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Re: Gueltiges Visum in altem Pass

Verfasst: 02 Okt 2009, 17:16
von lixil
zimdriver hat geschrieben:Ich verstehe die Frage nicht:
Du hast einen russischen Pass mit deutschem Titel. Wenn Du einen neuen russischen Pass bekommst, wird der alte eingezogen. Zumindest habe ich noch nie gehört, dass irgendjemand seinen alten Pass wieder mitnehmen durfte.
Doch, sowas gibt es. Wenn zum Beispiel eine Russin einen Deutschen heiratet und den Namen des Ehemannes annimt, dan muss sie, insovern sie nicht in einem russischen Konsulat regestriert ist zurück nach Russland reisen und sich einen neuen Pass austellen lassen. Bei der wiedereinreise nach Deutschland wird dann einmal der entwertete alte Reisepass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubniss und der neue Reisepas vorgezeigt.
Denn alten Pass kann man wiederbekommen wenn man es beim beantragen des neuen kund tut.

Re: Gueltiges Visum in altem Pass

Verfasst: 02 Okt 2009, 17:40
von zimdriver
Aha, wieder was dazu gelernt. Danke!

Re: Gueltiges Visum in altem Pass

Verfasst: 05 Okt 2009, 08:31
von Zejtnot
lixil hat geschrieben:Denn alten Pass kann man wiederbekommen wenn man es beim beantragen des neuen kund tut.
... und der alte abgelaufen ist. Meine Frau bekam ihren alten russischen Pass nicht wieder, weil er noch 2 Monate gegolten hätte. Auch ein Ungültigmachen (wie in Deutschland üblich) wurde abgelehnt.

Dies kann aber auch eine Fehlinterpretation der Regeln durch die Novosibirsker Behörden gewesen sein.