Heiraten in DK mit Schengenvisum

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Zeppelin
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Zeppelin »

PsychoMantis hat geschrieben:Heute habe ich eine Frau kennengelernt, die genau in der gleichen Situation ist (besser: war) wie meine Freundin. OK, der Unterschied: diese Frau ist fast 40 und hat eine siebenjährige Tochter mitgebracht.
Habe mit der mal per Telefon gesprochen.
Sie hat in Dänemark geheiratet und kam dann zum Ausländeramt, hat die Heiratsurkunde auf den Tisch gelegt, die Aufnahmebescheinigung von einer Sprachschule ...
Und wann war das?

Aber egal! Der guten und wohlwollenden Worte wurden hier wohl schon zu viele verloren.

Und wie heißt es doch: "Wer nicht hören/lesen will, muss halt sehen und fühlen."
Dann aber bitte nicht flennen!
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Marco
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Marco »

Zeppelin hat geschrieben:
PsychoMantis hat geschrieben:Heute habe ich eine Frau kennengelernt, die genau in der gleichen Situation ist (besser: war) wie meine Freundin. OK, der Unterschied: diese Frau ist fast 40 und hat eine siebenjährige Tochter mitgebracht.
Habe mit der mal per Telefon gesprochen.
Sie hat in Dänemark geheiratet und kam dann zum Ausländeramt, hat die Heiratsurkunde auf den Tisch gelegt, die Aufnahmebescheinigung von einer Sprachschule ...
Und wann war das?
Doch erst 2009, wenn sie im Juni die nächste Verlängerung bekommt (bekommen soll). Aber mittlerweile nach 4 Monaten sollte sie wohl A1 bestanden haben.
Falls sie es nicht hat, dürfte die ABH langsam Druck machen.

@PM:Klar kann alles funktionieren, du kannst dich nur nicht darauf berufen, aber es kann auch in eine ganz andere Richtung gehen, denn so ein Vorgehen ist eher die Ausnahme als die Regel. Darüber muss man sich immer im klaren sein.
Nikolaus
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Nikolaus »

So sehe ich das auch. Und ich selber wuerde mir nur im Notfall so eine Dauerrennerei zumuten...
Man sollte jedoch aber auch nicht, die (teilweise recht veralteten) Erfahrungen und Meinungen von einigen Forumsmitgliedern ueber die Meinung eines spezialisierten Auslaenderanwalts und die relativ frische Entscheidung des zitierten Oberverwaltungsgerichts stellen. :)
Marco
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Marco »

Nikolaus hat geschrieben: Man sollte jedoch aber auch nicht, die (teilweise recht veralteten) Erfahrungen und Meinungen von einigen Forumsmitgliedern ueber die Meinung eines spezialisierten Auslaenderanwalts und die relativ frische Entscheidung des zitierten Oberverwaltungsgerichts stellen. :)
Naja, ob sie so veraltet bzw. die Meinung des Anwalts "besser" als die unsrige ist, bezweifel ich aber. Da mußt du nur mal bei http://www.info4alien.de vorbeischauen
Hier ein ziemlich besonders harter (aktueller) Fall, wo die ABH auch meiner Meinung nach total überzieht

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1237731100

Zudem gibt es VG/OVG Urteile, die genau dem Urteil des OVG in NRW entgegengesetzt sind
siehe auch
http://web1.justiz.hessen.de/migration/ ... endocument

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 13010%20ME

http://www.rechtsprechung.saarland.de/c ... 23&Blank=1

Das OVG Berlin-Brandenburg hat dann wieder wie das OVG in NRW geurteilt

Das ganze gilt also als umstritten. Daher würde ich die Meinung des Ausländerrechtsanwalts und die OVG Entscheidung NRW auch nicht als die absolute Wahrheit ansehen.

Letztendlich wenn der BVG über so einen Fall entscheidet hat man Rechtsicherheit.

Daher sollte man schon, falls die ABH dden Antrag auf AE ablehnt, Gedanken machen ob man den Rechtsweg beschreitet oder einfach das FZF Verfahren nachholt, evtl. verbunden mit nem Urlaub in RU.
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Dietrich
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Dietrich »

Marco, weisst du was "beratungsresistent" ist?

