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Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen
Verfasst: 12 Okt 2009, 13:48
von manuchka
rb19 hat geschrieben:Ich habe gelesen, dass die Kindesmutter und ich, samt beglaubigter, apostilierter Geburtsurkunde und samt Baby in der deutschen Botschaft erscheinen müssen, um einen vorläufigen Kinderausweis, als Vorstufe der deutschen Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich habe in der FAQ gefunden, das "Falls es der Vater ist, der die deutsche StA hat, muss ggf. die Abstammung nachgewiesen werden." Wie sieht denn dieser Nachweis der Abstammung aus? Wie viel Zeit braucht man aus erem Erfahrungsschatz heraus für die Apostille und für das ausstellen des Kinderausweises? Meine Freundin hat ein Jahresvisa für Deutschland. Gilt dieses dann auch automatisch für unser Kind, welches dann ja im Pass eingetragen ist oder sind wir auf den vorl. Kinderausweis angewiesen.
Heul... ich habe grad schon ganz viel geschrieben, abgeschickt --- und Fehlermeldung. Jetzt in Kürze noch mal:
Deutscher (Kinder)Pass ist nicht die Vorstufe der Staatsangehörigkeit, sondern deren Dokumentation. Deutscher Kinderreisepass geht außerdem ganz schnell und unkompliziert, zumindest in Moskau - anders als der Papierkram für die russischen Unterlagen.
Wenn ihr nach DE reisen wollt, braucht ihr auf jeden Fall sowohl einen gültigen deutschen als auch einen gültigen russischen Identitätsnachweis für das Kind, sonst kriegt ihr Probleme an der Grenze. Das kann jeweils ein eigener Reisepass fürs Kind sein oder die Eintragung im Pass des Elternteils (zumindest beim russischen Elternteil). Wenn das Kind nur einen dt. Ausweis hat, aber keinen russischen Eintrag oder Ausweis, kommt es nicht wieder nach Russland rein!
Ich glaube, ich mach mal eine FAQ zu den Dokumenten, wo und wie man die bekommt... morgen gibts die.
Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen
Verfasst: 12 Okt 2009, 14:01
von Sibirier
Dietrich kann mehr dazu erzählen, aber besser ist es auch einen eigenen russischen Reisepass für das Kind zu beantragen, damit auch der Vater mal ohne die Mutter mit dem Kind reisen kann (da wird u. U. nur eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Mutter notwendig).
Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen
Verfasst: 12 Okt 2009, 14:14
von achim
Sibirier hat geschrieben: ... aber besser ist es auch einen eigenen russischen Reisepass für das Kind zu beantragen, damit auch der Vater mal ohne die Mutter mit dem Kind reisen kann (da wird u. U. nur eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Mutter notwendig).
Das möchte ich unbedingt empfehlen. Dieser Fall tritt schneller ein als man denkt

und dann ist es wahnsinnig kompliziert und nur unter Anwedung einiger Tricks möglich, wieder mit seinem Kind nach Russland zu reisen. Ohne eigenen Pass wird das Kind in Deutschland noch nicht mal in den Flieger nach Russland gelassen.
Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen
Verfasst: 12 Okt 2009, 14:44
von manuchka
wenn es aber schnell gehen soll und man die erste Reise zusammen antritt, reicht auch erst mal der Eintrag in den Pass des russischen Elternteils. Ansonsten stimme ich unbedingt zu, dass ein eigener russischer Reisepass für das Kind einem viel Ärger ersparen kann.
Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen
Verfasst: 12 Okt 2009, 21:13
von rb19
Hallo Liebes Forum,
vielen, vielen Dank für eure vielen Ratschläge und Tipps. Ich werde die Anmerkung von sunshine123 aufgreifen und mich nächste Woche einmal an die konsularische Abteilung der Botschaft wenden. Danke auch für die Tipps mit dem Kindergeld. Ich hatte nicht vor mir selbiges zu erschleichen.

Auf den FAQ Seiten des Auswärtigen Amtes, (Dank auch dafür an sunshine123) habe ich gefunden das ich Kindergeld erhalten kann.
"Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden."
Nun ist zwar mein Haupteinkommen Einkommenssteuerfrei (EU-Forschungsförderung), jedoch bin ich, was meine freiberuflichen Nebeneinkünfte betrifft in Deutschland meines Wissens uneingeschränkt steuerpflichtig.
Abschließend möchte ich noch eine kleine Lanze für die Deutsche Botschaft brechen. Ich weiß das einige von euch da durch aus auch andere Erfahrungen gemacht haben, aber bisher habe ich die deutschen Botschaftsmitarbeiter auch sehr zuvorkommend erlebt. Sei es bei, durch das DAAD oder die EU geförderten Forschungs- oder Studienaufenthalten russischer Wissenschaftler welche mich in meiner deutschen Alma Mater besuchten (Förderrichtlinien und die Kurzfristigkeit von Zusagen von Stipendien etc. gehen oft konträr zu den Botschaftsrichtlinien) oder aber auch beim erstellen des Visum meiner Freundin. Es ist wahrscheinlich wie überall: es gibt gute Tage und schlechte und es gibt wirklich super nette Beamte und vielleicht manchmal auch ein wenig überarbeitete Mitarbeiter
Ich werde euch auf den Laufenden halten.
Vielen Dank, Rene
Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen
Verfasst: 13 Okt 2009, 08:52
von Sibirier
Hallo Rene,
die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in DE hängt davon ab, wieviel Tage im Kalenderjahr Du in DE oder in der RF bist. Bist Du mehr wie 183 Tage im Kalenderjahr in der RF, bist Du in der RF unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in DE nur beschränkt einkommensteuerpflicht (Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und RF). Das nur als Hinweis.