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Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 25 Sep 2009, 11:09
von Nikolaus
Sorry, ich hoffte freilich, dass auch eventuell jemand anderes etwas hierzu weiss, aber richtig, die Frage ging in erster Linie an Dich.
Da Du geschrieben hattest,
Sibirier hat geschrieben:Also ich habe auch schon solche Konstelationen gesehen...
hatte ich die Hoffnung, dass Du selbst einen solchen Fall kennst.
Offenbar ein Missverstaendnis, sorry.

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 05 Okt 2009, 21:47
von zimdriver
Der gängige Fall dürfte sein, dass Deutscher mit Stammarbeitsvertrag in D nach Russland entsendet wird. Hier bekommt er einen zweiten Arbeitsvertrag mit der lokalen Gesellschaft. Steuern zahlt er auf sein Welteinkommen. Privilegien gibts, die im wesentlichen aus der Entsendung herrühren. Nachteile gibts auch.
Die Hoffnung der Russen/ Russlanddeutschen, in eine solche Konstruktion zu rutschen, ist zwar verständlich, dürfte aber heute kaum realisierbar sein. Falls doch, so brauchen diese nicht nach RUS zu gehen, sondern können auch als Superspezialisten in D ihre Position finden.

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 06 Okt 2009, 00:28
von lixil
zimdriver hat geschrieben: Die Hoffnung der Russen/ Russlanddeutschen, in eine solche Konstruktion zu rutschen, ist zwar verständlich, dürfte aber heute kaum realisierbar sein. Falls doch, so brauchen diese nicht nach RUS zu gehen, sondern können auch als Superspezialisten in D ihre Position finden.
Ist das wirklich so?
Alleine in meinem Freundeskreis sind 3 Ruslandsdeutsche die in Moskau oder Kaluga arbeiten. Ein vierter arbeitet zwar in Deutschland ist aber für Russland zuständig. Dementsprechend ist er auch oft drüben. Sind alles Leute die noch keine drei Jahre von der Uni weg sind.

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 06 Okt 2009, 03:55
von m1009
@ lixil

Zumindest in meiner Fragestellung ging es um folgende Konstellation:

Ein deutscher Arbeitgeber organisiert ein Arbeitsvisum/Arbeitserlaubnis (wenn es denn so heisst) in Deutschland fuer einen russischen Staatsbuerger, um ihn IN Deutschland anzustellen und dann als EXPAT, nach Russland, in eine deutsche Niederlassungen zu entsenden.

Russen, die inzwischen einen deutschen Pass haben (und russischen Pass) , und nun wieder in Russland, mit Arbeitsvisum/russischen Pass, fuer deutsche Firmen arbeiten, kenne ich auch. Um diese Personengruppen ging es mir, im Eingangsposting, nicht.

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 06 Okt 2009, 07:18
von zimdriver
Achso, nun verstanden.
Ich kenne mich im Ausländerrecht nicht so gut aus, aber eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer in Deutschland dürfte durch eine Entsendung in ein anderes Land aufgehoben werden. Das hat sicher mit diesen 183 Tagen pro Kalenderjahr und der Definition des Arbeits- und Lebensmittelpunkts zu tun. Auf Dienstreisen gehen kann er. Zumindest ist das so ähnlich mit russischen Ehefrauen von deutschen Expats, die auch nicht so einfach mit ihrem Mann in Russland leben können und gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis am Heimatort in D erhalten wollen.
Aber weshalb sollte dieser Aufwand getrieben werden? Wenn die deutsche Firma einen russischen Staatsbürger einstellen will, der in Russland arbeitet, dann kann dieser russische Staatsbürger ja lange Schengenvisa bekommen, um zum Stammsitz zu reisen. Alles andere ist doch nur eine Frage der Bezahlung.

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 06 Okt 2009, 09:21
von Sibirier
Also, ich glaube gar nicht das man eine Arbeitsgenehmigung in DE benötigt, wenn der Arbeitsort Russland ist. Das könnte ja für einen angestellten Handelsvertreter sein. Anstellungsvertrag in DE, aber Tätigkeitsort Russland.... Ist nur wieder eine andere Frage, ob die deutsche Firma dadurch eine Betriebsstätte in der RF dadurch hat.... Da kenne ich mich aber nicht so gut aus.....

Letztendlich hat man ja auch einen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Firma, wenn man bei einer Repräsentanz einer deutschen Firma in der RF beschäftigt wird, weil die Repräsentanz als Filiale angesehen wird.

Eine Aufenthaltsgenehmigung setzt m. E. ebenfalls voraus, das man mind. 183 Tage sich in dem Land aufhält..... und das kann sehr schwer für den russ. Beschäftigten werden.

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 07 Okt 2009, 19:33
von m1009
zimdriver hat geschrieben:Achso, nun verstanden.
Ich kenne mich im Ausländerrecht nicht so gut aus, aber eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer in Deutschland dürfte durch eine Entsendung in ein anderes Land aufgehoben werden.
stimmt, das klingt logisch.

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 08 Okt 2009, 10:59
von Dietrich
m1009 hat geschrieben:
zimdriver hat geschrieben:Achso, nun verstanden.
Ich kenne mich im Ausländerrecht nicht so gut aus, aber eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer in Deutschland dürfte durch eine Entsendung in ein anderes Land aufgehoben werden.
stimmt, das klingt logisch.
Naja, wenn er aber weiterhin einen deutschen Vertrag hat und bei einer deutschen Firma beschäftigt ist.... dann ist das sooo logisch auch nicht.
Oder dürfte eine deutsche Firma jemandem OHNE deutsche Arbeitserlaubnis einen deutschen Vertrag geben? Auch wenn er dann im Ausland beschäftigt ist...

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 08 Okt 2009, 11:22
von Sibirier
Dietrich hat geschrieben:Oder dürfte eine deutsche Firma jemandem OHNE deutsche Arbeitserlaubnis einen deutschen Vertrag geben? Auch wenn er dann im Ausland beschäftigt ist...
Also, ich denke schon, wenn z. B. Tätigkeitsort im Arbeitsvertrag "Russland" steht.... Denn sonst würden ja die ganzen deutschen Repräsentanzen in Russland "straffällig"....denn ein Repräsentanz gilt als Filiale der deutschen Firma....

Re: Russe als Expat nach Russland

Verfasst: 08 Okt 2009, 21:16
von GastroService
Eine Firma kann nur Arbeitsvertraege nach den gesetzlichen Bedingungen des Landes (Staates) machen, in dem die Fa. registiriert ist (den Firensitz hat), das hat nichts mit dem Arbeitsort zu tun. Ist diese in Frankreich, sokann sie einen Vertrag nicht nach deutschem Recht abschliessen. Wenn diese dann einen Nicht-EU-Mitarbeiter fuer ein Projekt in Russland und Deutschland einstellt, so ist es wichtig, dass er in D und Ru eine Arbeitserlaubnis hat, er braucht keine fuer Frankreich, weil er dort nicht taetig wird.