RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
Hallo Leute,
vielleicht kommt jetzt eine bloede Frage von mir, aber ich riskiere es trotzdem:
was darf man eigentlich mit einem Businessvisum in RU unternehmen?
Sachverhalt: ein DE-Ingenieur kommt nach RU auf die Baustelle (ca. 1 Jahr, immer mit 1, 3, 6 monatigem Businessvisum, reist regelmaessig aus). Macht sone Art Ueberwachung (надзор), schreibt Stellungnahmen, Empfehlungen etc. Muss aber auch regelmaessig einige Papiere unterschreiben. Bezahlt wird der Ingenieur von der DE-Firma, die ihn eingestellt hat. Vertrag mit der Baustelle hat aber die RU Firma (OOO).
Frage: darf er das mit einem Businessvisum oder soll es unbedingt eine Arbeitserlaubnis sein?
Vielleicht weiss jemand auch, wo man genaues zum Thema lesen kann?
Fuer Eure Tipps waere ich Euch sehr dankbar.
LG,
7punkt
vielleicht kommt jetzt eine bloede Frage von mir, aber ich riskiere es trotzdem:
was darf man eigentlich mit einem Businessvisum in RU unternehmen?
Sachverhalt: ein DE-Ingenieur kommt nach RU auf die Baustelle (ca. 1 Jahr, immer mit 1, 3, 6 monatigem Businessvisum, reist regelmaessig aus). Macht sone Art Ueberwachung (надзор), schreibt Stellungnahmen, Empfehlungen etc. Muss aber auch regelmaessig einige Papiere unterschreiben. Bezahlt wird der Ingenieur von der DE-Firma, die ihn eingestellt hat. Vertrag mit der Baustelle hat aber die RU Firma (OOO).
Frage: darf er das mit einem Businessvisum oder soll es unbedingt eine Arbeitserlaubnis sein?
Vielleicht weiss jemand auch, wo man genaues zum Thema lesen kann?
Fuer Eure Tipps waere ich Euch sehr dankbar.
LG,
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
ich kenn sowas von nem ehemaligem Arbeitgeber, da wurde Montageüberwachung immer mit Businessvisa und ohne AG gemacht, inwiefern das legal ist entzieht sich meiner Kenntnis
Gruß
Silvio
Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
Eben, Silvio, das ist gerade die Frage. Besonders, wenn man schon etwas unterschreibt.....bella_b33 hat geschrieben:.... inwiefern das legal ist entzieht sich meiner Kenntnis...
Zejtnot, Dietrich? Ihr versteht ja Euch darauf
Koennt Ihr vielleicht auch mal bisschen Licht in die Frage bringen?
Danke.
LG,
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
-
achim
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
Rechtsverbindlich (also auf der sicheren Seite) kann hier wahrscheinlich sowieso keiner Angaben machen. Da solltet Ihr wohl einen Sachverständigen befragen. Ich denke allerdings, dass man nur mit einem Businessvisum keinen in Russland rechtsgültigen Arbeitsvertrag haben kann. Ansonst wäre eine Arbeitserlaubnis überflüssig. Vielleicht ist es aber auch eine Frage der Vertragsdauer.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 5784
- Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
Also, das Thema ist genauer zu überprüfen. Für einen gewissen Zeitraum darf der Ing. sicher für seine dt. Firma hier in Russland tätig werden (wenn z. B. die russische OOO einen Auftrag zur Erledigung an die dt. Firma gegeben hat). Ich weiß nur, dass unter gewissen Umständen auch zur prüfen ist, ob die deutsche Firma hier dann eine Betriebsstätte betreibt. Wir hatten z. B. solche Überprüfungen als ein Werk in Russland gebaut wurde (ca. 3 Jahre) und die Maschinen dann dt. Firmen aufgestellt haben und die ihre Monteure geschickt haben.
Aber leider kann ich Dir dazu nicht die genauen Gesetzestexte, Fristen usw. sagen. Wie gesagt, wichtig ist auf jeden Fall der Vertrag zwischen der dt. Firma und der OOO... Frage hinzu: Wer hat die Einladung für das Visum gemacht? Die OOO?
Aber leider kann ich Dir dazu nicht die genauen Gesetzestexte, Fristen usw. sagen. Wie gesagt, wichtig ist auf jeden Fall der Vertrag zwischen der dt. Firma und der OOO... Frage hinzu: Wer hat die Einladung für das Visum gemacht? Die OOO?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
@ Achim: ist klar, dass man den DE Ingenieur ohne Arbeisterlaubnis bei der OOO nicht einstellen darf. Dann bleibt doch die Frage, was man mit dem Businessvisum so machen darf.
Papiere unterschreiben? Verantwortung tragen?
@Sibi: klar, dass die Einladung von der RU OOO gemacht wurde. Es gibt ausserdem ein Agent Agreement zwischen der DE Firma und der OOO.
7punkt
@Sibi: klar, dass die Einladung von der RU OOO gemacht wurde. Es gibt ausserdem ein Agent Agreement zwischen der DE Firma und der OOO.
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
-
m1009
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
Konsultierende Tätigkeiten, mehr nicht.
Ich war bis 2006 mit Businessvisum hier, ich durfte , streng genommen, nicht einmal Lieferscheine unterschreiben. Abnahmeprotokolle, Arbeitsberichte fuer die OOO etc. schon gar nicht.
Aktuell bei meiner Frau aehnlich, ihre Ausslander duerfen ausschliesslich -beratende Taetigkeiten- ausfuehren.
Ich war bis 2006 mit Businessvisum hier, ich durfte , streng genommen, nicht einmal Lieferscheine unterschreiben. Abnahmeprotokolle, Arbeitsberichte fuer die OOO etc. schon gar nicht.
Aktuell bei meiner Frau aehnlich, ihre Ausslander duerfen ausschliesslich -beratende Taetigkeiten- ausfuehren.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
Manuchka hatte mal, soweit ich mich erinnern kann, die genaue Definition erwähnt - was darf man mit Businessvisum und was nicht. Montage war demnach erlaubt.
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
Aha..und wo hat sie es erwaeht, Zejtnot?
Forum oder PN?
Uns geht es naehmlich um Ueberwachung/ Beratung
7punkt
Forum oder PN?
Uns geht es naehmlich um Ueberwachung/ Beratung
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: RU Businessvisum u. Arbeitserlaubnis: Zwecke?
War hier im Forum, im offenen Bereich. Musst Du mal suchen, mit der Suchfunktion. Mir fehlt heute die Zeit.
