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Re: Bachelorthesis

Verfasst: 16 Dez 2009, 00:25
von Stabrus
Wie bist du beschäftigt Silvio? Was machst du in Russland?

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 16 Dez 2009, 00:59
von bella_b33
Ich hab mich quasi eingeheiratet und arbeite in einer kleinen russischen OOO(GmbH). Seit Anfang 2009 habe ich eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsgenehmigung hier. Vorher hab ich noch in DE gearbeitet und meine Frau über Visa besucht.

Gruß
Silvio

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 16 Dez 2009, 01:18
von Stabrus
Wo wohnst du?
Welchem Beruf gehst du nach?
Verdienst du weniger als du in Dt. verdienen würdest?

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 16 Dez 2009, 01:27
von bella_b33
Ich wohne in der Republik Mordowien und arbeite auf einer "leitenden Stelle" in einem Bau-Nischengewerbe.
Was ich verdiene kann ich schlecht sagen, da meine Arbeit auftragsbasiert abläuft. Aufträge sind aber momentan knapp, dank der Krise :(

Gruß
Silvio

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 16 Dez 2009, 01:41
von Stabrus
verstehe. Schau mal das an:
http://www.hik-russland.de/dateien-de/a ... ration.pdf

Ich glaube dein Fall ist im Punkt 1.2 vermerkt. Da ist die Rede davon dass du Als Ehegatte einer Russischen Staatsbürgerin einen Zweitwohnsitz beantragen kannst und dann auf diese ganzen Formalitäten mehr oder minder pfeifen.

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 16 Dez 2009, 01:59
von bella_b33
Für mich nichtmehr wichtig, danke! Ich hab meinen Wohnsitz in Russland und mich komplett aus DE abgemeldet, da sich mein Leben nun dauerhaft hier abspielt ;)

Gruß
Silvio

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 16 Dez 2009, 10:36
von Zejtnot
Die IHK kann zwar anscheinend wirklich solche Visa beantragen - aber die 90/180-Regelung werden sie auch kaum umgehen können. Diese ist ja explizit dazu gedacht, dass man die Arbeitsgenehmigung nicht mehr umgehen kann.
Stabrus hat geschrieben:Ich glaube dein Fall ist im Punkt 1.2 vermerkt. Da ist die Rede davon dass du Als Ehegatte einer Russischen Staatsbürgerin einen Zweitwohnsitz beantragen kannst und dann auf diese ganzen Formalitäten mehr oder minder pfeifen.
Ja, in der Praxis bekommt man aber zunächst nur eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, die einen nicht mehr von der Arbeitsgenehmigung befreit (wie noch bis 01/2007). Die endgültige Aufenthaltsgenehmigung gibt es erst ein Jahr später. Für beide Genehmigungen muss man zudem ein halbes Jahr für die Beantragung einplanen. Damit ist man in der Realität erst nach zwei Jahren Ehe und Aufenthalt in Russland dazu berechtigt, hier legal zu arbeiten.
Stabrus hat geschrieben:Verdienst du weniger als du in Dt. verdienen würdest?
Mal allgemein: Wer hier freiwillig ist (Ehepartner) verdient meist weniger als in Deutschland. Wer hier her entsandt wird (aus Deutschland, als Experte nach mehrjähriger Berufspraxis in einem deutschen Unternehmen) verdient oft mehr.

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 29 Dez 2009, 18:51
von Kropatschew
Hallo Leute,

interessante Unterhaltung. Stehe ebenfalls vor meiner Thesis, habe russischen Pass! Würde gerne diese in Russland, in einem deutschen Unternehmen sreiben! Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, würde ich sehr dankbar sein!

meine mail: kropatschew [Klammeraffe] gmx.de

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Moderator: Email codiert

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 30 Dez 2009, 12:10
von Sibirier
Kropatschew, was möchtest Du in einer Deutschen Firma in Russland machen? Unter "sreiben" kann ich mir überhaupt nichts vorstellen... Welche Ausbildung hast Du hinter Dir? Als was arbeitest Du jetzt? Es reicht einfach nicht, ich möchte gerne in Russland arbeiten und spreche deutsch und habe ein russischen Pass. Solche Leute finde ich in Moskau zu genüge....

Re: Bachelorthesis

Verfasst: 30 Dez 2009, 17:33
von bella_b33
Sibirier, Er möchte seine Bachelorthesis in Russland, bei einem dort ansässigem Unternehmen(?) schreiben, so wie ich das verstanden hab ;)

Gruß
Silvio