ausländerproblem handelt.
Wie kommst du auf die Idee, dass es Monate dauert? Auch diese ABHs haben da wenig bis gar kein Ermessensspielraum, wenn die Voraussetzungen vorliegen
PsychoMantis hat geschrieben:
Eigentlich müssten die ihr laut diesem Gesetz eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Hier schildert jemand einen ähnlichen Fall.
Dieser "ähnliche" Fall hat aber keinerlei Relevanz für euren Fall, da es sich um jemand handelt, der kein Visum für D braucht und Bürger eines Staates ist, der auf einer Positivliste steht, was bei euch nicht der Fall ist.
PsychoMantis hat geschrieben: Sollte sie zurück geschickt werden - kein Problem: Ich lasse sie danach mit normalem Gastvisum für drei Monate hierher kommen und diese Zeit reicht aufjedenfall aus für den A1.
Wird wahrscheinlich wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt. Zudem darf sie nur 90 Tage innerhalb von 180 Tagen hierher kommen mit einem Besuchsvisum
Nikolaus
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Nikolaus »

Marco hat geschrieben:
PsychoMantis hat geschrieben: Eigentlich müssten die ihr laut diesem Gesetz eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Hier schildert jemand einen ähnlichen Fall.
Dieser "ähnliche" Fall hat aber keinerlei Relevanz für euren Fall, da es sich um jemand handelt, der kein Visum für D braucht und Bürger eines Staates ist, der auf einer Positivliste steht, was bei euch nicht der Fall ist.
Das ist nicht so. Du hast offenbar nicht die Verweise in der Antwort des Rechtsanwalts, insbesondere die Begruendung des Oberverwaltungsgerichts gelesen.
Aber, wie der Rechtanwalt ja warnt, dieser Standpunkt ist nicht unumstritten.
(Obwohl auch nach meinem Rechtsempfinden der angemessene).
Marco
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Marco »

Ja hast recht Nikolaus.
Umstritten war diese Haltung ja schon immer.
Aber das Problem wird wohl am Ende weniger die Haltung der ABH zu dem Thema sein als vielmehr die fehlenden Deutschkenntnisse der Zukünftigen von PM
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