Seite 2 von 4
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 23 Mär 2010, 14:04
von Dietrich
Ja.
Aber nur wenn ich erst Utro schreibe und dann in Den ändere... da bleibt dann schon mal was Falsches stehen ;-)
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 16 Apr 2010, 16:40
von justmee
Zejtnot hat geschrieben:Also ganz klar: Ein Elternteil Russe und in Russland geboren -> Russe! Ein Elternteil Russe und im Ausland geboren -> nur Russe, wenn es sonst staatenlos würde.
Ich häng mich einfach mal dran, weil der Thread ja auch schon durch ist
Wir erwarten bald Nachwuchs hier in Deutschland und ich weiß nicht, wie genau das Kind hier registriert wird. Muss man mit dem zum Standesamt oder bekommt es die Staatsbürgerschaft direkt im Krankenhaus? In letzterem Fall hätte man dann ja gar keine Chance auf die russische (und damit ständig Probleme mit dem Visum fürs Kind :(). Mal davon abgesehen, dass man im Konsulat wie ein Stück Vieh behandelt wird und es den Beamten scheißegal ist, ob man alt und gebrechlich ist oder ein Neugeborenes dabei hat...
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 19 Apr 2010, 11:19
von manuchka
In Deutschland wird das Kind als Deutscher geboren, wenn es mindestens einen deutschen Elternteil hat, ohne jeglichen Vermerk über die Staatsangehörigkeit. Das Dokument, was die Staatsangehörigkeit bestätigt, ist ein Pass oder Ausweis, aber kein Wisch vom Krankenhaus und auch nicht die Geburtsurkunde.
Wenn ihr für das Kind die russische Staatsangehörigkeit beantragen wollt, dann braucht ihr dafür in jedem Fall die Geburtsurkunde, die bei Geburt in Deutschland ein deutsches Standesamt ausstellt. Vermutlich mit Apostille, beglaubigter Übersetzung oder so und mit den Unterlagen, die das russische Konsulat noch so will. Ich kenne weder die Vorschriften, noch das Antragsformular - aber wann immer eine Frage in der Art auftaucht: "Staatsangehörigkeit des Kindes?" "Hat das Kind eine (weitere) Staatsagehörigkeit (außer der beantragten russischen)?", muss die Antwort "Nein" heißen, sonst kann die russische Seite mit Verweis auf das o.g. Gesetz den Antrag ablehnen und die russische Staatsangehörigkeit verweigern. Das können sie aber nicht, wenn ihr sie höflich dran erinnert, dass euer Kind ja keinen deutschen Pass hat (und auch keinen kriegen soll, vorerst) und damit staatenlos wird, wenn es nicht die russische Staatsangehörigkeit bekommt.
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 19 Apr 2010, 18:10
von justmee
Super, danke ><
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 20 Apr 2010, 10:23
von manuchka
Bitte. Sobald ihr den Vermerk über die russische Staatsangehörigkeit und/oder einen russischen Pass fürs Kind bzw. Eintrag im Pass des russischen Elternteils habt, könnt ihr dann natürlich auch den deutschen Pass fürs Kind holen

Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 20 Apr 2010, 10:42
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben: Das Dokument, was die Staatsangehörigkeit bestätigt, ist ein Pass oder Ausweis, aber kein Wisch vom Krankenhaus und auch nicht die Geburtsurkunde. ...
... muss die Antwort "Nein" heißen, sonst kann die russische Seite mit Verweis auf das o.g. Gesetz den Antrag ablehnen und die russische Staatsangehörigkeit verweigern. Das können sie aber nicht, wenn ihr sie höflich dran erinnert, dass euer Kind ja keinen deutschen Pass hat (und auch keinen kriegen soll, vorerst) und damit staatenlos wird, wenn es nicht die russische Staatsangehörigkeit bekommt.
Danke auch von mir Manu. Das wusste ich so auch noch nicht. Ist zwar für mich nicht relevant, aber solche Fragen werden ja nicht nur hier im Forum gestellt.
