Ist eurer Meinung nach ein Rückkehrwille gegeben, wenn eine Frau nur 1,5 Wochen in Deutschland bei ihrem Freund verweilt (... für 1,5 Wochen eine Verpf.erklärung hat) und anschließend wieder ausreist, um das Studium in Russland nach dem Urlaub fortzusetzen? (eigentlich klar, aber man weiß ja nie...)lixil hat geschrieben:Wenn ich spekulieren müsste, würde ich sagen, dass es an der angezweifelten Rückkehrbereitschaft gelegen hat. . Und aus genau diesem Grund, sollten junge Frauen die nach Deutschland reisen, dort keine Freunde haben.
Studentisches Visum abgelehnt
Re: Studentisches Visum abgelehnt
Re: Studentisches Visum abgelehnt
Rein von den Fakten in diesem Satz ist da eigentlich erst einmal nur das Studium als Grund für eine Rückkehrwilligkeit zu sehen. Wieso? Eine Verpflichtungserklärung ist ja bei zB einem Besuchsvisum quasi Grundlage das überhaupt über ein Visum nachgedacht wird. Wäre sie schon ´Beweis´ für eine Rückkehrwilligkeit bräuchte der Rest ja nicht angeschaut werden.Schwabe hat geschrieben:Ist eurer Meinung nach ein Rückkehrwille gegeben, wenn eine Frau nur 1,5 Wochen in Deutschland bei ihrem Freund verweilt (... für 1,5 Wochen eine Verpf.erklärung hat) und anschließend wieder ausreist, um das Studium in Russland nach dem Urlaub fortzusetzen? (eigentlich klar, aber man weiß ja nie...)
Die 1,5 Wochen sind ein sehr realistischer Zeitraum, der bestimmt allen als glaubhaft erscheint (im Gegensatz zu einer Konstellation in der eine Person arbeitstätig ist und dann für 3 Monate ein Visum beantragt). Letztendlich wäre das für mich kein Punkt oder ´Beweis´ für Rückkehrwilligkeit an sich. Wollte sich eine Person im schlimmsten Fall wirklich dann in D absetzen und einfach hier bleiben, reicht ja auch ein Visum für nur einen Tag.
Bei der gegegeben Konstellation wäre es sicher entscheidender wie weit das Studium schon fortgeschritten ist. Je näher man vor dem Anschluss steht, desto höher würde ich (wenn ich den Entscheider spielen müsste) die Rückkehrbereitschaft sehen. Keine Ahnung ob es üblich oder möglich ist auch Zwischenergebnisse eines Studiums vorzulegen. Wäre das der Fall, würde ich dann ebenfalls für eine Kandidatin/einen Kandidaten auf ein "krasnij diplom" (so es das noch gibt
Aber das alles sind natürlich recht subjektive Dinge. Sowohl für den wirklich Entscheidenden als auch für mich (der mit dem konsularischen Dienst - ausser als Antragsteller und VE-Aussteller - nichts zu tun hat).
Учись, студент! Кто не работает - тот ест