Schade um die viele Mühe, die du dir gemacht hast....
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Zeppelin
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Zeppelin »

Nikolaus hat geschrieben:... Man sollte jedoch aber auch nicht, die (teilweise recht veralteten) Erfahrungen und Meinungen von einigen Forumsmitgliedern ueber die Meinung eines spezialisierten Auslaenderanwalts und die relativ frische Entscheidung des zitierten Oberverwaltungsgerichts stellen.
Klar: Du glaubst wohl, wir schreiben hier nur über unsere "(teilweise recht veralteten)" Erfahrungen. :roll:
Lass mal: Ich war nicht nur selbst lange bei i4a aktiv, sondern habe auch schon eine ganze Menge Paare bei der Frage zur FZF beraten und betreut und kenne mich insbesondere recht gut mit den Verwaltungsverfahren aus.

Und ich neige dazu, mich nicht auf einen langen und vermutlich sehr teuren Rechtsstreit einzulassen, wenn ich auch einfacher bekommen kann, was ich will.
M.a.W. Warum mit dem Kopf durch die Wand, wenn die Türe weit offen steht?

Man muss doch einfach ganz klar sagen, dass es keinerlei Hinweise darauf gibt, dt.-russ. Ehepaaren den Aufenthalt in D systematisch zu erschweren.
Es gibt nur in seltenen Einzelfällen Probleme und da zeigt sich dann meistens, dass die behauptete 'ach so reine' weiße Weste durchaus den einen oder anderen Fleck hat.

Aber was soll's: Wer notorisch kein Vertrauen in das dt. Rechtssystem hat, den wird man kaum eines Besseren belehren können. (Ich will das auch gar nicht.)
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PsychoMantis

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von PsychoMantis »

Sie ist nun hier geblieben. Ich kann ja genau hier rein schreiben, was dazu nötig war, und was ich alles gemacht habe, aber interessiert das hier jemanden überhaupt? Wenn ja, nehme ich mir heute Abend Zeit und schreib alles genau auf.
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Dietrich
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Dietrich »

Wäre schön, wenn du es mal aufschreiben würdest.
Nicht für uns, denn bei den meisten von uns ist das wohl schon nicht mehr notwendig, aber für alle anderen, die u.U. noch auf der Suche nach derartigen Informationen sind.
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Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von Zeppelin »

Das würde mich im Interesse Anderer auch interessieren. Vergiss bitte nicht, die Rechtsgrundlagen anzugeben, auf welche sich Andere berufen könnten.
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PsychoMantis

Re: Heiraten in DK mit Schengenvisum

Beitrag von PsychoMantis »

Zuerst bin ich nach Dänemark gereist und habe dort geheiratet. Dann bin ich zum Ausländeramt und habe eine Aufenthaltsbescheinigung beantragt. Dazu habe ich folgende Dokumente vorgelegt: Unsere beide Pässe (also auch ihr Visum), meinen Mietvertrag, meine letzten drei Einkommensnachweise, und Anmeldebestätigung zu einem Deutsch-Integrationskurs.
Zuerst weigerte sich der Ausländeramt, und sagten, sie ist hierher ja nur zur Besuch gekommen, sie hätte nicht heiraten dürften, sie soll wieder ausreisen, dann mit neuem Visum einreisen und bla, bla, bla.
Nach dem magischen Wort meinerseits "Anwalt", meinte die Frau dann, dass sie sich mit ihrem Vorgesetzten beraten muss.
Dann sagte sie, dass ich das, was die deutschen Behörden haben wollen (A1, dann einreisen) umgangen habe in dem ich in Dänemark heiratete und habe damit den Ausländeramt vor Tatsachen gestellt.
Eins darf man laut meinem Anwalt keinesfalls sagen: dass die Heirat von Anfang an geplant war. Laut Anwalt ist die Geschichte folgendermaßen richtig: "Sie ist hierher zu Beschuch gekommen, DANN haben wir beschlossen zu heiraten und haben es getan".

Eine Aufenthaltsbescheinigung hat meine Frau noch nicht bekommen. Die gibt es erst, wenn sie den A1 nachweist. Aber eine Fiktionsbescheinigung für die nächsten drei Monate hat sie bekommen. Später müssen wir entweder neue Fiktionsbescheinigung beantragen (für den Fall, dass z.B. mal angenommen die Deutsch-Prüfung einen Monat nach dem Ende der Fiktionsbescheinigung stattfindet), oder bis dahin hat sie den A1 bestanden und dann gibt es Aufenthaltserlaubnis.
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