Die "Vereinfachung" der Tatsache, dass nicht der Lukoil-Chef persönlich am Steuer saß, sondern sein Fahrer, war mit bewusst. Es geht auch nicht darum, wer nun genau geschützt wurde, sondern darum, dass dies überhaupt versucht wurde. Denn dies ist eindeutig illegal - im Gegensatz zum zweiten Fall, den wir hier diskutieren.
Nikolaus hat geschrieben:@Zejtnot, ich kann es nicht fassen: Gibt es denn wirklich noch jemanden, der nicht verstanden hat, dass es weniger darauf ankam, dass der Lehrer aufgrund seiner Privilegien nicht in Ru verurteilt werden konnte. Das entscheidende und mieseste Privileg war doch, dass er sich einer sofortigen Untersuchung (Alkohol, Drogen,..) entziehen konnte, die in D nicht mehr nachzuholen war, aber ganz entscheidend ggf. das Strafmass haette beeinflussen koennen.
Nikolaus, ich bin mehrfach zusammen mit Diplomaten im Auto angehalten wurden. Diesen ist es ausdrücklich verboten (!), sich von den lokalen Behörden auf Alkohol untersuchen zu lassen, weil es den Wiener Konventionen widerspricht. Würden sie sich untersuchen lassen, wäre dies ein Verstoß gegen die Dienstregeln.
Ferner wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Alkoholtest durch den Arzt der deutschen Botschaft durchgeführt wurde. Dieser wurde im deutschen Verfahren berücksichtigt.
Nikolaus hat geschrieben:In manchen (leider wenigen) Laendern fragt man nicht. Ich werde ganz sicher jetzt nicht den oben zitierten thread wiederholen. Es langweilt mich schon. Wenn Du ihn gelesen haettest, wuesstest Du, dass die Russen einen ihrer Diplomaten (kein technisches Personal, sondern mit vollen diplomatischen Rechten), der in Kanada betrunken einen aehnlichen Unfall verursacht hatte, mit mehreren Jahren Gefaengnis bestraft haben. Vielleicht mal bisschen Fakten beruecksichtigen?!
Du forderst, dass der deutsche Lehrer mit diplomatischen Status in Russland verurteilt wird und bringst als Beispiel, dass ein russischer Diplomat nicht in Kanada verurteilt wurde! Diplomaten werden immer (!), um es noch einmal zu wiederholen, im Heimatland verurteilt. Dies zeigt doch Dein Beispiel exzellent.
Dass die deutsche Rechtssprechung Totschlag durch Verkehrsverstöße so milde handhabt ist in meinen Augen auch ein Unding. Aber das Urteil entspricht leider dem aktuellen Stil deutscher Gerichte - und da gilt nun einmal gleiches Recht für alle, egal ob der Unfallverursacher ein Diplomat war oder nicht. (Mein Unverständnis für das deutsche Urteil hatte ich auch sofort ausgedrückt.)
Mit anderen Worten: Der russische Diplomat wäre in Kanada mit hoher Sicherheit milder verurteilt wurden. Dafür hat er sicher nicht die in Nordamerika üblichen sehr hohen Zahlungen an die Hinterbliebenen leisten müssen.
Nikolaus hat geschrieben:Da hier Moderatoren ja selten mal ihre Meinung mit einer Quelle belegen (ein Moderatorenprivileg?)
Wieso muss ich meine Meinung (!) mit einer Quelle belegen? Meine Meinung bildet sich zum Glück immer noch selbständig und muss nicht zwingend auf einer konkreten Quelle basieren.