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Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?

Verfasst: 02 Mär 2010, 17:50
von sul-ghin
Hallo zusammen,
ja, die Idee ist natürlich schon, dass sie danach einen Aufenthaltstitel erhält (sonst muß man halt durch das FZF-Visumsverfahren, was auch nicht viel besser als das Eheschliessungsvisumsverfahren ist und auch so lange dauert und auch eine Ausreise vorraussetzt).

Übrigens die Antwort von der deutschen Botschaft in Moskau:
1. Visa zur Eheschliessung sind nur zur einmaligen Einreise und können auch nicht für mehrmalige Einreise beantragt werden
2. "Das vorhandene Schengen-Visum muss vor Beantragung eines deutschen Visums zur Familienzusammenführung annulliert werden" (ich hatte zwar nach Eheschliessung gefragt, aber das sollte in der Praxis kein Unterschied sein)

Heisst de jure also: keine Reisemöglichkeit zwischen Antrag und Genehmigung, d.h. durchaus 2 bis 3 Monate Reisesperre in den Schengenraum. Wer sich das System ausgedacht war entweder ein amtlich begnadetes Genie oder ...

Soviel dazu... sehen wir mal, wie es sich in der Praxis verhält
Cheers! Erfahrungsbericht folgt...