als begeisterter Leser dieses Forums (oft mit Aha-Effekt, Lachen aber auch Kopfschütteln hinsichtlich der Effizienz der Bürokratie) habe ich eine für mich relevante Frage nach Recherche im Rahmen meiner Möglichkeiten immer noch nicht beantworten können, und vielleicht kennt sich hier jemand damit aus:
Wie ist der Begriff "Student" im Rahmen des Studentenvisum für Deutschland zu verstehen? Voll- oder Teilzeit, Gasthörer? Und wie sieht es mit dem Begriff "Hochschule"? Hierunter fallen wahrscheinlich nur staatlich anerkannte Hochschulen, oder?
Nach über einem Jahr fast wöchentlichen Pendelns zwischen Zürich und Moskau
Danke schon mal für Hinweise und Tipps!
Schönen Gruss aus der sonnigen Schweiz,
S.