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Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 07:52
von Norbert
Also ich habe mit DHL immer russische Zeitschriften verschickt. Als Lesezeichen habe ich meist russische Dokumente, wie Geburtsurkunden oder auch Übersetzungen, reingelegt. 8)
Ganz im Ernst: So lange es reines Papier ist, prüft das doch sowieso keiner!
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 11:11
von Aniki
DHL hat wohl Weisung, Originaldokumente gar nicht zum Versand anzunehmen. Die gleiche Situation hatten wir auch, und auf die Idee mit dem Trotzdem-Schicken sind wir auch gekommen. Blieb nur Mitgeben mit einer Bekannten.
Vielleicht findet sich im Forum ja wer, der bald fliegt. Oder jemand, der die Kurierpost des AA benutzen darf.
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 11:31
von harald63
Ich bin vom 12. bis 15. März in Moskau, fliege Stuttgart-Moskau. Ich bin im Izmailovo Delta. Wenn jemand das Ding an der Rezeption für mich abgibt und mir am Montag, 15.03. ca. 18:15 in Stuttgart am Airport (Maschine landet 17:45) oder zu einer noch zu bestimmenden Zeit am Stuttgarter Hauptbahnhof wieder abnimmt, würde ich es transportieren.
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 14:35
von Norbert
Bei mir hat DHL nie die Zeitschriften durchgeschaut, ob da etwas drin liegt ...
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 14:40
von achim
Ich könnte es auch eventuell mitnehmen. Aber dazu würde ich gerne vorher wissen, obe der Transport von Geburtsurkunden durch Privatpersonen legal ist.
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 16:02
von manuchka
Mann Achim, was soll denn daran illegal sein? Deine eigene Geburtsurkunde darfst du doch auch durch die Gegend transportieren und die deiner Frau und deiner Kinder auch und die vom Nachbarn auch. Wie soll denn sonst jemals eine Urkunde über irgendeine Grenze kommen, wenn nicht (wenigstens) durch persönlichen Transport?
Ich gehe mal davon aus, dass diese Vorschrift dazu gemacht wurde, dass die Post- und Kurierunternehmen dann nicht irgendwelchen haftungsprozessen ausgesetzt werden und dass (man vertraut denen offensichtlich nicht) dann nicht Schindluder mit Urkunden getrieben wird, die ein krimineller Mitarbeiter aus dem Brief zieht.
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 16:25
von achim
Ich würde es halt einfach gut finden, wenn ich weiß, dass ich durch meine Hilfe nicht gegen geltendes Recht verstoße. Ich finde die Nachfrage nicht so abwegig und Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe ...
Warum ich die Legalität nachfrage ist einfach die Tatsache das Transportunternehmen es nicht dürfen. Und einen Reisepass oder einen Personalausweis darf ich ja auch nicht von anderen mit über die Grenze nehmen.
Aber wenn zuerst meine Frau (Russin) und dann auch noch manuchka (Deutsche) die Legalität des Transportes einer Geburtsurkunde nicht bestreiten, will ich es mal glauben
Ich wäre also bereit die Geburtsurkunde mitzunehmen.
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 16:50
von Sibirier
Wo ich Dein Posting gelesen habe, wollte ich auch erst nachfragen, ob es ein Gesetz gibt, das es das verbietet für Freunde, Bekannte zur Erfüllung "hoheitlicher" Pflichten diese Dokumente mit Einverständnis des Dokumenteninhaber zu transportieren....
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 18:56
von Elja
Der Transport ist nach deutschem Recht definitiv nicht strafbar. Bei Interesse: §§ 267 ff. StGB regeln Straftaten, die mit Urkunden zu tun haben. Dort gibt es Urkundenfälschung, Fälschung von amtlichen Ausweisen und Missbrauch von Ausweispapieren. Der bloße Transport von fremden Papieren (Geburtsurkunde etc.) fällt unter keine der dort genannten Vorschriften. Wer's genauer wissen will: einfach googeln!
Ich denke auch, dass mit dem Versandverbot einfach ein "zufälliges Verschwinden" der Dokumente auf dem Postwege (=Handel mit Dokumenten) vermieden werden soll. Persönliche Papiere sind ja für Kriminelle immer von Interesse, da sie die Annahme einer falschen Identität ermöglichen. Damit lässt sich sicher gutes Geld verdienen.
Also Achim: Transportieren ist ok, verkaufen solltest Du die Dokumente dann aber nicht.
PS: Auch der deutsche Zoll kennt Ein- und Ausführbeschränkungen:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0 ... index.html
Re: Versandverbot russischer Originaldokumente- Was nun?
Verfasst: 02 Mär 2010, 19:10
von Elja
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch § 276 StGB: Wer einen gefälschten Ausweis einführt (=über die Grenze bringt) oder dies versucht, macht sich strafbar. Dazu zählen auch ausländische Ausweise. Strafbar macht sich aber nur, wer weiß oder damit rechnet, dass seine Handlung ein Fälschungsdelikt fördert.