![Danke [Danke]](./images/smilies/dankeschoen.gif)
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 20 Apr 2010, 12:19
von wolk0815
Hier hätte ich dann auch eine Frage: es geht um den Stempel, den man auf die deutsche Geburtsurkunde bekommt. Was für ein Stempel ist das denn bzw was steht da drauf?
Hintergrund: wir haben unsere Tochter im Konsulat in den Pass meiner Frau eintragen lassen - mit einem Formular für den Antrag für Staatsangehörigkeit.
Den genannten Stempel haben wir nicht bekommen. Aber: sehe ich es falsch, wenn ich davon ausgehe, dass unsere Tochter doch russ. Staatsangehörige sein muss, um überhaupt ohne Kommentar in den russischen Pass meiner Frau eingetragen werden zu können?
Wenn man in Sachen Visum denkt, hiesse es ja sonst auch, unsere Tochter bräuchte als nur-Deutsche dann ein Visum (und nach dem wird bzw wurde ja nach Vorlage des russischen Passes meiner Frau nicht gefragt).
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 20 Apr 2010, 13:27
von manuchka
"Kind im Pass eines Elternteils eingetragen" ist gleichbedeutend mit "Kind hat einen eigenen Pass" - ist also russischer Staatsangehöriger.
Ich habe nie einen Stempel auf einer dt. Geburtsurkunde gesehen. Für die deutschen Behörden und die dt. Staatsangehörigkeit braucht man keinen, und ich bezweifle, ob russische Behörden mal so einfach einen Stempel auf deutsche Urkunden machen dürfen. Auf die russische Geburtsurkunde machen sie jedenfalls einen drauf, das ist ein Vordruck mit dem Inhalt "Staatsangehörigkeit besteht auf Grundlage von Art. ____". Früher gab es einen extra Zettel für die Staatsangehörigkeit, der scheint aber abgeschafft zu sein.
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 20 Apr 2010, 13:46
von Sibirier
Ich frage mich sowieso, was das soll. In DE eine Geburtsurkunde nachzubestellen, ist doch relativ leicht und dann wäre die ohne Stempel....
Re: russischer Pass für das Kind
Verfasst: 20 Apr 2010, 13:49
von Nikolaus
manuchka hat geschrieben: ...wann immer eine Frage in der Art auftaucht: "Staatsangehörigkeit des Kindes?" "Hat das Kind eine (weitere) Staatsagehörigkeit (außer der beantragten russischen)?", muss die Antwort "Nein" heißen, sonst kann die russische Seite mit Verweis auf das o.g. Gesetz den Antrag ablehnen und die russische Staatsangehörigkeit verweigern. Das können sie aber nicht, wenn ihr sie höflich dran erinnert, dass euer Kind ja keinen deutschen Pass hat (und auch keinen kriegen soll, vorerst) und damit staatenlos wird, wenn es nicht die russische Staatsangehörigkeit bekommt.
Sorry, aber mir scheint, die Russen gehen grundsaetzlich davon aus, dass ein Kind mit einem deutschem Elternteil die deutsche Staatsangehoerigkeit mit seiner Geburt in D bereits erworben hat und somit nicht staatenlos sein kann. Sie wenden deshalb die Regelung des Artikels 12, Pkt. 1в (Erwerb der Staatsangehoerigkeit mit Geburt) nicht an, sondern geben dem Kind die russische Staatsangehoerigkeit aufgrund des Artikels 14, Pkt. 6a (Erwerb der Staatsangehoerigkeit in vereinfachter Form auf Antrag).
Jedenfalls musste auch bei den gemischten Paaren, die ich kenne, das deutsche Elternteil der Vergabe der russischen Staatsangehoerigkeit schriftlich zustimmen. Es gab aber auch keine besonderen Probleme.
Das Konsulat verlangt wohl diese Dokumente
http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/consin ... /ig-11.php