Russischer Pass

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Dietrich
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Re: Russischer Pass

Beitrag von Dietrich »

Aniki hat geschrieben:
m1009 hat geschrieben:aus H im deutschen wird im russischen ein X , und dann wieder zurueck ein Kh ....
Nein, stimmt nicht, im OWIR wird die Transkription für den Reisepass per Computer gemacht, das deutsche "H" fällt dabei raus und kann auch nicht per Hand nachgetragen werden. Als "Rehder" wird also "Редер" und aus "Lohfink" wird "Лофинк" und nicht etwa "Лохфинк", obwohl das auch Charme hätte. Und zur guten Gina-Lisa sowohl im Deutschen, als auch im Russischen gut passen würde...
Zumindest ist der Computer scheinbar so "schlau" um ein "H" am Anfang des Namens nicht einfach wegfallen zu lassen. Aber eben da wird aus dem "H" ein "X" und dann zurück ein "Kh".
Aus einem modernen Hitler würde also kein Gitler mehr, sondern jetzt ein Khitler.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Sibirier
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Re: Russischer Pass

Beitrag von Sibirier »

... und aus einem ö wird ein ё und wieder zurück ein e
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Axel Henrich
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Re: Russischer Pass

Beitrag von Axel Henrich »

Aniki hat geschrieben:Die Mitarbeiter im OWIR sagen, sie könnten nicht die automatische Transkription eingreifen. Andere sagen, es sei ihnen verboten. Was verboten ist, ist logischerweise möglich
Du bist aber auch schon ganz schoen russifiziert ... ;)
vielleicht kann man beim richtigen Mitarbeiter trotzdem was durchsetzen?
Tja, ich habe bisher keinen gefunden wo man ansetzen kann. Wie gesagt, jedesmal heftige Diskussion in Leipzig, weil es ja im ersten Pass mal ging, dort wurde der Name einfach aus der Heiratsurkunde uebernommen.
Im naechsten Pass ging das Theater los. Es wurde zwar in der Aufenthaltserlaubniss vom Konsulat die richtige Schreibweise vermerkt, dieser Eintrag hat aber nur erklaerenden Charakter - fuer das Einwohnermeldeamt gilt nur der Name, der auch im vorgesehenen Feld eingetragen ist.

@m1009
Ich moechte gar keine neue Variante, ich haette gern das Original ... ;)

-ah-
Alex D

Re: Russischer Pass

Beitrag von Alex D »

Hallo,

kann mir jemand sagen was im RU Reisepass drin ist, wenn man ein neus im Konsulat bekommt. Stempel für Aufetnhalt in Deutschland? Deutsches Visum? etc. Danke im Voraus! Kann ich auch direkt in Moskau einen RU Reisepass beantragen, wenn meiner abgelaufen ist?
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wolk0815
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Re: Russischer Pass

Beitrag von wolk0815 »

Alex D hat geschrieben:Hallo,
kann mir jemand sagen was im RU Reisepass drin ist, wenn man ein neus im Konsulat bekommt. Stempel für Aufetnhalt in Deutschland? Deutsches Visum? etc. Danke im Voraus! Kann ich auch direkt in Moskau einen RU Reisepass beantragen, wenn meiner abgelaufen ist?
Da der russische Staat bzw seine Behörden nicht für die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa zuständig sind, werden und können keine der genannten Punkte enthalten sein.
Wie ist denn die Situation? Hat sie einen Aufenthaltstitel und ist hier in D, so ist doch meist das Visum schon nicht mehr relevant - es dient meist zur Einreise bis zur Umwandlung in den Aufenthaltstitel. Man muss dann einfach bei der zuständigen, deutschen Behörde (meist die Ausländerbehörde) den Übertrag des Aufenthaltstitels beantragen. Ging bei uns ganz kurz und schmerzlos. Daten sind ja an sich schon da. Mussten nur die Pässe und neue, biometrische Bilder (oder war´s nur eines??) bringen.
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Uwe
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Re: Russischer Pass

Beitrag von Uwe »

Aniki hat geschrieben:m1009, beim OWIR haben die ihr Computersystem, das automatisch transkribiert. Die Mitarbeiter im OWIR sagen, sie könnten nicht die automatische Transkription eingreifen. Andere sagen, es sei ihnen verboten. Was verboten ist, ist logischerweise möglich - vielleicht kann man beim richtigen Mitarbeiter trotzdem was durchsetzen?

Dass russische Konsulate in Deutschland dem Thread nach nicht an dieses Computersystem gebunden sind und man mit der nötigen Überzeugungskraft anscheinend doch den korrekten Nachnamen durchsetzen kann, finde ich interessant und wichtig. Wer weiß da noch genaueres?

Eine liebe russische Freundin läuft seit Anfang des Jahres als Frau Kalmeister durch die Gegend und würde gerne Kahlmeister wie ihr Mann heissen. Die Assoziationen mit "кал", zu deutsch Kot, sind ihr verständlicherweise unangenehm.
Es kommt darauf an, ob man in Russland noch gemeldet ist, wo man geheiratet hat und wie der Name in der Heiratsurkunde steht.

Mein guter Name war im ersten Pass meiner Frau verstümmelt. Jetzt hat sie einen neuen Pass bekommen in dem alles richtig ist. Das OWIR benötigte hierzu eine Genehmigung aus Moskau, die auch erteilt wurde.
Geheiratet hatten wir in D. In meiner russischen Aufenthaltserlaubnis wurde mein Name richtig geschrieben.

Wenn die wollen können die also auch. Nix mit automatisch transkribiert ohne Eingreifmöglichkeit.
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Aniki
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Re: Russischer Pass

Beitrag von Aniki »

Mich würd ja mal interessieren, ob man nicht vor dem deutschen Standesamt eine Erklärung abgeben kann, welchen Nachnamen man zu führen gedenkt. Und die das rechtsverbindlich festhalten. Die sind doch schließlich für Namensgebung zuständig.
Uwe
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Re: Russischer Pass

Beitrag von Uwe »

Man kann jederzeit den Nachnamen durch eine einfache Erklärung vor dem Standesbeamten in einen der Nachnamen der Ehepartner ändern.
Der Standesbeamte erteilt dann eine Bescheinigung über Namenänderung nach § 9 PSTV.
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
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Aniki
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Re: Russischer Pass

Beitrag von Aniki »

Uwe, dann kann einem also egal sein, was im russischen Reisepass steht und was die sich da im OWIR zurechttranskribieren - Hauptsache, in der Erklärung vor dem deutschen Standesbeamten ist der Name richtig geschrieben, und das ist dann für Deutschland rechtsgültig?

Dann wäre ja das Problem der falsch transkribierten Nachnamen einfach zu lösen. Oder übersehe ich da was?
Uwe
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Re: Russischer Pass

Beitrag von Uwe »

So einfach ist das nicht. Es kommt darauf an, wo man geheiratet hat. Wenn In D dann ist der Name ja richtig und nur im russischen Pass falsch.
In dem Fall klebt die ABH ein Zusatzblatt zur AE in den Pass: "Der Inhaber führt nach deutschem Recht den Namen XXXX".
Damit wäre das für D geklärt führt aber immer wieder zu Ärger.
Es ist schon besser wenn der Name auch im russischen Pass richtig steht.
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
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